Am Flughafen Bremen soll die zentrale Ankunft im EG des Terminal 1 umgebaut und erweitert werden, um den aktuellen und künftigen rechtlichen und betrieblichen Anforderungen gerecht werden zu können. Wesentliche Maßnahmen sind dafür die Verlegung und Erweiterung der Einreisekontrolle im Zusammenhang mit der EU-weiten Einführung des EES (Entry Exit Systems) sowie eine Erweiterung der Gepäckausgabe mit Erneuerung der Gepäckrundläufe.
Die vorliegend ausgeschriebenen Leistungen umfassen das Einbringen von Estrichflächen auf Trennlage und Verbundestrichen sowie die Verlegung von Naturstein-Platten in Bahnen in mehreren Bauabschnitten inkl. die Fliesenbeläge der Sanitärräume an Wand und Boden. Die Baumaßnahmen erfolgen u.a auch im Bereich des § 8 LuftSiG-Linienverlaufs.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-05-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-04-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-04-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauleistungen im Hochbau
Referenznummer: 32600-0011
Kurze Beschreibung:
Am Flughafen Bremen soll die zentrale Ankunft im EG des Terminal 1 umgebaut und erweitert werden, um den aktuellen und künftigen rechtlichen und betrieblichen Anforderungen gerecht werden zu können. Wesentliche Maßnahmen sind dafür die Verlegung und Erweiterung der Einreisekontrolle im Zusammenhang mit der EU-weiten Einführung des EES (Entry Exit Systems) sowie eine Erweiterung der Gepäckausgabe mit Erneuerung der Gepäckrundläufe.
Die vorliegend ausgeschriebenen Leistungen umfassen das Einbringen von Estrichflächen auf Trennlage und Verbundestrichen sowie die Verlegung von Naturstein-Platten in Bahnen in mehreren Bauabschnitten inkl. die Fliesenbeläge der Sanitärräume an Wand und Boden. Die Baumaßnahmen erfolgen u.a auch im Bereich des § 8 LuftSiG-Linienverlaufs.
Am Flughafen Bremen soll die zentrale Ankunft im EG des Terminal 1 umgebaut und erweitert werden, um den aktuellen und künftigen rechtlichen und betrieblichen Anforderungen gerecht werden zu können. Wesentliche Maßnahmen sind dafür die Verlegung und Erweiterung der Einreisekontrolle im Zusammenhang mit der EU-weiten Einführung des EES (Entry Exit Systems) sowie eine Erweiterung der Gepäckausgabe mit Erneuerung der Gepäckrundläufe.
Die vorliegend ausgeschriebenen Leistungen umfassen das Einbringen von Estrichflächen auf Trennlage und Verbundestrichen sowie die Verlegung von Naturstein-Platten in Bahnen in mehreren Bauabschnitten inkl. die Fliesenbeläge der Sanitärräume an Wand und Boden. Die Baumaßnahmen erfolgen u.a auch im Bereich des § 8 LuftSiG-Linienverlaufs.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauleistungen im Hochbau📦
Zusätzlicher CPV-Code: Estricharbeiten (Fußboden)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bremen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-04-12 📅
Einreichungsfrist: 2022-05-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-04-15 📅
Datum des Beginns: 2022-09-19 📅
Datum des Endes: 2024-02-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 075-205023
ABl. S-Ausgabe: 75
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Am Flughafen Bremen soll die zentrale Ankunft im EG des Terminal 1 umgebaut und erweitert werden, um den aktuellen und künftigen rechtlichen und betrieblichen Anforderungen gerecht werden zu können. Wesentliche Maßnahmen sind dafür die Verlegung und Erweiterung der Einreisekontrolle im Zusammenhang mit der EU-weiten Einführung des EES (Entry Exit Systems) sowie eine Erweiterung der Gepäckausgabe mit Erneuerung der Gepäckrundläufe.
Am Flughafen Bremen soll die zentrale Ankunft im EG des Terminal 1 umgebaut und erweitert werden, um den aktuellen und künftigen rechtlichen und betrieblichen Anforderungen gerecht werden zu können. Wesentliche Maßnahmen sind dafür die Verlegung und Erweiterung der Einreisekontrolle im Zusammenhang mit der EU-weiten Einführung des EES (Entry Exit Systems) sowie eine Erweiterung der Gepäckausgabe mit Erneuerung der Gepäckrundläufe.
