Ein zentraler Platz im Stadtzentrum soll über 3 Jahre (2023-2025) jeweils im Juli als Außenspielstätte der Hofer Symphoniker und des Theater Hof genutzt werden, ergänzt durch weitere Akteure aus der nicht etablierten Szene. Durch die Veranstaltungen von Kunst-und Kulturschaffenden soll die Innenstadt an Attraktivität gewinnen und überregional sichtbarer werden. Die große Bandbreite an Kulturschaffenden soll ein möglichst breites Spektrum an Bevölkerungsschichten und Altersklassen ansprechen. Angestrebt wird durch „Bühne raus!“ langfristig einen überregionalen Einzugsbereich zu genieren. Durch die Erhöhung der Besucherfrequenz in der Innenstadt, die Attraktivitätssteigerung aufgrund verschiedener kultureller Veranstaltungen soll es gelingen, auch den aktuellen Leerstand in der Innenstadt durch Frequenzsteigerung einzudämmen bzw. diesem entgegenzuwirken. Bei allem steht die Fülle der Hofer Kulturlandschaft im Mittelpunkt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-01-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-12-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-12-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport
Kurze Beschreibung:
Ein zentraler Platz im Stadtzentrum soll über 3 Jahre (2023-2025) jeweils im Juli als Außenspielstätte der Hofer Symphoniker und des Theater Hof genutzt werden, ergänzt durch weitere Akteure aus der nicht etablierten Szene. Durch die Veranstaltungen von Kunst-und Kulturschaffenden soll die Innenstadt an Attraktivität gewinnen und überregional sichtbarer werden. Die große Bandbreite an Kulturschaffenden soll ein möglichst breites Spektrum an Bevölkerungsschichten und Altersklassen ansprechen. Angestrebt wird durch „Bühne raus!“ langfristig einen überregionalen Einzugsbereich zu genieren. Durch die Erhöhung der Besucherfrequenz in der Innenstadt, die Attraktivitätssteigerung aufgrund verschiedener kultureller Veranstaltungen soll es gelingen, auch den aktuellen Leerstand in der Innenstadt durch Frequenzsteigerung einzudämmen bzw. diesem entgegenzuwirken. Bei allem steht die Fülle der Hofer Kulturlandschaft im Mittelpunkt.
Ein zentraler Platz im Stadtzentrum soll über 3 Jahre (2023-2025) jeweils im Juli als Außenspielstätte der Hofer Symphoniker und des Theater Hof genutzt werden, ergänzt durch weitere Akteure aus der nicht etablierten Szene. Durch die Veranstaltungen von Kunst-und Kulturschaffenden soll die Innenstadt an Attraktivität gewinnen und überregional sichtbarer werden. Die große Bandbreite an Kulturschaffenden soll ein möglichst breites Spektrum an Bevölkerungsschichten und Altersklassen ansprechen. Angestrebt wird durch „Bühne raus!“ langfristig einen überregionalen Einzugsbereich zu genieren. Durch die Erhöhung der Besucherfrequenz in der Innenstadt, die Attraktivitätssteigerung aufgrund verschiedener kultureller Veranstaltungen soll es gelingen, auch den aktuellen Leerstand in der Innenstadt durch Frequenzsteigerung einzudämmen bzw. diesem entgegenzuwirken. Bei allem steht die Fülle der Hofer Kulturlandschaft im Mittelpunkt.
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-12-23 📅
Einreichungsfrist: 2023-01-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-12-28 📅
Datum des Beginns: 2023-03-10 📅
Datum des Endes: 2025-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 250-730216
ABl. S-Ausgabe: 250
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Veranstaltungstechnik
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Es wird eine Beleuchtung- und Beschallungsanlage benötigt. Diese beiden Systeme müssen jedes Jahr aufgebaut, verkabelt, an die bestehende Energieversorgung angeschlossen und mit einer entsprechenden Steuerung (Mischpulte) in Betrieb genommen werden. Für die umlaufende Beleuchtung der Bühne und Tribüne muss eine USV – Anlage als Sicherheitsbeleuchtung gestellt werden. Für die Medientechnik ist eine Signalverteilung bereit zu stellen. Nach den jeweiligen Einsätzen ist die Anlage zurückzubauen.
