Seit 2013 bietet der § 64b SGB V die Möglichkeit einer Weiterentwicklung der stationären psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung mittels Modellvorhaben, die auf eine sektorenübergreifende, patientenzentrierte Versorgung ausgerichtet sind. Der gesetzliche Rahmen beinhaltet beispielsweise, dass Patienten nicht eigens eingeschrieben werden müssen, wie bei IV-Verträgen nötig. Zudem können sich alle Kassen beteiligen, Anbieter müssen nicht mehr aufwändig mit jeder Kasse einen eigenen IV-Vertrag verhandeln. Ein zentraler Unterschied zu den Vorläufer-Modellen ist die in § 65 SGB V festgeschriebene Verpflichtung zur Evaluation. Gemeinsames Merkmal aller Modellprojekte ist dabei die Bildung eines Gesamtbudgets aus stationärem Krankenhausbudget und den Erlösen der Psychiatrischen Institutsambulanz (PIA), wobei sich die einzelnen Modelle hinsichtlich der Abfinanzierung des Budgets (unterjährige Abschlagszahlungen, Pflegesätze, Quartalspauschalen, PEPP) unterscheiden. Die Ziele dieser innovativen Vergütungssysteme sind, einerseits das Leistungsgeschehen transparenter zu gestalten; andererseits sollen bisherige Fehlanreize verringert werden, sodass eine kosten-effektivere Verwendung (Effizienz) der vorhandenen Mittel zur Versorgung der Versicherten (Erwachsene, Kinder und Jugendliche) erreicht wird. Der Grad der Erreichung dieser Ziele und jeweilige Determinanten der Zielerreichung sollen wissenschaftlich untersucht werden. Dazu werden jeweils Hypothesen aufgestellt. Diese sollen anhand geeigneter Parameter überprüft werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-02-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Referenznummer: 2022-02-25-SYS-DRA
Kurze Beschreibung:
Seit 2013 bietet der § 64b SGB V die Möglichkeit einer Weiterentwicklung der stationären psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung mittels Modellvorhaben, die auf eine sektorenübergreifende, patientenzentrierte Versorgung ausgerichtet sind. Der gesetzliche Rahmen beinhaltet beispielsweise, dass Patienten nicht eigens eingeschrieben werden müssen, wie bei IV-Verträgen nötig. Zudem können sich alle Kassen beteiligen, Anbieter müssen nicht mehr aufwändig mit jeder Kasse einen eigenen IV-Vertrag verhandeln. Ein zentraler Unterschied zu den Vorläufer-Modellen ist die in § 65 SGB V festgeschriebene Verpflichtung zur Evaluation.
Gemeinsames Merkmal aller Modellprojekte ist dabei die Bildung eines Gesamtbudgets aus stationärem Krankenhausbudget und den Erlösen der Psychiatrischen Institutsambulanz (PIA), wobei sich die einzelnen Modelle hinsichtlich der Abfinanzierung des Budgets (unterjährige Abschlagszahlungen, Pflegesätze, Quartalspauschalen, PEPP) unterscheiden.
Die Ziele dieser innovativen Vergütungssysteme sind, einerseits das Leistungsgeschehen transparenter zu gestalten; andererseits sollen bisherige Fehlanreize verringert werden, sodass eine kosten-effektivere Verwendung (Effizienz) der vorhandenen Mittel zur Versorgung der Versicherten (Erwachsene, Kinder und Jugendliche) erreicht wird.
Der Grad der Erreichung dieser Ziele und jeweilige Determinanten der Zielerreichung sollen wissenschaftlich untersucht werden. Dazu werden jeweils Hypothesen aufgestellt. Diese sollen anhand geeigneter Parameter überprüft werden.
Seit 2013 bietet der § 64b SGB V die Möglichkeit einer Weiterentwicklung der stationären psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung mittels Modellvorhaben, die auf eine sektorenübergreifende, patientenzentrierte Versorgung ausgerichtet sind. Der gesetzliche Rahmen beinhaltet beispielsweise, dass Patienten nicht eigens eingeschrieben werden müssen, wie bei IV-Verträgen nötig. Zudem können sich alle Kassen beteiligen, Anbieter müssen nicht mehr aufwändig mit jeder Kasse einen eigenen IV-Vertrag verhandeln. Ein zentraler Unterschied zu den Vorläufer-Modellen ist die in § 65 SGB V festgeschriebene Verpflichtung zur Evaluation.
Gemeinsames Merkmal aller Modellprojekte ist dabei die Bildung eines Gesamtbudgets aus stationärem Krankenhausbudget und den Erlösen der Psychiatrischen Institutsambulanz (PIA), wobei sich die einzelnen Modelle hinsichtlich der Abfinanzierung des Budgets (unterjährige Abschlagszahlungen, Pflegesätze, Quartalspauschalen, PEPP) unterscheiden.