Die vorliegend ausgeschriebenen Leistungen umfassen das Einbringen von Estrichflächen auf Trennlage und Verbundestrichen sowie die Verlegung von Naturstein-Platten in Bahnen in mehreren Bauabschnitten inkl. die Fliesenbeläge der Sanitärräume an Wand und Boden. Die Baumaßnahmen erfolgen u.a auch im Bereich des § 8 LuftSiG-Linienverlaufs.
Die vorliegend ausgeschriebenen Leistungen umfassen das Einbringen von Estrichflächen auf Trennlage und Verbundestrichen sowie die Verlegung von Naturstein-Platten in Bahnen in mehreren Bauabschnitten inkl. die Fliesenbeläge der Sanitärräume an Wand und Boden. Die Baumaßnahmen erfolgen u.a auch im Bereich des § 8 LuftSiG-Linienverlaufs.
Im Terminal 1 am Flughafen Bremen soll die zentrale Ankunft umgebaut und erweitert werden, um den aktuellen und künftigen rechtlichen und betrieblichen Anforderungen gerecht werden zu können. Hierbei werden das Einbringen von Estrichflächen auf Trennlage und Verbundestrichen sowie die Verlegung von Naturstein-Platten in Bahnen in mehreren Bauabschnitten inkl. die Fliesenbeläge der Sanitärräume an Wand und Boden notwendig. Die Arbeiten erfolgen im Rahmen von drei zeitlich getrennten Teilprojekten inkl. deren Unterphasen.
Im Terminal 1 am Flughafen Bremen soll die zentrale Ankunft umgebaut und erweitert werden, um den aktuellen und künftigen rechtlichen und betrieblichen Anforderungen gerecht werden zu können. Hierbei werden das Einbringen von Estrichflächen auf Trennlage und Verbundestrichen sowie die Verlegung von Naturstein-Platten in Bahnen in mehreren Bauabschnitten inkl. die Fliesenbeläge der Sanitärräume an Wand und Boden notwendig. Die Arbeiten erfolgen im Rahmen von drei zeitlich getrennten Teilprojekten inkl. deren Unterphasen.
Das Teilprojekt 2 umfasst Estrich-, Naturstein- und Fliesenarbeiten im Bereich der ehemaligen Bremen-Lounge und der Non-Schengen Ankünfte. Um die Kapazitäten am Flughafen Bremen künftig erhöhen zu können, wird die Grenzkontrolle Einreise erweitert und in den Bereich der Bremen-Lounge verlegt. Die Arbeiten im TP2 sind hierbei in Unterphasen unterteilt, damit auf die operativen Prozesse des Flughafens reagiert werden kann.
Das Teilprojekt 2 umfasst Estrich-, Naturstein- und Fliesenarbeiten im Bereich der ehemaligen Bremen-Lounge und der Non-Schengen Ankünfte. Um die Kapazitäten am Flughafen Bremen künftig erhöhen zu können, wird die Grenzkontrolle Einreise erweitert und in den Bereich der Bremen-Lounge verlegt. Die Arbeiten im TP2 sind hierbei in Unterphasen unterteilt, damit auf die operativen Prozesse des Flughafens reagiert werden kann.
Das Teilprojekt 3 umfasst Estrich- und Natursteinarbeiten im Bereich der Gepäckabfertigung und der Gepäckausgabe, um durch die Erneuerung und Erweiterung der Gepäckrundläufe 2-4 die künftigen Kapazitäten bereitstellen zu können.
Das Teilprojekt 4 umfasst Estrich-, Naturstein- und Fliesenarbeiten im Bereich des Gepäckrundlaufs 1 und des künftigen Beh.-WCs sowie bestehender Büroräume.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind vor allem die Estrich-, Na-turstein- und Fliesenarbeiten in den Teilprojekten 2-4. Die Baumaßnahmen erfolgen u.a auch im Bereich des § 8 LuftSiG-Linienverlaufs.
Die Maßnahmen erfolgt im laufenden Betrieb und im Sicherheitsbereich des Flughafens Bremen.
Einzelheiten sind den informatorischen Vergabeunterlagen zu entnehmen, vgl. Ziff. I.3 und VI.3 der Bekanntmachung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eigenerklärung des Bewerbers,
aa) dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.
aa) dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.
bb) dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
bb) dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
cc) dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
cc) dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
dd) dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
b) Benennung der Handelsregisternummer oder eine gleichwertige eindeutige Unternehmensbezeichnung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit eine Eintragung vorgesehen ist.
