Die Gemeinde beabsichtigt, Grundstücke im Norden von Handewitt-Ort (Flurstücke 127/128; Grundstücksteilung noch ausstehend) an einen Investor zu veräußern und ein auf einem dieser Grundstücke vom Investor neu zu errichtendes Bürgerhaus anzumieten sowie nach Ablauf einer Festmietlaufzeit (derzeit: 30 Jahre) optional (derzeit: zum dann geltenden Verkehrswert) zurückzukaufen. Das Bürgerhaus soll mit einem Raumbedarf von ca. 1.730 m auf zwei Vollgeschossen mit einem zusätzlichen Staffelgeschoss ausformuliert werden. Auf der Fläche sollen für ca. 40 Beschäftigte und Bürgerinnen und Bürger ein Ort der Gemeinschaft geschaffen werden. Zur Verortung des Bürgerhauses steht entweder das Gebäude A mit ca. 810 m Grundfläche im Norden des Marktplatzes oder Gebäude B mit ca. 630 m Grundfläche an der östlichen Seite zu Verfügung. In Ergänzung zum Bürgerhaus soll der Investor in dem jeweils anderen Gebäude weitere Nutzungen umsetzen wie Wohnangebote oder wohnverträgliche Dienstleistungs- und Gewerbe
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-10-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-09-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-09-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Bürogebäuden
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde beabsichtigt, Grundstücke im Norden von Handewitt-Ort (Flurstücke 127/128; Grundstücksteilung noch ausstehend) an einen Investor zu veräußern und ein auf einem dieser Grundstücke vom Investor neu zu errichtendes Bürgerhaus anzumieten sowie nach Ablauf einer Festmietlaufzeit (derzeit: 30 Jahre) optional (derzeit: zum dann geltenden Verkehrswert) zurückzukaufen. Das Bürgerhaus soll mit einem Raumbedarf von ca. 1.730 m
Die Gemeinde beabsichtigt, Grundstücke im Norden von Handewitt-Ort (Flurstücke 127/128; Grundstücksteilung noch ausstehend) an einen Investor zu veräußern und ein auf einem dieser Grundstücke vom Investor neu zu errichtendes Bürgerhaus anzumieten sowie nach Ablauf einer Festmietlaufzeit (derzeit: 30 Jahre) optional (derzeit: zum dann geltenden Verkehrswert) zurückzukaufen. Das Bürgerhaus soll mit einem Raumbedarf von ca. 1.730 m
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Bürogebäuden📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Schleswig-Flensburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Inhaltlich zwingende Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien), bei deren Nichtvorliegen das Angebot ausgeschlossen wird, sind:
1) Verpflichtung zur Errichtung und zum Betrieb der Gebäude mind. gemäß Effizienzhaus 55 für Wohngebäude bzw. Effizienzgebäude 55 für Nichtwohngebäude nach BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude);
2) Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum barrierefreien Bauen;
3) Bereitschaft der Abstimmung des Vermietungs-/Entwicklungskonzepts für die publi-kumsbezogenen Nutzungen am Marktplatz;
4) Bereitschaft zur Realisierung des Nutzungsbausteins “Bürgerhaus” gem. Raumprogramm und Vorgaben zur Mindestmietfläche sowie zur technischen Gebäudeausrüs-tung und zur Umsetzung eines Technikraums „Wasserspiel“;
5) Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit anderen Bewerbern für den Fall, dass sich für die Ausschreibung kein Bewerber oder keine Bewerbergemeinschaft mit einem überzeugenden Gesamtkonzept bewirbt;
6) Bereitschaft zur Kooperation mit umliegenden Bauvorhaben, u. a. im Rahmen eines zu erarbeitenden Baustellenlogistikkonzepts;
7) Bereitschaft zur verpflichteten Errichtung beider Gebäude und zur langfristigen Vermietung des Bürgerhauses an die Gemeinde unter Einräumung eines Rückkaufrechts für das Grundstück "Bürgerhaus" nach Ablauf der Mietlaufzeit.