Es wird eine Beleuchtung- und Beschallungsanlage benötigt. Diese beiden Systeme müssen jedes Jahr aufgebaut, verkabelt, an die bestehende Energieversorgung angeschlossen und mit einer entsprechenden Steuerung (Mischpulte) in Betrieb genommen werden. Für die umlaufende Beleuchtung der Bühne und Tribüne muss eine USV – Anlage als Sicherheitsbeleuchtung gestellt werden. Für die Medientechnik ist eine Signalverteilung bereit zu stellen. Nach den jeweiligen Einsätzen ist die Anlage zurückzubauen.
Bezeichnung des Loses: Medientechnik
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Für die Übertragung von Filmen, Präsentation, Grafiken und Bildern soll eine outdoorfähige LED Wand auf einem Anhänger aufgestellt werden. Dieser muss jedes Jahr muss aufgebaut, verkabelt, an die bestehende Energieversorgung angeschlossen und mit der Signalverteilung in Betrieb genommen werden. Nach den jeweiligen Einsätzen ist die Anlage zurückzubauen.
Für die Übertragung von Filmen, Präsentation, Grafiken und Bildern soll eine outdoorfähige LED Wand auf einem Anhänger aufgestellt werden. Dieser muss jedes Jahr muss aufgebaut, verkabelt, an die bestehende Energieversorgung angeschlossen und mit der Signalverteilung in Betrieb genommen werden. Nach den jeweiligen Einsätzen ist die Anlage zurückzubauen.
Bezeichnung des Loses: Bauten - Bühne
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Eine Open Air Bühne mit Bühnenüberdachung und Szenenfläche muss jedes Jahr aufgebaut und in Betrieb genommen werden. Nach der Produktion ist die Anlage zurück zubauen. Die Open Air Bühne mit Bühnenüberdachung und Szenenfläche wird als anzeigepflichtiger Fliegender Bau bewertet (> 5m Höhe) und bedarf somit einer Ausführungsgenehmigung, welche Bestandteil eines Prüfbuchs ist. Die technischen Eigenschaften der Open Air Bühne mit Bühnenüberdachung und die Betriebsparameter müssen der aktuellen Bayerische Technische Baubestimmungen (BayTB) entsprechen.
Eine Open Air Bühne mit Bühnenüberdachung und Szenenfläche muss jedes Jahr aufgebaut und in Betrieb genommen werden. Nach der Produktion ist die Anlage zurück zubauen. Die Open Air Bühne mit Bühnenüberdachung und Szenenfläche wird als anzeigepflichtiger Fliegender Bau bewertet (> 5m Höhe) und bedarf somit einer Ausführungsgenehmigung, welche Bestandteil eines Prüfbuchs ist. Die technischen Eigenschaften der Open Air Bühne mit Bühnenüberdachung und die Betriebsparameter müssen der aktuellen Bayerische Technische Baubestimmungen (BayTB) entsprechen.
Bezeichnung des Loses: Bauten - Tribüne
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Die Open Air Tribüne für 300 Sitzplätze mit Zugängen und Stühlen (inkl. Parkettbestuhlung) muss jedes Jahr aufgebaut und in Betrieb genommen werden. Nach der Produktion ist die Anlage zurück zubauen. Die Open Air Tribüne wird als anzeigepflichtiger Fliegender Bau bewertet, da diese von Besuchern betreten werden und bedarf somit einer Ausführungsgenehmigung, welche Bestandteil eines Prüfbuchs (gemäß DIN EN 13814 2005-06) ist. Die technischen Eigenschaften der Open Air Tribüne müssen der aktuellen Bayerische Technische Baubestimmungen (BayTB) entsprechen.
