Beschreibung der Beschaffung
Vergabe von Gutachterleistungen zur örtlichen Bauüberwachung sowie gutachterlichen Begleitung
1. Fachgutachterliche Begleitung der Altlastenbeseitigung und -entsorgung, sowie altlastenbedingten Sondergründung:
- In Bezug auf Altlasten, Sondergründung und Entsorgung Kontrolle, ob die Ausschreibung/Beauftragung dieser Leistungen eine Ausweisung der altlastbedingten Mehrkosten im Sinne des Kaufvertrages ermöglicht, sodass später in der Abrechnung eine Differenzierung erfolgen kann.
- Beaufsichtigung der Erdaushubarbeiten sowie der boden- und altlastenbedingten Sondergründung durch wöchentliche Sichtung der Entsorgungsbelege (Wiegescheine, Entsorgungsnachweise) und durch wöchentliche Begehung der Baustelle. Dazu gehört die Begleitung des Rückbaus / der Sanierung (Dekontamination / Entkernung / Demontagen, den selektiven Rückbau der kompletten ober- und ggfls. unterirdischen Gebäudesubstanz, Freiflächenentsiegelungen. Bodensanierung etc. sowie des Transports und der Entsorgung aller anfallenden Abfälle.
- Anleitung zur Separierung und Begutachtung des anfallenden kontaminierten und nicht kontaminierten Bauschutts / Bodens zur fachgerechten Entsorgung und Minimierung der Entsorgungskosten.
- Chargeneinteilung der Massen und Deklaration zur Bereitstellung zur Entsorgung / weiteren Verwendung
- Nachweisführung und Dokumentation der Herrichtungsflächen für die späteren Baumaßnahmen
- Dokumentation der ordnungsgemäßen Durchführung der Maßnahmen.
- Kontrolle der korrekten Ausweisung altlastbedingter Mehrkosten, insbesondere Herausrechnung von:
a. "Sowieso-Kosten", die bei Durchführung der Baumaßnahme auf einem unbelasteten Grundstück anfallen würden, wozu insbesondere die Kosten des Erdaushubs, die Kosten der Aushubabfuhr sowie die (normalen) Gründungskosten zählen,
b. die Kosten für die Entsorgung von Bodenaushub bis einschließlich Einbauklasse Z 1.2 gemäß "LAGA 20" (Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 20 "Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen - Technische Regeln -" in der Fassung vom 06. November 2003) und
c. die Kosten für die Entsorgung von Bauschutt bis einschließlich Einbauklasse Z 1.2 gemäß "LAGA 20".
- Rechnerische und inhaltliche Überprüfung der Minderungsbeträge im Rahmen der kalkulatorischen Verrechnung und auf Übereinstimmung mit Angebot
? Planungsrechtschaffungskosten
? Erdaushubkosten
? Überprüfung der altlastenbedingt verteuerten Entsorgungskosten
? Altlasten- und bodenschaffungsbedingte Sondergründungskosten
= Baureifmachungskosten
- Analyse des zweimonatlichen gutachterlichen Kurzberichtes des käuferseitigen Gutachters sowie des Abschlussberichts im Hinblick auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit, hierzu ist jeweils ein schriftlicher Bericht an den Auftraggeber zu erstatten.
- Rechnerische und inhaltliche Kontrolle der Zwischenabrechnung und Schlussabrechnung, sowie Überprüfung auf Angemessenheit der abgerechneten Kosten
- Rechnerische und inhaltliche Kontrolle von Beträgen, in deren Höhe die Bürgschaft freigegeben werden soll und entsprechender Hinweis an die Auftraggeberin.
2. Fachgutachterliche Begleitung der Herstellung der Erschließungsanlagen:
- Beaufsichtigung der Herstellung und Fertigstellung von Erschließungsanlagen im Baugebiet "Am Vogelsang"
- Kontrolle, dass die Erschließungsträgerin Bauleistungen nur nach Ausschreibungen auf Grundlage der VOB Teil B und C durchführen lässt und jeweils das wirtschaftlichste Angebot bezuschlagt.
- Überprüfung der Minderungsbeträge im Rahmen der kalkulatorischen Verrechnung
? Planungsrechtschaffungskosten
? Erschließungskosten
- Sicherstellung der mangelfreien Leistungserbringung zum Zeitpunkt der Abnahme durch die Stadt
- Sicherstellung der kosten- und lastenfreien Übereignung auf die Stadt Bonn
- Rechnerische und inhaltliche Kontrolle der Zwischenabrechnung und Schlussabrechnung, sowie Prüfung der Angemessenheit der abgerechneten Kosten
- Rechnerische und inhaltliche Kontrolle von Beträgen, in deren Höhe die Bürgschaft freigegeben werden soll und entsprechender Hinweis an die Auftraggeberin.
3. Aufgaben in der Funktion eines Bauüberwachers:
- Teilnahme an Baustellenbesprechungen, soweit inhaltlich relevant
- Aufstellen und Aktualisieren eines groben Zeitplans
- Gemeinsames Aufmaß, bzw. Massenkontrolle mit dem Auftragnehmer in Bezug auf die Leistungen der Altlastenentsorgung, altlastenbedingten Sondergründung sowie der Herstellung der Erschließungsanlagen (auch Rückbau incl. Dekontamination, Abbruch, Tiefenenttrümmerung, Bodensanierung etc.)
- Teilnahme an der Abnahme von Leistungen und Lieferungen unter Mitwirkung anderer fachlich Beteiligter unter Fertigung einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme
- Auflistung von Mängeln / Mängelansprüchen und Mit-Überwachung der Mängelbeseitigung
- Fachliche Vorprüfung von Nachtragsangeboten, soweit erforderlich
- Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Angebotspreisen und der fortgeschriebenen Kostenberechnung
- Teilnahme an der Schlussabnahme der Abbruch- und Sanierungsleistung, ggf. Teilnahme an vorausgehenden Zwischenabnahmen zu den einzelnen Bauabschnitten
- Teilnahme bei behördlichen Abnahmen
4. Prüfung der Zwischenabrechnung und Schlussabrechnung
- Rechnerische und inhaltliche Prüfung der gestellten Rechnungen auf Vollständigkeit und Richtigkeit sowie im Hinblick auf die Angemessenheit
- Plausibilisierung der gestellten Rechnungen
- Fachliche Begleitung bei der Durchsetzung von Kürzungspositionen.
Der Auftraggeber geht von einem Leistungsumfang von durchschnittlich 35 Wochenstunden x 60 Monate aus.