Einzelheiten der Beschaffung ergeben sich aus den Vergabeunterlage. Die Gemeinde weist explizit darauf hin, dass die Anmietung des Bürgerhauses nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegt und auch keine Optierung zur USt möglich ist.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 24983 Handewitt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
I. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e VOB/A-EU
--> Nachweis: Eigenerklärung, Vorbehalt: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse sowie des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen; falls nicht beitragspflichtig oder Finanzamt derartige Bescheinigung nicht ausstellt anstelle dessen dahingehende Erklärungen
--> Nachweis: Eigenerklärung, Vorbehalt: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse sowie des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen; falls nicht beitragspflichtig oder Finanzamt derartige Bescheinigung nicht ausstellt anstelle dessen dahingehende Erklärungen
II. Der Bewerber ist in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Rechtsverstoßes, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden
II. Der Bewerber ist in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Rechtsverstoßes, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden
--> Eigenerklärung, Vorbehalt: Für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, ggf. Anforderung eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz bzw. Abfrage beim Wettbewerbsregister.
III. Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
--> Nachweis: Registerauszug (max. 3 Monate)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Jährlicher Netto-Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er vergleichbare Leistungen betrifft (Umsätze mit Bau- und Vermietungsleistungen)
--> Nachweis: Eigenerklärung
2) Bankenauskunft/Bankenerklärung über die bestehende Geschäftsbeziehung inkl. einer Darstellung der gegenwärtigen Finanz- und Liquiditätslage
--> Nachweis: Fremdnachweis.
Mindeststandards:
zu 1) 5.000.000 € durchschnittlicher jährlicher Netto-Umsatz in den letzten 3 Jahren
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Leistungsübersicht mit Referenzen, die – nach erbrachter Leistung und Objekt – mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar sind und nicht vor dem 1.1.2015 beendet wurden.
Mindeststandards:
1) Referenzprojekte als Investor / Projektentwickler; und
2) mindestens 2 Referenzprojekte als Architekt, davon:
a) 1 mit einer durchgängigen Bearbeitung der LPH 2 bis Teile von LPH 5 gem. § 34 HOAI aus dem Bereich Büro- und Verwaltungsgebäude; sowie
b) 1 mit einer durchgängigen Bearbeitung der LPH 6 bis LPH 8 gem. § 34 HOAI.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen unter Verwendung der eingestellten Vordrucke und Muster einzureichen:
1. Teilnahmeantrag (u.a. mit Erklärung zum Bezug zu Russland gem. EU-Verordnung)
2. Eignungserklärung (Eigenerklärung)
3. Erklärung Bewerbergemeinschaft (falls relevant) mit gesamtschuldnerischer Haftung
4. Erklärung Eignungsleihe (falls relevant) mit Verpflichtungserklärung/Eignungserklärung, ggf. gesamtschuldnerischer Haftung
Es gilt der Vergabemindestlohn nach § 4 VGSH.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Auswahl anhand der in einer Leistungsübersicht (s. Vergabeunterlagen) eingereichten vergleichbaren Referenzen (Anzahl sowie Grad der Vergleichbarkeit):
I Referenzen als Projektentwickler/Investor (je bis zu 3 Pkt)
1. Büro- oder Verwaltungsgebäude mit mind. 1.500 qm BGF
2. Nutzungsmischung von mind. zwei unterschiedlichen
Nutzungsarten
3. anschließende Vermietung durch den Bewerber
II. Referenz als Architekt (1.-3 je bis zu 3 Pkt; 4. bis zu 6 Pkt.)
1. durchgängige Bearbeitung der LPH 2 bis 5 gem.
§ 34 HOAI 2021 mit einer Projektgröße von mind. 1.500 qm BGF
2. durchgängige Bearbeitung der LPH 6 bis 8 gem.
