Hintergrund Am 27.04.2022 hat sich auf Einladung von Bundesministerin Klara Geywitz das „Bündnis bezahlbarer Wohn-raum“ konstituiert. Insgesamt besteht das Bündnis aus 35 Mitgliedern aus dem Bereich der Branchenverbände der Wirtschaft, der Zivilgesellschaft aber auch von den kommunalen Spitzenverbänden und den Ländern. Sie spiegeln mit ihren jeweiligen Schwerpunkten die Breite der unterschiedlichen Interessen und Akteure wider. Begleitet und unterstützt wird die Arbeit im Bündnis durch die Fachexpertise von sechs ständigen beratenden Gästen sowie sechs Mitgliedern des Deutschen Bundestags. Mit dem Auftakt hat sich das Bündnis auf eine gemeinsame Erklärung geeinigt, mit der die gemeinsamen Ziele, die gemeinsamen Herausforderungen, die gemeinsamen Handlungsfelder sowie eine gemeinsame Arbeitsstruktur festgelegt werden. Mit einer Bau-, In-vestitions- und Innovationsoffensive wollen die Bündnis-Mitglieder die Voraussetzungen schaffen, damit mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird. Im Herbst 2022 wird das Bündnis Vorschläge für Maßnahmen vorle-gen, mit deren Umsetzung die gemeinsamen Ziele erreicht werden sollen. Begleitung des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum ab 2023 Nach der Veröffentlichung des Maßnahmenpakets wird das Bündnis kontinuierlich die Umsetzung begleiten, deren Wirkung fortlaufend überprüfen und bei Bedarf nachsteuern. Gleichzeitig setzt das Bündnis auf die Un-terstützung der vielen weiteren interessierten Organisationen und Akteure, die sich für das Thema bezahlbarer Wohnraum engagieren. Das Bündnis baut dabei auf ein weites Netz an Unterstützerinnen und Unterstützern, die die Arbeit des Bündnisses begleiten, um die gemeinsamen Ziele zu erreichen. Dafür wird es vielfältige Formen des Dialogs und der Beteiligung geben, zu denen anlassbezogen eingeladen werden soll. Dazu werden u. a. Fachveranstaltungen mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Pra-xis gehören. Die (Fach-)Öffentlichkeit und die breite Öffentlichkeit sollen ebenfalls kontinuierlich informiert wer-den. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) koordiniert federführend innerhalb der Bundesregierung die Arbeit im Bündnis bezahlbarerer Wohnraum. Es gibt die inhaltlichen Impul-se, steuert die Prozesse der Arbeit mit den 35 Bündnis-Mitgliedern und ständigen beratenden Gästen, bindet die fachlich betroffenen Ressorts innerhalb der Bundesregierung ein und sichert den Informationstransfer. Für die Erledigung der Aufgaben ist neben einer ressortinternen Expertise die externe organisatorische und teilweise inhaltliche Unterstützung notwendig. Vor diesem Hintergrund wird ein Rahmenvertrag mit einer Lauf-zeit von drei Jahren ausgeschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-10-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-09-16.
Auftragsbekanntmachung (2022-09-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen
Referenznummer: 10.08.70.8-22.1
Kurze Beschreibung:
Hintergrund
Am 27.04.2022 hat sich auf Einladung von Bundesministerin Klara Geywitz das „Bündnis bezahlbarer Wohn-raum“ konstituiert. Insgesamt besteht das Bündnis aus 35 Mitgliedern aus dem Bereich der Branchenverbände der Wirtschaft, der Zivilgesellschaft aber auch von den kommunalen Spitzenverbänden und den Ländern. Sie spiegeln mit ihren jeweiligen Schwerpunkten die Breite der unterschiedlichen Interessen und Akteure wider. Begleitet und unterstützt wird die Arbeit im Bündnis durch die Fachexpertise von sechs ständigen beratenden Gästen sowie sechs Mitgliedern des Deutschen Bundestags. Mit dem Auftakt hat sich das Bündnis auf eine gemeinsame Erklärung geeinigt, mit der die gemeinsamen Ziele, die gemeinsamen Herausforderungen, die gemeinsamen Handlungsfelder sowie eine gemeinsame Arbeitsstruktur festgelegt werden. Mit einer Bau-, In-vestitions- und Innovationsoffensive wollen die Bündnis-Mitglieder die Voraussetzungen schaffen, damit mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird. Im Herbst 2022 wird das Bündnis Vorschläge für Maßnahmen vorle-gen, mit deren Umsetzung die gemeinsamen Ziele erreicht werden sollen.
