Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Auf der ersten Stufe wird die Vollständigkeit der geforderten Erklärungen und Unterlagen geprüft. Sodann werden fehlende Angaben, Erklärungen und Nachweise einmalig unter Setzung einer Frist (6 Kalendertage) nachgefordert. Liegen nach Ablauf dieser Frist die Angaben, Erklärungen und Nachweise weiterhin nicht bzw. nicht vollständig vor, so wird der Bewerber auf dieser Stufe ausgeschlossen. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Referenzprojekte nach der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur nicht als fehlend oder fehlerhaft gegen andere Referenzprojekte ausgetauscht werden dürfen, wenn und soweit sie nicht die Mindestbedingungen der Ausschreibung zur Vergleichbarkeit erfüllen, vgl. hierzu auch nachfolgende Ziffer 3.2.2. Die Bewerber sollten daher auf die Auswahl der Referenzen ein besonderes Augenmerk legen.
Soweit auf der ersten Stufe kein Ausschluss des jeweiligen Bewerbers erfolgt, wird auf der zweiten Stufe anhand der vorgelegten Angaben und Unterlagen geprüft, ob der jeweilige Bewerber die geforderten Teilnahme- und Mindestbedingungen erfüllt und auch im Übrigen über die grundsätzliche Eignung für die Durchführung des Projektes verfügt. Bei Nichterfüllung wird der Bewerber auf dieser Stufe ausgeschlossen.
Verbleiben nach der ersten und zweiten Stufe mehr als drei geeignete Bewerber, erfolgt auf der dritten Stufe die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren Referenzen sowie der Leistungsfähigkeit des Bewerberbüros. Diese werden bewertet anhand der nachstehenden Kriterien:
Ein Bewerber muss mindestens 3 vergleichbare Referenzen einreichen. Damit soll gesichert werden, dass die spezifischen Besonderheiten und insbesondere das anspruchsvolle Zusammenspiel der unterschiedlichen Anforderungen beherrscht werden kann. Es können und sollen jedoch weitere Referenzen eingereicht werden, welche die Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit erfüllen oder übersteigen. Die in dieser dritten Stufe angewandten Kriterien zu Wertung der Referenzen stellen insofern Eigenschaften dar, die aus Sicht der Vergabestelle von höchster Bedeutung für das Projekt sind, allerdings über dasjenige hinausgehen, was vorliegend mindestens zu fordern ist, um eine Vergleichbarkeit bejahen zu können.
Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber können maximal 125 Punkte erzielt werden, die für die Berücksichtigung im Verhandlungsverfahren maßgeblich sind. Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen (siehe Ziffer 3.2.2 a) gewertet, die auf den vorgesehenen Formularen eingereicht werden. Zunächst werden die mindestens geforderten drei vergleichbaren Referenzen gewertet. Es können und sollen jedoch mehr als drei Referenzen eingereicht werden, wobei inkl. der drei Mindestreferenzen maximal fünf vergleichbare Referenzen gewertet werden. Werden mehr als fünf vergleichbare Referenzprojekte eingereicht, soll der Bewerber angeben, welche Referenzprojekte in die Wertung gelangen sollen.
HINWEIS: Werden die in Ziffer 3.2.2 a) geforderten Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist. Die Punkteverteilung (max. 25 Punkte pro Referenz) ergibt sich aus folgender "Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber":
1. Brutto-Auftragswert der KG 100 - 700 für die Bauleistungen im Projekt
Kleiner als EUR 6,8 Mio. = Ausschlusskriterium
größer/gleich EUR 6,8 Mio. = 0 Punkte
größer/gleich EUR 7,3 Mio. = 1 Punkt
größer/gleich EUR 7,8 Mio. = 2 Punkte
größer/gleich EUR 8,3 Mio. = 3 Punkte
größer/gleich EUR 8,8 Mio. = 4 Punkte
größer/gleich EUR 9,3 Mio. = 5 Punkte
2. Erbrachte Leistungen in mindestens 3 Projektstufen gem. AHO (PS)
Unter 3 Handlungsbereichen pro PS = Ausschlusskriterium
3 Handlungsbereiche = 0 Punkte
4 Handlungsbereiche = 3 Punkte
5 Handlungsbereiche = 5 Punkte
3. Umsetzungszeitraum (Übergabe an Bauherrn)
vor 2012 = Ausschlusskriterium
2012 - 2014 = 1 Punkt
2015 - 2018 = 2 Punkte
2019 - 2022 = 3 Punkte
4. Art der Nutzung
Kein Freiraum- oder Städtebauprojekt = Ausschluss
Projekt im Bereich Freianlagen = 3 Punkte
Projekt im Bereich Freianlagen + Städtebau = 5 Punkte
5. Referenzschreiben des Auftraggebers (Nachweis)
nein = 0 Punkte
ja = 2 Punkte (Nachweis erforderlich, Schreiben beifügen)
6. Referenz umfasst die Steuerung des Fördermittelmanagements (Vorbereitung der Beantragung der Fördermittel, Überwachung der gesamten Fördermaßnahme, etc.)
nein = 0 Punkte
ja = 5 Punkte
Der Bewerber muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann.
Ferner wird die Leistungsfähigkeit des Bewerbers anhand Projekterfahrung und Personalstärke für das Projekt bewertet. Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Leistungsfähigkeit der Bewerber können maximal 30 Punkte erzielt werden, die für die Berücksichtigung im Verhandlungsverfahren maßgeblich sind. Es werden die Angaben gewertet, die in dem Formular "Checkliste Leistungsfähigkeit" einzutragen sind. Die Angaben müssen der Wahrheit entsprechen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Angaben durch geeignete Nachweise zu überprüfen. Ein Verstoß gegen die Wahrheitspflicht kann zum direkten Ausschluss führen. Die Projektleitung und deren Stellvertretung müssen aufgrund deren Wertungsrelevanz zwingend das Projekt leiten und begleiten. Ein Austausch wird vertraglich nur zugelassen werden, sofern sich zwingende Gründe (z.B. gesundheitliche Verhinderung, Bürowechsel) ergeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Wechsel aufgrund der Übernahme eines anderen Projektes nicht zulässig ist und für diese Schlüsselpositionen keine Mitarbeitenden eingesetzt werden dürfen, die im Leistungszeitraum in Ruhestand gehen werden.
Weiter unter: VI.3) Zusätzliche Angaben