Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Sofern im Präqualifikationsverzeichnis 3 hinterlegte Referenzen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, ist der gültige PQ-Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei:
https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 die auf gesondertes Verlangen vorzulegen ist.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim
Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige
Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die
Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu
sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Weitere Eignungsnachweise, mit dem Angebot einzureichen:
Eignungsnachweise:
Es ist nachzuweisen, dass der Bieter in den letzten 5 Jahren
über Erfahrungen in der Abwicklung von Baufeldfreimachungen und Spezialtiefbauarbeiten bei Großbauvorhaben (Bauvolumen über 50 Mio. Euro netto) verfügt.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind vorzulegen:
1. UMSÄTZE
Es ist nachzuweisen, dass die durchschnittlichen Jahresumsätze in den letzten 3 Jahren durchschnittlich 10 Mio. Euro netto betragen.
2. REFERENZOBJEKTE DES BIETERS
Es sind drei Referenzprojekte für Baugruben und Spezialtiefbauarbeiten vorzustellen.
Zu den Referenzprojekten sollen jeweils folgende Angaben gemacht werden:
a) Bezeichnung des Bauvorhabens
b) Bauherr, Auftraggeber (Name, Anschrift, Telefonnummer, Ansprechpartner)
c) vertragliche Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner oder Nachauftragnehmer)
d) Ort der Ausführung
e) Ausführungszeitraum
f) stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen
g) Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer
h) Auftragswert der beschriebenen Leistungen von mindestens 20.000.000 Euro netto
i) stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen, einschließlich der Angabe, ob die Leistung für Neubau / Umbau / Denkmal erbracht wurde.
j) Angabe über die Anzahl des sicherheitsüberprüften Personals (Ü2 Sicherheitsüberprüfung)
3. SICHERHEITSÜBERPRÜFUNG
Durch den Bieter ist zu bestätigen, dass das geplante Personal den Sicherheitsanforderungen entspricht, so dass bei einer entsprechenden Überprüfung die Sicherheitsfreigaben erteilt werden können. Dies erfolgt über die „Erklärung zum Geheimschutz“ bei Angebotsabgabe.