Bw 102 – Vorpommernbrücke Rostock, Nachrechnung und ggf. Unterstützung - Prüfingenieurleistungen

Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Tiefbauamt

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, vertreten durch das Tiefbauamt beabsichtigt Prüfingenieurleistungen für das Bauwerk BW 102 - Vorpommernbrücke Rostock zu vergeben.
Die Vorpommernbrücke überführt die Landesstraße L 22 nordöstlich des Rostocker Stadtzentrums über die Warnow. Es handelt sich bei der L 22 um eine 4- streifige Straße mit 2 Fahrstreifen je Fahrtrichtung, die mit ca. 42.000 KFZ/24 h gleichzeitig die vielbefahrenste Straße in Rostock und Mecklenburg - Vorpommern darstellt und somit eine sehr hohe Bedeutung für die Stadt und das Umland von Rostock aufweist.
Die Vorpommernbrücke wurde 1983 bis 1986 als 3 – feldrige Spannbetonbrücke mit einem Querschnitt aus einem zweizelligen Hohlkasten errichtet, der sich in Richtung der Mittelstützen anvoutet. Die Endfelder wurden bodengestützt errichtet, das Mittelfeld im Freivorbau von beiden Mittelpfeilern aus lamellenweise betoniert. Die Brücke verfügt über Spannweiten von 35,50 m / 74,00 m / 35,50 m. Über das gesamte Bauwerk verläuft die Straße in einer Kuppe.
Innerhalb der ersten 15 Jahre nach Inbetriebnahme wurde eine stetig steigende Zunahme der Durchbiegung des Mittelfeldes festgestellt. Im Rahmen von Prüfungen und Nachrechnungen wurde Mitte der 1990er Jahre festgestellt, dass die Spannbewehrung der Brücke in der Originalstatik zu gering dimensioniert wurde. Daraufhin wurde im Jahr 1998 das Tragwerk der Brücke durch in den Hohlkästen liegende, externe Spannglieder verstärkt.
Trotz dieser Verstärkung, die eine zeitweise Verbesserung mit einem Rückgang der Durchbiegung bewirkt hat, nimmt die Durchbiegung des Mittelfeldes seitdem langsam, aber stetig weiter zu. In den Jahren 2019/2020 wurde eine Nachrechnung des Bauwerkes auf Basis der Nachrechnungsrichtlinie des Bundes erstellt, die jedoch die am Bauwerk real gemessenen Verformungen und Durchbiegungen infolge Eigen- und Ausbaulasten sowie Temperatur rechnerisch nicht nachweisen kann. Das Bauwerk wurde im Ergebnis dieser Nachrechnung an einem Einstabsystem in die Stufe 3, Nachweisklasse C der Nachrechnungsrichtlinie eingeordnet.
Seitens des Prüfingenieurs wurden diese Ergebnisse bestätigt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-08-18 Auftragsbekanntmachung
2023-05-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-08-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Kurze Beschreibung:
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, vertreten durch das Tiefbauamt beabsichtigt Prüfingenieurleistungen für das Bauwerk BW 102 - Vorpommernbrücke Rostock zu vergeben. Die Vorpommernbrücke überführt die Landesstraße L 22 nordöstlich des Rostocker Stadtzentrums über die Warnow. Es handelt sich bei der L 22 um eine 4- streifige Straße mit 2 Fahrstreifen je Fahrtrichtung, die mit ca. 42.000 KFZ/24 h gleichzeitig die vielbefahrenste Straße in Rostock und Mecklenburg - Vorpommern darstellt und somit eine sehr hohe Bedeutung für die Stadt und das Umland von Rostock aufweist. Die Vorpommernbrücke wurde 1983 bis 1986 als 3 – feldrige Spannbetonbrücke mit einem Querschnitt aus einem zweizelligen Hohlkasten errichtet, der sich in Richtung der Mittelstützen anvoutet. Die Endfelder wurden bodengestützt errichtet, das Mittelfeld im Freivorbau von beiden Mittelpfeilern aus lamellenweise betoniert. Die Brücke verfügt über Spannweiten von 35,50 m / 74,00 m / 35,50 m. Über das gesamte Bauwerk verläuft die Straße in einer Kuppe. Innerhalb der ersten 15 Jahre nach Inbetriebnahme wurde eine stetig steigende Zunahme der Durchbiegung des Mittelfeldes festgestellt. Im Rahmen von Prüfungen und Nachrechnungen wurde Mitte der 1990er Jahre festgestellt, dass die Spannbewehrung der Brücke in der Originalstatik zu gering dimensioniert wurde. Daraufhin wurde im Jahr 1998 das Tragwerk der Brücke durch in den Hohlkästen liegende, externe Spannglieder verstärkt. Trotz dieser Verstärkung, die eine zeitweise Verbesserung mit einem Rückgang der Durchbiegung bewirkt hat, nimmt die Durchbiegung des Mittelfeldes seitdem langsam, aber stetig weiter zu. In den Jahren 2019/2020 wurde eine Nachrechnung des Bauwerkes auf Basis der Nachrechnungsrichtlinie des Bundes erstellt, die jedoch die am Bauwerk real gemessenen Verformungen und Durchbiegungen infolge Eigen- und Ausbaulasten sowie Temperatur rechnerisch nicht nachweisen kann. Das Bauwerk wurde im Ergebnis dieser Nachrechnung an einem Einstabsystem in die Stufe 3, Nachweisklasse C der Nachrechnungsrichtlinie eingeordnet. Seitens des Prüfingenieurs wurden diese Ergebnisse bestätigt.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Tiefbauamt
Postanschrift: Holbeinplatz 14
Postleitzahl: 18069
Postort: Rostock
Kontakt
Internetadresse: http://www.rostock.de 🌏
E-Mail: marcello.meyer-behrendt@rostock.de 📧
Telefon: +49 381/381-6681 📞
Fax: +49 381/381-6906 📠
URL der Dokumente: https://portal.evergabemv.de/E93113768 🌏
URL der Teilnahme: https://portal.evergabemv.de/E93113768 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-08-18 📅
Einreichungsfrist: 2022-09-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-08-23 📅
Datum des Beginns: 2023-01-02 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 161-459188
ABl. S-Ausgabe: 161