Begleitung des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum ab 2023
Nach der Veröffentlichung des Maßnahmenpakets wird das Bündnis kontinuierlich die Umsetzung begleiten, deren Wirkung fortlaufend überprüfen und bei Bedarf nachsteuern. Gleichzeitig setzt das Bündnis auf die Un-terstützung der vielen weiteren interessierten Organisationen und Akteure, die sich für das Thema bezahlbarer Wohnraum engagieren. Das Bündnis baut dabei auf ein weites Netz an Unterstützerinnen und Unterstützern, die die Arbeit des Bündnisses begleiten, um die gemeinsamen Ziele zu erreichen.
Dafür wird es vielfältige Formen des Dialogs und der Beteiligung geben, zu denen anlassbezogen eingeladen werden soll. Dazu werden u. a. Fachveranstaltungen mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Pra-xis gehören. Die (Fach-)Öffentlichkeit und die breite Öffentlichkeit sollen ebenfalls kontinuierlich informiert wer-den. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) koordiniert federführend innerhalb der Bundesregierung die Arbeit im Bündnis bezahlbarerer Wohnraum. Es gibt die inhaltlichen Impul-se, steuert die Prozesse der Arbeit mit den 35 Bündnis-Mitgliedern und ständigen beratenden Gästen, bindet die fachlich betroffenen Ressorts innerhalb der Bundesregierung ein und sichert den Informationstransfer.
Für die Erledigung der Aufgaben ist neben einer ressortinternen Expertise die externe organisatorische und teilweise inhaltliche Unterstützung notwendig. Vor diesem Hintergrund wird ein Rahmenvertrag mit einer Lauf-zeit von drei Jahren ausgeschrieben.
Am 27.04.2022 hat sich auf Einladung von Bundesministerin Klara Geywitz das „Bündnis bezahlbarer Wohn-raum“ konstituiert. Insgesamt besteht das Bündnis aus 35 Mitgliedern aus dem Bereich der Branchenverbände der Wirtschaft, der Zivilgesellschaft aber auch von den kommunalen Spitzenverbänden und den Ländern. Sie spiegeln mit ihren jeweiligen Schwerpunkten die Breite der unterschiedlichen Interessen und Akteure wider. Begleitet und unterstützt wird die Arbeit im Bündnis durch die Fachexpertise von sechs ständigen beratenden Gästen sowie sechs Mitgliedern des Deutschen Bundestags. Mit dem Auftakt hat sich das Bündnis auf eine gemeinsame Erklärung geeinigt, mit der die gemeinsamen Ziele, die gemeinsamen Herausforderungen, die gemeinsamen Handlungsfelder sowie eine gemeinsame Arbeitsstruktur festgelegt werden. Mit einer Bau-, In-vestitions- und Innovationsoffensive wollen die Bündnis-Mitglieder die Voraussetzungen schaffen, damit mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird. Im Herbst 2022 wird das Bündnis Vorschläge für Maßnahmen vorle-gen, mit deren Umsetzung die gemeinsamen Ziele erreicht werden sollen.