Die Ziele dieser innovativen Vergütungssysteme sind, einerseits das Leistungsgeschehen transparenter zu gestalten; andererseits sollen bisherige Fehlanreize verringert werden, sodass eine kosten-effektivere Verwendung (Effizienz) der vorhandenen Mittel zur Versorgung der Versicherten (Erwachsene, Kinder und Jugendliche) erreicht wird.
Der Grad der Erreichung dieser Ziele und jeweilige Determinanten der Zielerreichung sollen wissenschaftlich untersucht werden. Dazu werden jeweils Hypothesen aufgestellt. Diese sollen anhand geeigneter Parameter überprüft werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beratung in Sachen Evaluierung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
(1) Zu II.1.5) Geschätzte Gesamtkosten inkl. aller Optionen.
(2) Als Höchstsumme wird folgender Betrag festgelegt: 5.000.000 Euro.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Seit 2013 bietet der § 64b SGB V die Möglichkeit einer Weiterentwicklung der stationären psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung mittels Modellvorhaben, die auf eine sektorenübergreifende, patientenzentrierte Versorgung ausgerichtet sind. Der gesetzliche Rahmen beinhaltet beispielsweise, dass Patienten nicht eigens eingeschrieben werden müssen, wie bei IV-Verträgen nötig. Zudem können sich alle Kassen beteiligen, Anbieter müssen nicht mehr aufwändig mit jeder Kasse einen eigenen IV-Vertrag verhandeln. Ein zentraler Unterschied zu den Vorläufer-Modellen ist die in § 65 SGB V festgeschriebene Verpflichtung zur Evaluation.
Seit 2013 bietet der § 64b SGB V die Möglichkeit einer Weiterentwicklung der stationären psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung mittels Modellvorhaben, die auf eine sektorenübergreifende, patientenzentrierte Versorgung ausgerichtet sind. Der gesetzliche Rahmen beinhaltet beispielsweise, dass Patienten nicht eigens eingeschrieben werden müssen, wie bei IV-Verträgen nötig. Zudem können sich alle Kassen beteiligen, Anbieter müssen nicht mehr aufwändig mit jeder Kasse einen eigenen IV-Vertrag verhandeln. Ein zentraler Unterschied zu den Vorläufer-Modellen ist die in § 65 SGB V festgeschriebene Verpflichtung zur Evaluation.
Gemeinsames Merkmal aller Modellprojekte ist dabei die Bildung eines Gesamtbudgets aus stationärem Krankenhausbudget und den Erlösen der Psychiatrischen Institutsambulanz (PIA), wobei sich die einzelnen Modelle hinsichtlich der Abfinanzierung des Budgets (unterjährige Abschlagszahlungen, Pflegesätze, Quartalspauschalen, PEPP) unterscheiden.
Gemeinsames Merkmal aller Modellprojekte ist dabei die Bildung eines Gesamtbudgets aus stationärem Krankenhausbudget und den Erlösen der Psychiatrischen Institutsambulanz (PIA), wobei sich die einzelnen Modelle hinsichtlich der Abfinanzierung des Budgets (unterjährige Abschlagszahlungen, Pflegesätze, Quartalspauschalen, PEPP) unterscheiden.
Die Ziele dieser innovativen Vergütungssysteme sind, einerseits das Leistungsgeschehen transparenter zu gestalten; andererseits sollen bisherige Fehlanreize verringert werden, sodass eine kosten-effektivere Verwendung (Effizienz) der vorhandenen Mittel zur Versorgung der Versicherten (Erwachsene, Kinder und Jugendliche) erreicht wird.
Die Ziele dieser innovativen Vergütungssysteme sind, einerseits das Leistungsgeschehen transparenter zu gestalten; andererseits sollen bisherige Fehlanreize verringert werden, sodass eine kosten-effektivere Verwendung (Effizienz) der vorhandenen Mittel zur Versorgung der Versicherten (Erwachsene, Kinder und Jugendliche) erreicht wird.
Der Grad der Erreichung dieser Ziele und jeweilige Determinanten der Zielerreichung sollen wissenschaftlich untersucht werden. Dazu werden jeweils Hypothesen aufgestellt. Diese sollen anhand geeigneter Parameter überprüft werden.
(A) die Implementierung und Weiterentwicklung einer verbesserten Patientenversorgung durch eine sektorenübergreifende Behandlungsplanung und -durchführung,
(B) die Stärkung stationsersetzender Behandlungsmöglichkeiten mit konsekutiver verbesserter Anpassung der Dauer und Intensität der Behandlung an den konkreten Behandlungsbedarf betroffener Versicherter,
(C) eine kontinuierliche Behandlung und Stabilisierung der Patienten unter Berücksichtigung ihres sozialen und beruflichen Umfelds,
(D) die Erhöhung der Akzeptanz der patientenorientierten psychiatrischen, psychotherapeutischen und soziotherapeutischen Interventionen,
(E) die Herstellung von Leistungstransparenz,
(F) die Erreichung einer kosten-effektiveren Verwendung (Effizienz) der vorhandenen Mittel zur Versorgung der Versicherten (Erwachsene, Kinder und Jugendliche).
