BTZ-Hof-0041 Abbruch Freianlagen Flachbau
Handwerkskammer für Oberfranken
Teilneubau und Umstrukturierungsmaßnahmen im BTZ Hof der Handwerkskammer für Oberfranken
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-16.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2022-08-16 | Auftragsbekanntmachung |
| 2023-04-17 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2022-08-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten
Referenznummer: BTZ-Hof-0041
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hof, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Handwerkskammer für Oberfranken
Postanschrift: Kerschensteinerstr. 7
Postleitzahl: 95448
Postort: Bayreuth
Kontakt
Internetadresse: https://www.hwk-oberfranken.de 🌏
E-Mail: johannes.schlegel@ra-spaengler.de 📧
Telefon: +49 911567740 📞
Fax: +49 9115677444 📠
URL der Dokumente: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=252466 🌏
URL der Teilnahme: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=252466 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-08-16 📅
Einreichungsfrist: 2022-09-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-08-19 📅
Datum des Beginns: 2023-01-09 📅
Datum des Endes: 2023-02-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 159-451816
ABl. S-Ausgabe: 159
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 129 232 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Hof
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-10-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-09-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Spängler Rechtsanwälte GbR
Dokumente URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=252466 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: https://www.bundeskartellamt.de/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2022/S 159-451816 (2022-08-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten
Referenznummer: BTZ-Hof-0041
Kurze Beschreibung:
Teilneubau und Umstrukturierungsmaßnahmen im BTZ Hof der Handwerkskammer für Oberfranken
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hof, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Handwerkskammer für Oberfranken
Postanschrift: Kerschensteinerstr. 7
Postleitzahl: 95448
Postort: Bayreuth
Kontakt
Internetadresse: https://www.hwk-oberfranken.de 🌏
E-Mail: johannes.schlegel@ra-spaengler.de 📧
Telefon: +49 911567740 📞
Fax: +49 9115677444 📠
URL der Dokumente: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=252466 🌏
URL der Teilnahme: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=252466 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-08-16 📅
Einreichungsfrist: 2022-09-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-08-19 📅
Datum des Beginns: 2023-01-09 📅
Datum des Endes: 2023-02-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 159-451816
ABl. S-Ausgabe: 159
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 129 232 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Freianlagen Abbruch Flachbau
1 Abbrucharbeiten
1.1 Baustelleneinrichtung
1.2 Baugelände freimachen und Abbrucharbeiten
1.3 Gebäudeabbruch
1.4 Stundenlohnarbeiten
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Hof
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=252466
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=252466
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=252466
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=252466
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-10-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-09-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Spängler Rechtsanwälte GbR
Dokumente URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=252466 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: https://www.bundeskartellamt.de/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für Nachprüfungsaufträge gelten die §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich (nicht per E-Mail) bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge/n gegenüber der Auftraggeberin erfolgt ist/sind und das dem Antragsteller durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten und, soweit bekannt die sonstigen Beteiligten benennen. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in Deutschland zu benennen. Der Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
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- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 bleibt unberührt,
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- der Antragsteller gegen Vergabevorschriften die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden und/oder
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann von der Nachprüfungsbehörde nicht aufgehoben werden. Der Zuschlag kann ab dem, in der Bieterinformation gem. § 134 Abs. 1 GWB genannten, frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses erteilt werden. In den Fällen besonderer Dringlichkeit kann der Zuschlag auch ohne Bieterinformation erteilt werden.
