Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag der von den Industrie- und Handelskammern sowie den Auftragsberatungsstellen ausgestellten Zertifikaten im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifizierungsdatenbank). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifizierungsdatenbank) geführt werden.
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ werden folgende Eignungsanforderungen/Eignungsnachweise verlangt:
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- Vorlage geeigneter Referenzen über die Ausführung von Winterdienstleistungen in den letzten 3 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind -mind. 3 Fälle für den Tätigkeitsbereich Winterdienst.
Nachweis durch
--> Bescheinigung des damaligen Auftraggebers für die in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Leistungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis.
Achtung: Referenznachweise für die Erbringung von Winterdienstleistungen auf dem klassifizierten Straßennetz (Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen), die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind.
- Vorlage geeigneter Referenzen über die Ausführung von Leistungen für Störungsbeseitigung in den letzten 3 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind -mind. 1 Fall für den Tätigkeitsbereich Störungsbeseitigung.
Nachweis durch
--> Bescheinigung des damaligen Auftraggebers für die in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Leistungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis.
Achtung: Erbringung des Referenznachweises wie folgt!
entweder
1 Referenznachweis für die Erbringung der Störungsbeseitigung auf dem klassifizierten Straßennetz (Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen)
oder
Jeweils 1 Referenznachweis für die Erbringung nachfolgend genannter Leistungsbereiche
auf dem klassifizierten Straßennetz (Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen), die im Rahmen der Störungsbeseitigung zu erbringen und mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind:
- Liefern und Aufstellen von Verkehrszeichen
- Absicherung von Gefahrenstellen
- Baum- und Gehölzarbeiten
- Reinigung von Verkehrsflächen und Anlagen der Straßenentwässerung
Des Weiteren ist die Vorhaltung eines Bereitschaftsdienstes über den Zeitraum von einem halben Jahr (7 Tage, über 24 Stunden) nachzuweisen, der im Zusammenhang mit der
Erbringung von Leistungen für einen der vorgenannten Leistungsbereiche steht.
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- Angaben zu technischen Fachkräften oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
Nachweis durch
--> Studiennachweise oder sonstige Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübte Tätigkeiten zu den Personen
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- Angaben zu Arbeitskräften
Nachweis durch
--> Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
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- Angaben über Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrags (Winterdienst)
Nachweis durch
--> ausgefüllte Vordrucke Geräteverzeichnise (siehe Vergabeunterlagen)
--> entsprechende Zulassungsbescheinigungen, Teile I und II, für die Winterdienstfahrzeuge laut ausgefülltem „Geräteverzeichnis für Winterdienstfahrzeuge“ und „Geräteverzeichnis für zusätzliche Schneeräumtechnik“
--> bei nicht vorhandener technischer Ausstattung ist deren rechtzeitige und vollständige Verfügbarkeit durch autorisierte Angebote zum Kauf, Leasing oder zur Miete nachzuweisen
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- Angabe, welche Teile des Auftrags an Unterauftrag-/Nachunternehmer vergeben werden sollen; bei Bedarf namentliche Benennung der Unterauftrag-/Nachunternehmer
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Die jeweils genannten Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist vorzulegen andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.
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Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens.
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zusätzliche, auftragsbezogene Eignungsanforderungen/Eignungsnachweise:
- Angaben zur Inanspruchnahme technischer und beruflicher Eignungsleihe
Nachweis durch
--> Namen und Anschrift sowie Unterzeichnung durch den gesetzlichen Vertreter der hierzu vorgesehenen Unternehmen (Vordruck Verpflichtungserklärung); es gilt § 47 VgV
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- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen
Nachweis durch
--> Teilnahme an einer Schulung/Fortbildung gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)
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- Verfügbarkeitsnachweis über eine Mindeststreusalzmenge von 3.200 t/WD-Saison
Nachweis durch
--> schriftliche Bestätigung des Lieferanten, dass dieser die geforderte Mindeststreusalzmenge pro Winterdienstsaison liefern kann
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- Verfügbarkeitsnachweis über eine Mindeststreusalzlagerkapazität von 1.500 t
Nachweis durch
--> Erklärung in Form einer Auflistung der zur Nutzung vorgesehenen Lager mit Benennung
- der Anschrift des Lagers
- der gesamten Lagerkapazität des Lagers (für Salz in t)
- des Anteils der Lagerkapazität, die im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung genutztwerden soll (für Salz in t)
- der Anschrift des Anlagenbetreibers
- der Anschrift des Grundstückseigentümers bei geplanter Neuerrichtung eines Lagers
--> Ist der Bieter nicht Anlagenbetreiber, hat er nachzuweisen, dass der Anlagenbetreiber grundsätzlich bereit ist, das Lager im Falle einer Beauftragung des Bieters an diesen in
genannter Kapazität zu vermieten oder anderweitig zur Verfügung zu stellen. Hierzu ist eine schriftliche Erklärung des Anlagenbetreibers vorzulegen.