Die Evaluation erfolgt anhand einer Analyse von Routinedaten (vielfach auch "Sekundärdaten" genannt) der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Vorgesehen ist eine prospektive und retrospektive (für die bereits laufenden Modelle), sekundärdatenbasierte nicht-randomisierte Parallelgruppenstudie, die mit der vorausgegangenen Evaluation "EVA 64" vergleichbar ist .
Die Evaluation erfolgt anhand einer Analyse von Routinedaten (vielfach auch "Sekundärdaten" genannt) der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Vorgesehen ist eine prospektive und retrospektive (für die bereits laufenden Modelle), sekundärdatenbasierte nicht-randomisierte Parallelgruppenstudie, die mit der vorausgegangenen Evaluation "EVA 64" vergleichbar ist .
Zusätzliche Informationen:
(1) Zu II.1.5) Geschätzte Gesamtkosten inkl. aller Optionen.
(2) Als Höchstsumme wird folgender Betrag festgelegt: 5.000.000 Euro.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter .
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens 8 (acht) Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, Personen-, Sach- und Vermögensschäden (inkl. Datenschutz, die auch die Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz (einschließlich Sozialdaten) bis mindestens 1,5 Mio. Euro pro Kalenderjahr abdeckt; Sach- und Vermögensschäden (inkl. Datenschutz, die auch die Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz, einschließlich Sozialdaten) sind dabei bis zu 500.000 Euro je Schadensereignis zu versichern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens 8 (acht) Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, Personen-, Sach- und Vermögensschäden (inkl. Datenschutz, die auch die Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz (einschließlich Sozialdaten) bis mindestens 1,5 Mio. Euro pro Kalenderjahr abdeckt; Sach- und Vermögensschäden (inkl. Datenschutz, die auch die Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz, einschließlich Sozialdaten) sind dabei bis zu 500.000 Euro je Schadensereignis zu versichern.
Sofern der Bieter nicht über eine (eigene) Haftpflichtversicherung verfügt, muss gesondert eine entsprechende Begründung und Erläuterung der alternativen Absicherung von Haftungsrisiken eingereicht werden.
(2) Erklärung über den Gesamtumsatz
Angabe des Gesamtumsatzes (netto) des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Zu (1): Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen.
Zu (2): Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft kann die Erklärung über den Gesamtumsatz gemeinsam von der Bietergemeinschaft erbracht werden. Dabei ist die Erklärung jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zu (2): Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft kann die Erklärung über den Gesamtumsatz gemeinsam von der Bietergemeinschaft erbracht werden. Dabei ist die Erklärung jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Eckdaten zum Unternehmen
Bitte stellen Sie auf einem Beiblatt die Eckdaten zu Ihrem Unternehmen dar. Dabei ist vor allem auf folgende Punkte einzugehen:
- Gesellschaftsform
- Geschäftstätigkeit
- Angabe der Standorte des Unternehmens
- Liste verbundener Unternehmen
- Strategische Partner
- Kundenliste
(2) Referenzen
Vorlage von mindestens drei Referenzen über Leistungen, die nach Art, Inhalt und Auftragsumfang mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind und die innerhalb der letzten 3 Jahre (2019, 2020, 2021) erbracht wurden.
Aus jeder Referenz muss hervorgehen, dass Erfahrungen mit Evaluationen vorhanden sind, hier sind insbesondere Erfahrungen im Umgang mit großen Datenbeständen von verschiedenen Krankenkassen, deren Übermittlung und Plausibilisierung einzubeziehen.
Zwingend sind Angaben zu Auftraggeber (inkl. Ansprechpartner, Telefon, Telefax/E-Mail), Leistungszeitraum, Beschreibung und Erläuterung der Tätigkeit im Rahmen des Auftrages auch im Hinblick auf die Umsetzungsqualität [hierzu sind Screenshots einzureichen], sowie des Umgangs des Auftrages und Größe des eingesetzten Projektteams.
Zwingend sind Angaben zu Auftraggeber (inkl. Ansprechpartner, Telefon, Telefax/E-Mail), Leistungszeitraum, Beschreibung und Erläuterung der Tätigkeit im Rahmen des Auftrages auch im Hinblick auf die Umsetzungsqualität [hierzu sind Screenshots einzureichen], sowie des Umgangs des Auftrages und Größe des eingesetzten Projektteams.