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Die maßgeblichen Normen für den Rechtsschutz im Vergabeverfahren nach GWB:
§ 160 GWB
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er so
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-04-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gesamtwert des Auftrags: 85 860 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Abbrucharbeiten 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.hwk-oberfranken.de 🌏
Fax: +49 911567744 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-04-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-04-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 079-236339
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 159-451816
ABl. S-Ausgabe: 79
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-04-13 📅
Name: Erd- und Tiefbau GmbH Ebersbach
Postanschrift: Talsperrenstraße 4
Postort: Oelsnitz
Postleitzahl: 08606
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 37421624967 📞
E-Mail: info@dieebersbacher.de 📧
Land: Vogtlandkreis 🏙️
Internetadresse: https://dieebersbacher.de/ 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 85 860 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.hwk-oberfranken.de 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2023/S 079-236339 (2023-04-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Allgemeine Projektbeschreibung:
Der Standort des BTZ in Hof hat sich in mehreren Bauabschnitten entwickelt. 1976- 1977 wurde der Flachbau für Kfz und Metallbau errichtet. Die erste Erweiterung erfolgte mit dem Mittelbau 1981-1983 gefolgt von einer Erweiterung der Kfz Werkstätten 1988- 1989.
Als letzte große Baumaßnahme wurde 1992-1994 der Hauptbau errichtet. Insgesamt stehen derzeit ca. 3.500 m2 Hauptnutzfläche
zur Verfügung. Im Zuge der Neustrukturierung der Handwerkskammer in Oberfranken ist auch der Standort Hof Gegenstand der
Betrachtung. Der Schulungsstandort soll modernisiert und zukunftsfähig gemacht werden.
Über eine vorgeschaltete Machbarkeitsstudie wurde folgende Variante gewählt:
der Hauptbau bleibt bestehen, sämtliche anderen Gebäude werden rückgebaut. Ein Ersatzbau, der sich strukturell
und funktional in den Bestand einbindet schafft die optimalen Voraussetzungen für die benötigten Schulungsräume und Werkstätten.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Abbrucharbeiten 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.hwk-oberfranken.de 🌏
Fax: +49 911567744 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-04-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-04-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 079-236339
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 159-451816
ABl. S-Ausgabe: 79
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Allgemeine Projektbeschreibung:
Der Standort des BTZ in Hof hat sich in mehreren Bauabschnitten entwickelt. 1976- 1977 wurde der Flachbau für Kfz und Metallbau errichtet. Die erste Erweiterung erfolgte mit dem Mittelbau 1981-1983 gefolgt von einer Erweiterung der Kfz Werkstätten 1988- 1989.
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Als letzte große Baumaßnahme wurde 1992-1994 der Hauptbau errichtet. Insgesamt stehen derzeit ca. 3.500 m2 Hauptnutzfläche
zur Verfügung. Im Zuge der Neustrukturierung der Handwerkskammer in Oberfranken ist auch der Standort Hof Gegenstand der
Betrachtung. Der Schulungsstandort soll modernisiert und zukunftsfähig gemacht werden.
Über eine vorgeschaltete Machbarkeitsstudie wurde folgende Variante gewählt:
der Hauptbau bleibt bestehen, sämtliche anderen Gebäude werden rückgebaut. Ein Ersatzbau, der sich strukturell
und funktional in den Bestand einbindet schafft die optimalen Voraussetzungen für die benötigten Schulungsräume und Werkstätten.
Abbruch Flachbau 2
- BAUSTELLENEINRICHTUNG
- BAUGELÄNDE FREIMACHEN UND ABB.
- GEBÄUDEABBRUCH
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-04-13 📅
Name: Erd- und Tiefbau GmbH Ebersbach
Postanschrift: Talsperrenstraße 4
Postort: Oelsnitz
Postleitzahl: 08606
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 37421624967 📞
E-Mail: info@dieebersbacher.de 📧
Land: Vogtlandkreis 🏙️
Internetadresse: https://dieebersbacher.de/ 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 85 860 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.hwk-oberfranken.de 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein öffentlicher Auftrag ist gem. § 135 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
Nr. 1 gegen § 134 verstoßen hat oder
Nr. 2 den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Die Unwirksamkeit nach § 135 GWB Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
- der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
- der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
- der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach § 135 GWB Abs. 3 S. 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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