Die Open Air Tribüne für 300 Sitzplätze mit Zugängen und Stühlen (inkl. Parkettbestuhlung) muss jedes Jahr aufgebaut und in Betrieb genommen werden. Nach der Produktion ist die Anlage zurück zubauen. Die Open Air Tribüne wird als anzeigepflichtiger Fliegender Bau bewertet, da diese von Besuchern betreten werden und bedarf somit einer Ausführungsgenehmigung, welche Bestandteil eines Prüfbuchs (gemäß DIN EN 13814 2005-06) ist. Die technischen Eigenschaften der Open Air Tribüne müssen der aktuellen Bayerische Technische Baubestimmungen (BayTB) entsprechen.
Bezeichnung des Loses: Infrastruktur
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Für die Herrichtung des Veranstaltungsplatzes müssen jedes Jahr Raummodule (Container) gestellt werden. Es müssen Zu- und Abwasseranschlüsse verlegt werden und an definierten Stellen müssen Baustromverteiler aufgestellt werden. Diese Anlagen müssen aufgebaut, verkabelt, angeschlossen und in Betrieb genommen werden. Nach den jeweiligen Einsätzen ist die Anlage zurückzubauen.
Für die Herrichtung des Veranstaltungsplatzes müssen jedes Jahr Raummodule (Container) gestellt werden. Es müssen Zu- und Abwasseranschlüsse verlegt werden und an definierten Stellen müssen Baustromverteiler aufgestellt werden. Diese Anlagen müssen aufgebaut, verkabelt, angeschlossen und in Betrieb genommen werden. Nach den jeweiligen Einsätzen ist die Anlage zurückzubauen.
Bezeichnung des Loses: Ordnung & Sicherheit
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Der Veranstaltungsbereich soll mittels Videoüberwachungstürmen an 24h und sieben Tagen in der Woche über den gesamten Nutzungszeitraum (ca. 4 Wochen/ Jahr) des Veranstaltungsgeländes überwacht werden. Diese Anlagen müssen geliefert, aufgebaut und mit allen systembedingten Zubehörteilen in Betrieb genommen werden. Nach der Produktion ist die Anlage zurück zubauen. Auch ist auf Grund der Art der Veranstaltungen (Veranstaltung im Außenbereich außerhalb einer genehmigten Versammlungsstätte) die Einrichtung eines Ordnungsdienstes vorgesehen. Dabei handelt es sich um eine Bewachungstätigkeit im Sinne von §34a GewO, womit der Sicherheitsdienst an den Veranstaltungstage eine Obhutstätigkeit ausführt.
Der Veranstaltungsbereich soll mittels Videoüberwachungstürmen an 24h und sieben Tagen in der Woche über den gesamten Nutzungszeitraum (ca. 4 Wochen/ Jahr) des Veranstaltungsgeländes überwacht werden. Diese Anlagen müssen geliefert, aufgebaut und mit allen systembedingten Zubehörteilen in Betrieb genommen werden. Nach der Produktion ist die Anlage zurück zubauen. Auch ist auf Grund der Art der Veranstaltungen (Veranstaltung im Außenbereich außerhalb einer genehmigten Versammlungsstätte) die Einrichtung eines Ordnungsdienstes vorgesehen. Dabei handelt es sich um eine Bewachungstätigkeit im Sinne von §34a GewO, womit der Sicherheitsdienst an den Veranstaltungstage eine Obhutstätigkeit ausführt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Friedrichstr. 2-4, 95028 Hof
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Vergabeunterlagen (Formblatt L 124_Eigenerklärung_zur_Eignung_0121).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe Vergabeunterlagen (Formblatt L 124_Eigenerklärung_zur_Eignung_0121).
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe Vergabeunterlagen (Formblatt L 124_Eigenerklärung_zur_Eignung_0121).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-03-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-01-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Bürgerzentrum, Zimmer 9, Karolinenstr. 40, 95028 Hof
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.de📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 250-730216 (2022-12-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 302 520 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge