BTZ-Hof-0042 Freianlagen

Handwerkskammer für Oberfranken

Teilneubau und Umstrukturierungsmaßnahmen im BTZ Hof der Handwerkskammer für Oberfranken

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-08-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2022-08-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Referenznummer: BTZ-Hof-0042
Kurze Beschreibung:
Teilneubau und Umstrukturierungsmaßnahmen im BTZ Hof der Handwerkskammer für Oberfranken
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hof, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Handwerkskammer für Oberfranken
Postanschrift: Kerschensteinerstr. 7
Postleitzahl: 95448
Postort: Bayreuth
Kontakt
Internetadresse: https://www.hwk-oberfranken.de 🌏
E-Mail: johannes.schlegel@ra-spaengler.de 📧
Telefon: +49 911567740 📞
Fax: +49 9115677444 📠
URL der Dokumente: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=252471 🌏
URL der Teilnahme: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=252471 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-08-16 📅
Einreichungsfrist: 2022-09-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-08-19 📅
Datum des Beginns: 2023-03-06 📅
Datum des Endes: 2023-05-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 159-451826
ABl. S-Ausgabe: 159

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 873405.94 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
1 Freianlagen
1.1 Baustelleneinrichtung
1.2 Baugelände freimachen und Abbruch
1.3 Erd- und Kanalarbeiten
1.4 Regenentwässerung in Außenanlagen
1.5 Brauchwasserversorgung in Außenanlagen
1.6 Trinkwasserversorgung in Außenanlagen
1.7 Gasversorgung in Außenanlagen
1.8 Bestandsunterlagen technische Anlagen in Außenanlagen
1.9 Entwässerung sonst.
1.10 Kabel- und Beleuchtung
1.11. Betonarbeiten, Fundamente, Mauern
1.12 Tragschichten
1.13 Belagsarbeiten
1.14 Natursteinarbeiten
1.15 Ausstattung und sonst.
1.16 Fassade Mülleinhausung/Überd. Parkplatz
1.17 vegetationstechn. Arbeiten
1.18 Fertigstellungspflege
1.19 Stundenlohnarbeiten
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Hof

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=252471
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=252471
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=252471
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=252471

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-10-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-09-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Spängler Rechtsanwälte GbR
Dokumente URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=252471 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: https://www.bundeskartellamt.de/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für Nachprüfungsaufträge gelten die §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich (nicht per E-Mail) bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge/n gegenüber der Auftraggeberin erfolgt ist/sind und das dem Antragsteller durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten und, soweit bekannt die sonstigen Beteiligten benennen. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in Deutschland zu benennen. Der Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
Mehr anzeigen
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
- der Antragsteller gegen Vergabevorschriften die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden und/oder
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann von der Nachprüfungsbehörde nicht aufgehoben werden. Der Zuschlag kann ab dem, in der Bieterinformation gem. § 134 Abs. 1 GWB genannten, frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses erteilt werden. In den Fällen besonderer Dringlichkeit kann der Zuschlag auch ohne Bieterinformation erteilt werden.
Mehr anzeigen
Die maßgeblichen Normen für den Rechtsschutz im Vergabeverfahren nach GWB:
§ 160 GWB
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er so
Quelle: OJS 2022/S 159-451826 (2022-08-16)