(3) Angaben zum Projektteam
Es ist ein deutschsprachiges (Sprachniveau mindestens C1) Projektteam (Kernteam) von mindestens 5 Personen mit Projektleitung (Sprachniveau muttersprachlich oder C2) zu benennen, welches nur mit Zustimmung der Auftraggeber ausgewechselt werden darf.
(4) Qualifikation des Kernteams
Für das Kernteam sind folgende Nachweise (in Form von Lebensläufen/Eigenerklärungen/Zertifikaten) zu erbringen: Darstellung der Kenntnisse und Erfahrungen der beruflichen Befähigung sowie von Referenzen des/der Projektleiters/ Projektleiterin und des weiteren Personals, welche/r/s für die Durchführung des Auftrags vorgesehen ist, bspw. durch:
Für das Kernteam sind folgende Nachweise (in Form von Lebensläufen/Eigenerklärungen/Zertifikaten) zu erbringen: Darstellung der Kenntnisse und Erfahrungen der beruflichen Befähigung sowie von Referenzen des/der Projektleiters/ Projektleiterin und des weiteren Personals, welche/r/s für die Durchführung des Auftrags vorgesehen ist, bspw. durch:
- Fachkunde und berufliche Befähigung (Ausbildung, Studium etc.)
- Praktische Erfahrungen mit Projekten in der Evaluation
(5) Erklärung über die durchschnittliche Beschäftigtenzahl
Angabe der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021).
(a) Hinweis Bietergemeinschaft:
Zu (1): Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Darstellung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Zu (2)-(5): Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Zu (2)-(5): Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(b) Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Eignungsleiher mit dem Angebot einzureichen. .
(b) Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Eignungsleiher mit dem Angebot einzureichen. .
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
(1) Der Bieter erklärt, dass die in der Bekanntmachung unter Ziffer III.1.2 geforderte Betriebshaftpflichtversicherung in der dort genannten Ausgestaltung und den geforderten Mindestdeckungssummen während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird.
(2) Datenschutzvereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung inkl. Anhänge 1 bis 4
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2022-03-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:01
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Preis (Gewichtung): 60 %
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Brandenburger Straße 72
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kasernenstraße 61
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thürigen
Postanschrift: Sternplatz 7
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01067
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK NordWest. Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kopenhagener Str. 1
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Basler Str. 2
Postort: Bad Homburg
Postleitzahl: 61352
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Postanschrift: Hildesheimer Str. 273
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30519
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
Postort: München
Postleitzahl: 81739
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Lüneburger Str. 4
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39106
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bremen/Bremerhaven
Postanschrift: Bürgermeister - Smidt - Straße 95
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland - Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Virchowstraße 30
Postort: Eisenberg
Postleitzahl: 67304
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Baden - Württemberg
Postanschrift: Presselstraße 19
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Postanschrift: Askanischer Platz 1
Postleitzahl: 10963
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK Dachverband e. V.
Postanschrift: Mauerstr. 85
Postleitzahl: 10117
Name des öffentlichen Auftraggebers: IKK Südwest
Postanschrift: Berliner Promenade 1
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66111
Name des öffentlichen Auftraggebers: IKK gesund plus
Postanschrift: Umfassungsstr 85
Postleitzahl: 39124
Name des öffentlichen Auftraggebers: IKK Brandenburg und Berlin
Postanschrift: Ziolkowskistraße 6
Postleitzahl: 14480
Name des öffentlichen Auftraggebers: IKK classic
Postanschrift: Tannenstraße 4 b
Postleitzahl: 01099
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Postanschrift: Pieperstraße 14-28
Postort: Bochum
Postleitzahl: 44789
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Postanschrift: Weißensteinstr. 70-72
Postort: Kassel
Postleitzahl: 34131
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK Salzgitter Krankenkasse
Postanschrift: Thiestr. 15
Postort: Salzgitter
Postleitzahl: 38226
Name des öffentlichen Auftraggebers: mhplus BKK Krankenkasse
Postanschrift: Nordostpark 14
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90411
Name des öffentlichen Auftraggebers: Mobil Krankenkasse
Postanschrift: Friedenheimer Brücke 29
Postleitzahl: 80639
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle, Ansprechpartnerin Clarissa Drachenberg
Internetadresse: www.aok.de🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKRJZD/documents🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Quelle: OJS 2022/S 043-111990 (2022-02-25)
Ergänzende Angaben (2022-03-25) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-07-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: BüvA_2022-02-25-SYS-DRA
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-05-27 📅
Name: Technische Universität Dresden, ausführende Teileinheit: Zentrum Evidenzbasierter Gesundheitsversorgung (ZEGV), Medizinische Fakultät und Universitätsklinikum, Carl Gustav Carus
Postanschrift: Fetscherstraße 74
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01307
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1