Begleitung des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum ab 2023
Nach der Veröffentlichung des Maßnahmenpakets wird das Bündnis kontinuierlich die Umsetzung begleiten, deren Wirkung fortlaufend überprüfen und bei Bedarf nachsteuern. Gleichzeitig setzt das Bündnis auf die Un-terstützung der vielen weiteren interessierten Organisationen und Akteure, die sich für das Thema bezahlbarer Wohnraum engagieren. Das Bündnis baut dabei auf ein weites Netz an Unterstützerinnen und Unterstützern, die die Arbeit des Bündnisses begleiten, um die gemeinsamen Ziele zu erreichen.
Dafür wird es vielfältige Formen des Dialogs und der Beteiligung geben, zu denen anlassbezogen eingeladen werden soll. Dazu werden u. a. Fachveranstaltungen mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Pra-xis gehören. Die (Fach-)Öffentlichkeit und die breite Öffentlichkeit sollen ebenfalls kontinuierlich informiert wer-den. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) koordiniert federführend innerhalb der Bundesregierung die Arbeit im Bündnis bezahlbarerer Wohnraum. Es gibt die inhaltlichen Impul-se, steuert die Prozesse der Arbeit mit den 35 Bündnis-Mitgliedern und ständigen beratenden Gästen, bindet die fachlich betroffenen Ressorts innerhalb der Bundesregierung ein und sichert den Informationstransfer.
Für die Erledigung der Aufgaben ist neben einer ressortinternen Expertise die externe organisatorische und teilweise inhaltliche Unterstützung notwendig. Vor diesem Hintergrund wird ein Rahmenvertrag mit einer Lauf-zeit von drei Jahren ausgeschrieben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-09-16 📅
Einreichungsfrist: 2022-10-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-09-21 📅
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 182-515688
ABl. S-Ausgabe: 182
Zusätzliche Informationen
weitere verbindliche Regelungen siehe "Informationen zur Vergabe"
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hintergrund
Am 27.04.2022 hat sich auf Einladung von Bundesministerin Klara Geywitz das „Bündnis bezahlbarer Wohn-raum“ konstituiert. Insgesamt besteht das Bündnis aus 35 Mitgliedern aus dem Bereich der Branchenverbände der Wirtschaft, der Zivilgesellschaft aber auch von den kommunalen Spitzenverbänden und den Ländern. Sie spiegeln mit ihren jeweiligen Schwerpunkten die Breite der unterschiedlichen Interessen und Akteure wider. Begleitet und unterstützt wird die Arbeit im Bündnis durch die Fachexpertise von sechs ständigen beratenden Gästen sowie sechs Mitgliedern des Deutschen Bundestags. Mit dem Auftakt hat sich das Bündnis auf eine gemeinsame Erklärung geeinigt, mit der die gemeinsamen Ziele, die gemeinsamen Herausforderungen, die gemeinsamen Handlungsfelder sowie eine gemeinsame Arbeitsstruktur festgelegt werden. Mit einer Bau-, In-vestitions- und Innovationsoffensive wollen die Bündnis-Mitglieder die Voraussetzungen schaffen, damit mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird. Im Herbst 2022 wird das Bündnis Vorschläge für Maßnahmen vorle-gen, mit deren Umsetzung die gemeinsamen Ziele erreicht werden sollen.
Am 27.04.2022 hat sich auf Einladung von Bundesministerin Klara Geywitz das „Bündnis bezahlbarer Wohn-raum“ konstituiert. Insgesamt besteht das Bündnis aus 35 Mitgliedern aus dem Bereich der Branchenverbände der Wirtschaft, der Zivilgesellschaft aber auch von den kommunalen Spitzenverbänden und den Ländern. Sie spiegeln mit ihren jeweiligen Schwerpunkten die Breite der unterschiedlichen Interessen und Akteure wider. Begleitet und unterstützt wird die Arbeit im Bündnis durch die Fachexpertise von sechs ständigen beratenden Gästen sowie sechs Mitgliedern des Deutschen Bundestags. Mit dem Auftakt hat sich das Bündnis auf eine gemeinsame Erklärung geeinigt, mit der die gemeinsamen Ziele, die gemeinsamen Herausforderungen, die gemeinsamen Handlungsfelder sowie eine gemeinsame Arbeitsstruktur festgelegt werden. Mit einer Bau-, In-vestitions- und Innovationsoffensive wollen die Bündnis-Mitglieder die Voraussetzungen schaffen, damit mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird. Im Herbst 2022 wird das Bündnis Vorschläge für Maßnahmen vorle-gen, mit deren Umsetzung die gemeinsamen Ziele erreicht werden sollen.