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4 ) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9) der verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.2.1 a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4 ) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9) der verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.2.1 a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer iII.1.4 e) verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung), wird auf Ziffer II.2.9) verwiesen.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beim Bewerber beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl.
b) Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten des Bewerbers aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 60 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
b) Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten des Bewerbers aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 60 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
- Bezeichnung der Referenz, Name und Adresse des Auftraggebers, die Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt zur Überprüfung der Referenz vorbehalten.
- Standort der Referenz
- Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen mit Angaben zu: Beschreibung des Objekts (Terminal, Sonstiges), Beschreibung der erbrachten Leistungen (Estricharbeiten, Natursteinarbeiten, Fliesenarbeiten, Sonstige vergleichbare Arbeiten), Beschreibung der besonderen Umstände der Leistungserbringung (laufender Betrieb, Sicherheitsbereich oder vergleichbare Beschränkungen des Zutritts)
- Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen mit Angaben zu: Beschreibung des Objekts (Terminal, Sonstiges), Beschreibung der erbrachten Leistungen (Estricharbeiten, Natursteinarbeiten, Fliesenarbeiten, Sonstige vergleichbare Arbeiten), Beschreibung der besonderen Umstände der Leistungserbringung (laufender Betrieb, Sicherheitsbereich oder vergleichbare Beschränkungen des Zutritts)
- Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben zu: Ca. Angabe zur Auftragssumme (EUR/netto).
- Zeitangaben zur Referenz mit Benennung des Zeitraums der Leistungserbringung, Datum Fertigstellung und Inbetriebnahme.
- Angaben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils in Prozent. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
- Angaben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils in Prozent. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III1.4) verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung), wird auf Ziffer II.2.9) verwiesen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannter Mindestanforderungen.
Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß Ziffer II.2.9).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss – zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3 d) – eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss – zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3 d) – eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen
- Maximal 200 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.2, wobei jeweils 100 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.2 a) und Ziffer III.1.2 b) entfallen
- maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3). Hiervon entfallen 100 Punkte auf die Angaben nach Ziffer III.1.3 a) und 700 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3 b) (Referenzen),
Bei der Bewertung der Referenzangaben nach Ziffer III.1.3 c) werden bewertet:
- Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung (400 Punkte),
- Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen (200 Punkte),
- Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen (100 Punkte).
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten und Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte oder bei einem Kriterium 0 oder 1 Punkt erreichen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten und Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte oder bei einem Kriterium 0 oder 1 Punkt erreichen.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-05-19 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-09-30 📅
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Der Auftraggeber stellt hierfür kein Formular zur Verfügung.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Der Auftraggeber stellt hierfür kein Formular zur Verfügung.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist über die Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals unter https://www.deutsche-evergabe.de/ herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.
d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist über die Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals unter https://www.deutsche-evergabe.de/ herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.
e) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
aa) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
aa) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
bb) Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
f) Die in Ziffer II.2.7) und in Ziffer IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
g) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 02.05.2022 in Textform bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen.
h) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
h) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2022/S 075-205023 (2022-04-12)
Ergänzende Angaben (2022-04-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verlegen von Bodenfliesen📦
Im Terminal 1 am Flughafen Bremen soll die zentrale Ankunft umgebaut und erweitert werden, um den aktuellen und künftigen rechtlichen und betrieblichen Anforderungen gerecht werden zu können. Hierbei werden das Einbringen von Estrichflächen auf Trennlage und Verbundestrichen sowie die Verlegung von Naturstein-Platten in Bahnen in mehreren Bauabschnitten inkl. die Fliesenbeläge der Sanitärräume an Wand und Boden notwendig. Die Arbeiten erfolgen im Rahmen von drei zeitlich getrennten Teilprojekten inkl. deren Unterphasen. Das Teilprojekt 2 umfasst Estrich-, Naturstein- und Fliesenarbeiten im Bereich der ehemaligen Bremen-Lounge und der Non-Schengen Ankünfte. Um die Kapazitäten am Flughafen Bremen künftig erhöhen zu können, wird die Grenzkontrolle Einreise erweitert und in den Bereich der Bremen-Lounge verlegt. Die Arbeiten im TP2 sind hierbei in Unterphasen unterteilt, damit auf die operativen Prozesse des Flughafens reagiert werden kann. Das Teilprojekt 3 umfasst Estrich- und Natursteinarbeiten im Bereich der Gepäckabfertigung und der Gepäckausgabe, um durch die Erneuerung und Erweiterung der Gepäckrundläufe 2-4 die künftigen Kapazitäten bereitstellen zu können. Das Teilprojekt 4 umfasst Estrich-, Naturstein- und Fliesenarbeiten im Bereich des Gepäckrundlaufs 1 und des künftigen Beh.-WCs sowie bestehender Büroräume. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind vor allem die Estrich-, Na-turstein- und Fliesenarbeiten in den Teilprojekten 2-4. Die Baumaßnahmen erfolgen u.a auch im Bereich des § 8 LuftSiG-Linienverlaufs. Die Maßnahmen erfolgt im laufenden Betrieb und im Sicherheitsbereich des Flughafens Bremen. Einzelheiten sind den informatorischen Vergabeunterlagen zu entnehmen, vgl. Ziff. I.3 und VI.3 der Bekanntmachung.