§ 34 HOAI 2021 mit einer Projektgröße von mind. 4.000.000 € für die KG 300+400 (Netto)
3. bis mindestens LPH 5 bearbeitet und ein gemischt genutztes Gebäude mit einer öffentlich genutzten Erdgeschosszone
4. Preis in einem geregelten hochbaulichen Wettbewerb und/oder Auszeichnung als realisiertes hochbauliches Projekt (in der Jury muss mind. ein/e Vertreter/in mit der Qualifikation Architekt/in vertreten gewesen sein).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-11-14 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-03-16 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nutzungs-/Gestaltungskonzept: Qualität des Bürgerhauses
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nutzungs-/Gestaltungskonzept: Qualität weiterer Nutzungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Nachhaltigkeitskonzepts / Qualität des Realisierungskonzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): je 7,5 %
Kostenkriterium (Name): Mietzins Bürgerhaus (Nettokaltmiete / qm)
Kostenkriterium (Gewichtung): 40 %
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein bei dem Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 0431 / 9884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 0431 / 9884702 📠
Internetadresse: http://www.schleswig-holstein.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist ferner unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168
Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Information über
die Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus,
dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die
Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der
Teilnahme- oder Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB).
Quelle: OJS 2022/S 192-542597 (2022-09-30)
Ergänzende Angaben (2022-10-30) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-11-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2022/S 192-542597
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde beabsichtigt, Grundstücke im Norden von Handewitt-Ort (Flurstücke 127/128; Grundstücksteilung noch ausstehend) an einen Investor zu veräußern und ein auf einem dieser Grundstücke vom Investor neu zu errichtendes Bürgerhaus anzumieten sowie nach Ablauf einer Festmietlaufzeit (derzeit: 30 Jahre) optional (derzeit: zum dann geltenden Verkehrswert) zurückzukaufen. Das Bürgerhaus soll mit einem Raumbedarf von ca. 1.730 m2 auf zwei Vollgeschossen mit einem zusätzlichen Staffelgeschoss ausformuliert werden. Auf der Fläche sollen für ca. 40 Beschäftigte und Bürgerinnen und Bürger ein Ort der Gemeinschaft geschaffen werden. Zur Verortung des Bürgerhauses steht entweder das Gebäude A mit ca. 810 m2 Grundfläche im Norden des Marktplatzes oder Gebäude B mit ca. 630 m2 Grundfläche an der östlichen Seite zu Verfügung. In Ergänzung zum Bürgerhaus soll der Investor in dem jeweils anderen Gebäude weitere Nutzungen umsetzen wie Wohnangebote oder wohnverträgliche Dienstleistungs- und Gewerbe
Die Gemeinde beabsichtigt, Grundstücke im Norden von Handewitt-Ort (Flurstücke 127/128; Grundstücksteilung noch ausstehend) an einen Investor zu veräußern und ein auf einem dieser Grundstücke vom Investor neu zu errichtendes Bürgerhaus anzumieten sowie nach Ablauf einer Festmietlaufzeit (derzeit: 30 Jahre) optional (derzeit: zum dann geltenden Verkehrswert) zurückzukaufen. Das Bürgerhaus soll mit einem Raumbedarf von ca. 1.730 m2 auf zwei Vollgeschossen mit einem zusätzlichen Staffelgeschoss ausformuliert werden. Auf der Fläche sollen für ca. 40 Beschäftigte und Bürgerinnen und Bürger ein Ort der Gemeinschaft geschaffen werden. Zur Verortung des Bürgerhauses steht entweder das Gebäude A mit ca. 810 m2 Grundfläche im Norden des Marktplatzes oder Gebäude B mit ca. 630 m2 Grundfläche an der östlichen Seite zu Verfügung. In Ergänzung zum Bürgerhaus soll der Investor in dem jeweils anderen Gebäude weitere Nutzungen umsetzen wie Wohnangebote oder wohnverträgliche Dienstleistungs- und Gewerbe
Gesamtwert des Auftrags: 11 388 252 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
(1)[2] Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1.gegen § 134 verstoßen hat oder
2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) 1Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) 1Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) 1Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1.der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2.der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3.der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
2Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.