Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen im Zeitraum von 06/2012 bis 05/2022, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bewerber muss mindestens nachfolgend genannte Referenzen nachweisen und die vollständig ausgefüllte Übersicht Referenzen,
die Referenzdeckblätter, die Beschreibung der Referenzen auf max. 1 DIN A 3 oder 2 DIN A4 Seiten beifügen. Des Weiteren wird um die jeweiligen Referenzbescheinigungen der Auftraggeber gebeten.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Prüfleistungen vollständig im Referenzzeitraum liegen müssen.
Referenz 1: Prüfung einer Nachrechnung einer Spannbetonbrücke gem. NR-Ril., Straßenbrücke, größte Feldweite ≥ 20 m, mind. Bauwerksklasse 4, mind. NR- Stufe 1;
Referenz 2: Prüfung einer externen Verstärkungsmaßnahme einer Spannbetonbrücke, Verstärkung des Haupttragwerkes in Längsrichtung, Straßen- oder Eisenbahnbrücke, größte Feldweite ≥ 20 m, mind. Bauwerksklasse 3, mind. Lph 3-5;
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
mind. 1 zugelassener Prüfingenieur in der Fachrichtung Stahlbetonbau / Massivbau mit mind. 5 Jahren Zulassung als Prüfingenieur und Zulassung als Prüfingenieur bis mind. Ende 2025 Zulassung innerhalb Deutschlands durch die Bundesländer – keine EBA- Prüfingenieure, außerhalb Deutschlands o. glw.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Der Bewerber muss neben dem Prüfingenieur gem. § 46 (3) Nr. 2 VgV mindestens über 2 weitere ausgebildete Fachkräfte in den folgenden Leistungsbildern verfügen;
- Tragwerksplanung, Studium Bauingenieurwesen, Berufserfahrung im Leistungsbild Tragwerksplanung
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
Marktübliche Planungssoftware, mögliche digitale Übergabe mit .dwg-, .dxf- und GAEB-Datenaustausch, für die Anwendung der Software benötigte leistungsfähige Hardware. Statik- Software: Benennung der zur Anwendung kommenden geeigneten Statik- Software für das Leistungsbild Tragwerksplanung;
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Nach- bzw. Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Nach- bzw. Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge (Interessensbestätigung):
Die Maßgebenden Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge können der Anlage „Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb“ entnommen werden. Die Bewerber können maximal 139 Punkte erreichen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach der erreichten Punktzahl. Es werden maximal so viele Büros zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zugelassen, wie in Pkt. 6. der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb festgelegt wird. Bei gleicher Punktzahl entscheidet zur Auswahl für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren das Los.