Im Terminal 1 am Flughafen Bremen soll die zentrale Ankunft umgebaut und erweitert werden, um den aktuellen und künftigen rechtlichen und betrieblichen Anforderungen gerecht werden zu können. Hierbei werden das Einbringen von Estrichflächen auf Trennlage und Verbundestrichen sowie die Verlegung von Naturstein-Platten in Bahnen in mehreren Bauabschnitten inkl. die Fliesenbeläge der Sanitärräume an Wand und Boden notwendig. Die Arbeiten erfolgen im Rahmen von drei zeitlich getrennten Teilprojekten inkl. deren Unterphasen. Das Teilprojekt 2 umfasst Estrich-, Naturstein- und Fliesenarbeiten im Bereich der ehemaligen Bremen-Lounge und der Non-Schengen Ankünfte. Um die Kapazitäten am Flughafen Bremen künftig erhöhen zu können, wird die Grenzkontrolle Einreise erweitert und in den Bereich der Bremen-Lounge verlegt. Die Arbeiten im TP2 sind hierbei in Unterphasen unterteilt, damit auf die operativen Prozesse des Flughafens reagiert werden kann. Das Teilprojekt 3 umfasst Estrich- und Natursteinarbeiten im Bereich der Gepäckabfertigung und der Gepäckausgabe, um durch die Erneuerung und Erweiterung der Gepäckrundläufe 2-4 die künftigen Kapazitäten bereitstellen zu können. Das Teilprojekt 4 umfasst Estrich-, Naturstein- und Fliesenarbeiten im Bereich des Gepäckrundlaufs 1 und des künftigen Beh.-WCs sowie bestehender Büroräume. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind vor allem die Estrich-, Na-turstein- und Fliesenarbeiten in den Teilprojekten 2-4. Die Baumaßnahmen erfolgen u.a auch im Bereich des § 8 LuftSiG-Linienverlaufs. Die Maßnahmen erfolgt im laufenden Betrieb und im Sicherheitsbereich des Flughafens Bremen. Einzelheiten sind den informatorischen Vergabeunterlagen zu entnehmen, vgl. Ziff. I.3 und VI.3 der Bekanntmachung.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-07-21 📅
Name: B. Kathmann Bauunternehmung
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28199
Land: Deutschland 🇩🇪 Bremen, Kreisfreie Stadt
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2022/S 209-598868 (2022-10-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: BRE Zentrale Ankunft EES – Estrich Naturstein Fliesen TP2-4
Referenznummer der Bekanntmachung: 32600-0011
Kurze Beschreibung:
Am Flughafen Bremen wird die zentrale Ankunft im EG des Terminal 1 umgebaut und erweitert, um den aktuellen und künftigen rechtlichen und betrieblichen Anforderungen gerecht werden zu können. Wesentliche Maßnahmen sind dafür die Verlegung und Erweiterung der Einreisekontrolle im Zusammenhang mit der EU-weiten Einführung des EES (Entry Exit Systems) sowie eine Erweiterung der Gepäckausgabe mit Erneuerung der Gepäckrundläufe.
Die vorliegend ausgeschriebenen Leistungen umfassten das Einbringen von Estrichflächen auf Trennlage und Verbundestrichen sowie die Verlegung von Naturstein-Platten in Bahnen in mehreren Bauabschnitten inkl. die Fliesenbeläge der Sanitärräume an Wand und Boden. Die Baumaßnahmen erfolgen u.a. auch im Bereich des § 8 LuftSiG-Linienverlaufs.