--> Ist die Neuerrichtung eines Lagers geplant und ist der Bieter nicht Grundstückseigentümer, hat er zumindest die Verfügbarkeit des Lagers zum maßgeblichen Zeitpunkt der
Leistungserbringung nachzuweisen. Der Bieter muss konkret darlegen, aus welchen Gründen ihm das Lager bei Vertragsbeginn tatsächlich zur Verfügung stehen wird. Der Bieter muss nachweisen, dass der Eigentümer der Fläche grundsätzlich bereit ist, diese im Falle einer Beauftragung des Bieters an diesen zu vermieten oder anderweitig zur Verfügung
zu stellen. Hierzu ist eine schriftliche Erklärung des Grundstückseigentümers vorzulegen.
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- Verfügbarkeitsnachweise über eine Mindestsolelagerkapazität von 500 t
Nachweis durch
--> Erklärung in Form einer Auflistung der zur Nutzung vorgesehenen Lager mit Benennung
- der Anschrift des Lagers
- der gesamten Lagerkapazität des Lagers (für Sole in m³)
- des Anteils der Lagerkapazität, die im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung genutzt werden soll (für Sole in m³)
- der Anschrift des Anlagenbetreibers
- der Anschrift des Grundstückseigentümers der Lagerfläche bei geplanter Neuerrichtung eines Lagers
--> Ist der Bieter nicht Anlagenbetreiber, hat er nachzuweisen, dass der Anlagenbetreiber grundsätzlich bereit ist, das Lager im Falle einer Beauftragung des Bieters an diesen in
genannter Kapazität zu vermieten oder anderweitig zur Verfügung zu stellen. Hierzu ist eine schriftliche Erklärung des Anlagenbetreibers vorzulegen.)
--> Ist die Neuerrichtung eines Lagers geplant und ist der Bieter nicht Grundstückseigentümer, hat er zumindest die Verfügbarkeit des Lagers zum maßgeblichen Zeitpunkt der
Leistungserbringung nachzuweisen. Der Bieter muss konkret darlegen, aus welchen Gründen ihm das Lager bei Vertragsbeginn tatsächlich zur Verfügung stehen wird. Der
Bieter muss nachweisen, dass der Eigentümer der Fläche grundsätzlich bereit ist, diese im Falle einer Beauftragung des Bieters an diesen zu vermieten oder anderweitig zur Verfügung zu stellen. Hierzu ist eine schriftliche Erklärung des Grundstückseigentümers vorzulegen.
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- Streumaterialien, insbesondere Streusalz und Sole, sind sach-/fachgerecht zu lagern. Dies ist dem Auftraggeber nachzuweisen. Sofern nach WHG und AwSV für die jeweiligen Lagerstätten erforderlich, ist die Anzeige bzw. die Eignungsfeststellung zur Lagerung wassergefährdender Stoffe durch die zuständige Untere Wasserbehörde dem Angebot beizufügen.
Nachweis durch
--> Vorlage der Eignungsfeststellung durch die uNB zumindest jedoch der Anzeige bei der uNB, sofern nach WHG und AwSV für die jeweiligen Lagerstätten erforderlich
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- Bestätigung der NOVASIB GmbH, dass die Leistungserfassung des Winterdienstes via MBDE (Mobile Betriebsdatenerfassung) zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gewährleistet ist
Nachweis durch
--> schriftliche Bestätigung der NOVASIB GmbH
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Die jeweils genannten Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist vorzulegen andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.