Hintergrund
Am 27.04.2022 hat sich auf Einladung von Bundesministerin Klara Geywitz das „Bündnis bezahlbarer Wohn-raum“ konstituiert. Insgesamt besteht das Bündnis aus 35 Mitgliedern aus dem Bereich der Branchenverbände der Wirtschaft, der Zivilgesellschaft aber auch von den kommunalen Spitzenverbänden und den Ländern. Sie spiegeln mit ihren jeweiligen Schwerpunkten die Breite der unterschiedlichen Interessen und Akteure wider. Begleitet und unterstützt wird die Arbeit im Bündnis durch die Fachexpertise von sechs ständigen beratenden Gästen sowie sechs Mitgliedern des Deutschen Bundestags. Mit dem Auftakt hat sich das Bündnis auf eine gemeinsame Erklärung geeinigt, mit der die gemeinsamen Ziele, die gemeinsamen Herausforderungen, die gemeinsamen Handlungsfelder sowie eine gemeinsame Arbeitsstruktur festgelegt werden. Mit einer Bau-, In-vestitions- und Innovationsoffensive wollen die Bündnis-Mitglieder die Voraussetzungen schaffen, damit mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird. Im Herbst 2022 wird das Bündnis Vorschläge für Maßnahmen vorle-gen, mit deren Umsetzung die gemeinsamen Ziele erreicht werden sollen.
Begleitung des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum ab 2023
Nach der Veröffentlichung des Maßnahmenpakets wird das Bündnis kontinuierlich die Umsetzung begleiten, deren Wirkung fortlaufend überprüfen und bei Bedarf nachsteuern. Gleichzeitig setzt das Bündnis auf die Un-terstützung der vielen weiteren interessierten Organisationen und Akteure, die sich für das Thema bezahlbarer Wohnraum engagieren. Das Bündnis baut dabei auf ein weites Netz an Unterstützerinnen und Unterstützern, die die Arbeit des Bündnisses begleiten, um die gemeinsamen Ziele zu erreichen.
Dafür wird es vielfältige Formen des Dialogs und der Beteiligung geben, zu denen anlassbezogen eingeladen werden soll. Dazu werden u. a. Fachveranstaltungen mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Pra-xis gehören. Die (Fach-)Öffentlichkeit und die breite Öffentlichkeit sollen ebenfalls kontinuierlich informiert wer-den. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) koordiniert federführend innerhalb der Bundesregierung die Arbeit im Bündnis bezahlbarerer Wohnraum. Es gibt die inhaltlichen Impul-se, steuert die Prozesse der Arbeit mit den 35 Bündnis-Mitgliedern und ständigen beratenden Gästen, bindet die fachlich betroffenen Ressorts innerhalb der Bundesregierung ein und sichert den Informationstransfer.
Für die Erledigung der Aufgaben ist neben einer ressortinternen Expertise die externe organisatorische und teilweise inhaltliche Unterstützung notwendig. Vor diesem Hintergrund wird ein Rahmenvertrag mit einer Lauf-zeit von drei Jahren ausgeschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-10-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-09-16.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Bündnis bezahlbarer Wohnraum - Begleitagentur Bündnis bezahlbarer Wohnraum (Rahmenvertrag)
10.08.70.8-22.1”
Produkte/Dienstleistungen: Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen📦
Kurze Beschreibung:
“Hintergrund
Am 27.04.2022 hat sich auf Einladung von Bundesministerin Klara Geywitz das „Bündnis bezahlbarer Wohn-raum“ konstituiert. Insgesamt besteht das...”
Kurze Beschreibung
Hintergrund
Am 27.04.2022 hat sich auf Einladung von Bundesministerin Klara Geywitz das „Bündnis bezahlbarer Wohn-raum“ konstituiert. Insgesamt besteht das Bündnis aus 35 Mitgliedern aus dem Bereich der Branchenverbände der Wirtschaft, der Zivilgesellschaft aber auch von den kommunalen Spitzenverbänden und den Ländern. Sie spiegeln mit ihren jeweiligen Schwerpunkten die Breite der unterschiedlichen Interessen und Akteure wider. Begleitet und unterstützt wird die Arbeit im Bündnis durch die Fachexpertise von sechs ständigen beratenden Gästen sowie sechs Mitgliedern des Deutschen Bundestags. Mit dem Auftakt hat sich das Bündnis auf eine gemeinsame Erklärung geeinigt, mit der die gemeinsamen Ziele, die gemeinsamen Herausforderungen, die gemeinsamen Handlungsfelder sowie eine gemeinsame Arbeitsstruktur festgelegt werden. Mit einer Bau-, In-vestitions- und Innovationsoffensive wollen die Bündnis-Mitglieder die Voraussetzungen schaffen, damit mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird. Im Herbst 2022 wird das Bündnis Vorschläge für Maßnahmen vorle-gen, mit deren Umsetzung die gemeinsamen Ziele erreicht werden sollen.
Begleitung des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum ab 2023
Nach der Veröffentlichung des Maßnahmenpakets wird das Bündnis kontinuierlich die Umsetzung begleiten, deren Wirkung fortlaufend überprüfen und bei Bedarf nachsteuern. Gleichzeitig setzt das Bündnis auf die Un-terstützung der vielen weiteren interessierten Organisationen und Akteure, die sich für das Thema bezahlbarer Wohnraum engagieren. Das Bündnis baut dabei auf ein weites Netz an Unterstützerinnen und Unterstützern, die die Arbeit des Bündnisses begleiten, um die gemeinsamen Ziele zu erreichen.
Dafür wird es vielfältige Formen des Dialogs und der Beteiligung geben, zu denen anlassbezogen eingeladen werden soll. Dazu werden u. a. Fachveranstaltungen mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Pra-xis gehören. Die (Fach-)Öffentlichkeit und die breite Öffentlichkeit sollen ebenfalls kontinuierlich informiert wer-den. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) koordiniert federführend innerhalb der Bundesregierung die Arbeit im Bündnis bezahlbarerer Wohnraum. Es gibt die inhaltlichen Impul-se, steuert die Prozesse der Arbeit mit den 35 Bündnis-Mitgliedern und ständigen beratenden Gästen, bindet die fachlich betroffenen Ressorts innerhalb der Bundesregierung ein und sichert den Informationstransfer.
Für die Erledigung der Aufgaben ist neben einer ressortinternen Expertise die externe organisatorische und teilweise inhaltliche Unterstützung notwendig. Vor diesem Hintergrund wird ein Rahmenvertrag mit einer Lauf-zeit von drei Jahren ausgeschrieben.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 2521000.40 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: siehe "Leistungsbeschreibung"
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 2521000.40 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-10-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: siehe "Leistungsbeschreibung"
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: siehe "Eignungskriterien"
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-10-18
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-10-18
10:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
weitere verbindliche Regelungen siehe "Informationen zur Vergabe"
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2022/S 182-515688 (2022-09-16)