Das Teilprojekt 4 umfasste u.a. Estrich-, Naturstein- und Fliesenarbeiten im Bereich des Gepäckrundlaufs 1. Für diesen Bereich war ursprünglich nur die Reinigung und Imprägnierung des darunterliegenden Natursteinbodens ausgeschrieben. Im Bauablauf stellte sich aber heraus, dass die Verschmutzung so gravierend war, dass ein Abschleifen des Bodens erforderlich wurde.
Am Flughafen Bremen wird die zentrale Ankunft im EG des Terminal 1 umgebaut und erweitert, um den aktuellen und künftigen rechtlichen und betrieblichen Anforderungen gerecht werden zu können. Wesentliche Maßnahmen sind dafür die Verlegung und Erweiterung der Einreisekontrolle im Zusammenhang mit der EU-weiten Einführung des EES (Entry Exit Systems) sowie eine Erweiterung der Gepäckausgabe mit Erneuerung der Gepäckrundläufe.
Die vorliegend ausgeschriebenen Leistungen umfassten das Einbringen von Estrichflächen auf Trennlage und Verbundestrichen sowie die Verlegung von Naturstein-Platten in Bahnen in mehreren Bauabschnitten inkl. die Fliesenbeläge der Sanitärräume an Wand und Boden. Die Baumaßnahmen erfolgen u.a. auch im Bereich des § 8 LuftSiG-Linienverlaufs.
Das Teilprojekt 4 umfasste u.a. Estrich-, Naturstein- und Fliesenarbeiten im Bereich des Gepäckrundlaufs 1. Für diesen Bereich war ursprünglich nur die Reinigung und Imprägnierung des darunterliegenden Natursteinbodens ausgeschrieben. Im Bauablauf stellte sich aber heraus, dass die Verschmutzung so gravierend war, dass ein Abschleifen des Bodens erforderlich wurde.
Im Terminal 1 am Flughafen Bremen wird die zentrale Ankunft umgebaut und erweitert, um den aktuellen und künftigen rechtlichen und betrieblichen Anforderungen gerecht werden zu können. Hierbei werden das Einbringen von Estrichflächen auf Trennlage und Verbundestrichen sowie die Verlegung von Naturstein-Platten in Bahnen in mehreren Bauabschnitten inkl. die Fliesenbeläge der Sanitärräume an Wand und Boden notwendig. Die Arbeiten erfolgen im Rahmen von drei zeitlich getrennten Teilprojekten inkl. deren Unterphasen.
Das Teilprojekt 2 umfasste Estrich-, Naturstein- und Fliesenarbeiten im Bereich der ehemaligen Bremen-Lounge und der Non-Schengen Ankünfte. Um die Kapazitäten am Flughafen Bremen künftig erhöhen zu können, wird die Grenzkontrolle Einreise erweitert und in den Bereich der Bremen-Lounge verlegt. Die Arbeiten im TP2 sind hierbei in Unterphasen unterteilt, damit auf die operativen Prozesse des Flughafens reagiert werden kann.
Das Teilprojekt 3 umfasste Estrich- und Natursteinarbeiten im Bereich der Gepäckabfertigung und der Gepäckausgabe, um durch die Erneuerung und Erweiterung der Gepäckrundläufe 2-4 die künftigen Kapazitäten bereitstellen zu können.
Das Teilprojekt 4 umfasste Estrich-, Naturstein- und Fliesenarbeiten im Bereich des Gepäckrundlaufs 1 und des künftigen Beh.-WCs sowie bestehender Büroräume.
Im Teilprojekt 4 wurden im Bereich des Gepäckrundlaufs 1 zusätzliche Bauleistungen erforderlich. Ursprünglich war nur die Reinigung und Imprägnierung des unter dem bisherigen Gepäckrundlauf liegenden Natursteinbodens ausgeschrieben. Im Bauablauf stellte sich aber heraus, dass die Verschmutzung so gravierend war, dass ein Abschleifen des Bodens erforderlich wurde.
Im Terminal 1 am Flughafen Bremen wird die zentrale Ankunft umgebaut und erweitert, um den aktuellen und künftigen rechtlichen und betrieblichen Anforderungen gerecht werden zu können. Hierbei werden das Einbringen von Estrichflächen auf Trennlage und Verbundestrichen sowie die Verlegung von Naturstein-Platten in Bahnen in mehreren Bauabschnitten inkl. die Fliesenbeläge der Sanitärräume an Wand und Boden notwendig. Die Arbeiten erfolgen im Rahmen von drei zeitlich getrennten Teilprojekten inkl. deren Unterphasen.