Begleitung des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum ab 2023
Nach der Veröffentlichung des Maßnahmenpakets wird das Bündnis kontinuierlich die Umsetzung begleiten, deren Wirkung fortlaufend überprüfen und bei Bedarf nachsteuern. Gleichzeitig setzt das Bündnis auf die Un-terstützung der vielen weiteren interessierten Organisationen und Akteure, die sich für das Thema bezahlbarer Wohnraum engagieren. Das Bündnis baut dabei auf ein weites Netz an Unterstützerinnen und Unterstützern, die die Arbeit des Bündnisses begleiten, um die gemeinsamen Ziele zu erreichen.
Nach der Veröffentlichung des Maßnahmenpakets wird das Bündnis kontinuierlich die Umsetzung begleiten, deren Wirkung fortlaufend überprüfen und bei Bedarf nachsteuern. Gleichzeitig setzt das Bündnis auf die Un-terstützung der vielen weiteren interessierten Organisationen und Akteure, die sich für das Thema bezahlbarer Wohnraum engagieren. Das Bündnis baut dabei auf ein weites Netz an Unterstützerinnen und Unterstützern, die die Arbeit des Bündnisses begleiten, um die gemeinsamen Ziele zu erreichen.
Dafür wird es vielfältige Formen des Dialogs und der Beteiligung geben, zu denen anlassbezogen eingeladen werden soll. Dazu werden u. a. Fachveranstaltungen mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Pra-xis gehören. Die (Fach-)Öffentlichkeit und die breite Öffentlichkeit sollen ebenfalls kontinuierlich informiert wer-den. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) koordiniert federführend innerhalb der Bundesregierung die Arbeit im Bündnis bezahlbarerer Wohnraum. Es gibt die inhaltlichen Impul-se, steuert die Prozesse der Arbeit mit den 35 Bündnis-Mitgliedern und ständigen beratenden Gästen, bindet die fachlich betroffenen Ressorts innerhalb der Bundesregierung ein und sichert den Informationstransfer.
Dafür wird es vielfältige Formen des Dialogs und der Beteiligung geben, zu denen anlassbezogen eingeladen werden soll. Dazu werden u. a. Fachveranstaltungen mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Pra-xis gehören. Die (Fach-)Öffentlichkeit und die breite Öffentlichkeit sollen ebenfalls kontinuierlich informiert wer-den. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) koordiniert federführend innerhalb der Bundesregierung die Arbeit im Bündnis bezahlbarerer Wohnraum. Es gibt die inhaltlichen Impul-se, steuert die Prozesse der Arbeit mit den 35 Bündnis-Mitgliedern und ständigen beratenden Gästen, bindet die fachlich betroffenen Ressorts innerhalb der Bundesregierung ein und sichert den Informationstransfer.
Für die Erledigung der Aufgaben ist neben einer ressortinternen Expertise die externe organisatorische und teilweise inhaltliche Unterstützung notwendig. Vor diesem Hintergrund wird ein Rahmenvertrag mit einer Lauf-zeit von drei Jahren ausgeschrieben.
Für die Erledigung der Aufgaben ist neben einer ressortinternen Expertise die externe organisatorische und teilweise inhaltliche Unterstützung notwendig. Vor diesem Hintergrund wird ein Rahmenvertrag mit einer Lauf-zeit von drei Jahren ausgeschrieben.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Technische und berufliche Fähigkeiten: siehe "Eignungskriterien"
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2022-10-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.