Das Teilprojekt 2 umfasste Estrich-, Naturstein- und Fliesenarbeiten im Bereich der ehemaligen Bremen-Lounge und der Non-Schengen Ankünfte. Um die Kapazitäten am Flughafen Bremen künftig erhöhen zu können, wird die Grenzkontrolle Einreise erweitert und in den Bereich der Bremen-Lounge verlegt. Die Arbeiten im TP2 sind hierbei in Unterphasen unterteilt, damit auf die operativen Prozesse des Flughafens reagiert werden kann.
Das Teilprojekt 3 umfasste Estrich- und Natursteinarbeiten im Bereich der Gepäckabfertigung und der Gepäckausgabe, um durch die Erneuerung und Erweiterung der Gepäckrundläufe 2-4 die künftigen Kapazitäten bereitstellen zu können.
Das Teilprojekt 4 umfasste Estrich-, Naturstein- und Fliesenarbeiten im Bereich des Gepäckrundlaufs 1 und des künftigen Beh.-WCs sowie bestehender Büroräume.
Im Teilprojekt 4 wurden im Bereich des Gepäckrundlaufs 1 zusätzliche Bauleistungen erforderlich. Ursprünglich war nur die Reinigung und Imprägnierung des unter dem bisherigen Gepäckrundlauf liegenden Natursteinbodens ausgeschrieben. Im Bauablauf stellte sich aber heraus, dass die Verschmutzung so gravierend war, dass ein Abschleifen des Bodens erforderlich wurde.
Art des Vertrags: Bauleistung
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 32600-0011
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-03-25 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 87029.25 EUR 💰
Kennung des Angebots: 32600-0011-03
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bernhard Kathmann Bauunternehmung GmbH u. Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: DE 114622380
Postleitzahl: 28199
Postort: Bremen
Region: Bremen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Im Teilprojekt 4 wurden im Bereich des Gepäckrundlaufs 1 zusätzliche Bauleistungen erforderlich. Ursprünglich war nur die Reinigung und Imprägnierung des unter dem bisherigen Gepäckrundlauf liegenden Natursteinbodens ausgeschrieben. Im Bauablauf stellte sich aber heraus, dass die Verschmutzung so gravierend war, dass ein Abschleifen des Bodens erforderlich wurde.
Es handelt sich dabei um zusätzliche Bauleistungen, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren. Ein Wechsel des Auftragnehmers konnte aus technischen Gründen nicht erfolgen, da ein neuer Auftragnehmer an die durch den ursprünglichen Auftragnehmer geschliffene und imprägnierte Fläche und an den neu verlegten Natursteinbelag hätte anarbeiten müssen. Aufgrund der hohen Anforderungen des Auftraggebers an die Qualität der Ausführung wäre der Wechsel des Auftragnehmers daher nach Ansicht der Projektleitung mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden gewesen. Diese wären insbesondere auch durch die Beaufsichtigung eines neuen Auftragnehmers entstanden.
Im Teilprojekt 4 wurden im Bereich des Gepäckrundlaufs 1 zusätzliche Bauleistungen erforderlich. Ursprünglich war nur die Reinigung und Imprägnierung des unter dem bisherigen Gepäckrundlauf liegenden Natursteinbodens ausgeschrieben. Im Bauablauf stellte sich aber heraus, dass die Verschmutzung so gravierend war, dass ein Abschleifen des Bodens erforderlich wurde.
Es handelt sich dabei um zusätzliche Bauleistungen, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren. Ein Wechsel des Auftragnehmers konnte aus technischen Gründen nicht erfolgen, da ein neuer Auftragnehmer an die durch den ursprünglichen Auftragnehmer geschliffene und imprägnierte Fläche und an den neu verlegten Natursteinbelag hätte anarbeiten müssen. Aufgrund der hohen Anforderungen des Auftraggebers an die Qualität der Ausführung wäre der Wechsel des Auftragnehmers daher nach Ansicht der Projektleitung mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden gewesen. Diese wären insbesondere auch durch die Beaufsichtigung eines neuen Auftragnehmers entstanden.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Im Rahmen des Teilprojekts 4 war im Bereich unterhalb des bisherigen Gepäckrundlaufs 1 die Grundreinigung des Natursteinbodens in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen. Nunmehr wurden zusätzlich Schleifarbeiten im Nassverfahren beauftragt.