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, vertreten durch das Tiefbauamt beabsichtigt Prüfingenieurleistungen für das Bauwerk BW 102 - Vorpommernbrücke Rostock zu vergeben.
Die Vorpommernbrücke überführt die Landesstraße L 22 nordöstlich des Rostocker Stadtzentrums über die Warnow. Es handelt sich bei der L 22 um eine 4- streifige Straße mit 2 Fahrstreifen je Fahrtrichtung, die mit ca. 42.000 KFZ/24 h gleichzeitig die vielbefahrenste Straße in Rostock und Mecklenburg - Vorpommern darstellt und somit eine sehr hohe Bedeutung für die Stadt und das Umland von Rostock aufweist.
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Die Vorpommernbrücke wurde 1983 bis 1986 als 3 – feldrige Spannbetonbrücke mit einem Querschnitt aus einem zweizelligen Hohlkasten errichtet, der sich in Richtung der Mittelstützen anvoutet. Die Endfelder wurden bodengestützt errichtet, das Mittelfeld im Freivorbau von beiden Mittelpfeilern aus lamellenweise betoniert. Die Brücke verfügt über Spannweiten von 35,50 m / 74,00 m / 35,50 m. Über das gesamte Bauwerk verläuft die Straße in einer Kuppe.
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Innerhalb der ersten 15 Jahre nach Inbetriebnahme wurde eine stetig steigende Zunahme der Durchbiegung des Mittelfeldes festgestellt. Im Rahmen von Prüfungen und Nachrechnungen wurde Mitte der 1990er Jahre festgestellt, dass die Spannbewehrung der Brücke in der Originalstatik zu gering dimensioniert wurde. Daraufhin wurde im Jahr 1998 das Tragwerk der Brücke durch in den Hohlkästen liegende, externe Spannglieder verstärkt.
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Trotz dieser Verstärkung, die eine zeitweise Verbesserung mit einem Rückgang der Durchbiegung bewirkt hat, nimmt die Durchbiegung des Mittelfeldes seitdem langsam, aber stetig weiter zu. In den Jahren 2019/2020 wurde eine Nachrechnung des Bauwerkes auf Basis der Nachrechnungsrichtlinie des Bundes erstellt, die jedoch die am Bauwerk real gemessenen Verformungen und Durchbiegungen infolge Eigen- und Ausbaulasten sowie Temperatur rechnerisch nicht nachweisen kann. Das Bauwerk wurde im Ergebnis dieser Nachrechnung an einem Einstabsystem in die Stufe 3, Nachweisklasse C der Nachrechnungsrichtlinie eingeordnet.
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Seitens des Prüfingenieurs wurden diese Ergebnisse bestätigt.
Prüfingenieurleistungen;
Grundauftrag:
Prüfung Nachrechnung Bestandsbauwerk gem. Leistungsbeschreibung (Stufe 1 und 2 –
Teilsicherheitskonzept) Optionale Leistung 1: (separate Beauftragung in schriftlicher Form durch AG erforderlich);
Globalsicherheitskonzept);
Optionale Leistung 2: (separate Beauftragung in schriftlicher Form durch AG erforderlich) Prüfung Objekt- und Tragwerksplanung für Unterstützung Mittelfeld gem. Leistungsbeschreibung einschl. Nachweise mitzuverarb. Bausubstanz
Beschreibung der Verlängerungen:
Im Projektverlauf können nicht vorhersehbare Änderungen der Terminkette entstehen.
Beschreibung der Optionen:
Die nachfolgend genannten optionalen Leistungen können einzeln schriftlich nachbeauftragt werden.
Optionale Leistungen:;
Optionale Leistung 1: (separate Beauftragung in schriftlicher Form durch AG erforderlich);
Prüfung Nachrechnung Bestandsbauwerk gem. Leistungsbeschreibung;
(Stufe 1 und 2 – Globalsicherheitskonzept);
Optionale Leistung 2: (separate Beauftragung in schriftlicher Form durch AG erforderlich);
Prüfung Objekt- und Tragwerksplanung für Unterstützung Mittelfeld gem. Leistungsbeschreibung einschl. Nachweise mitzuverarb. Bausubstanz
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Efre
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 18055 Rostock, Vorpommernbrücke

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Berufliche Befähigung gemäß § 44 VgV
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister zum Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung (Kopie)
- Eigenerklärung zur Eignung -Fbl. 10008 HVA F-StB - Bestandteil der Vergabeunterlagen
- § 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Nach- bzw. Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Nach- bzw. Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Die Maßgebenden Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge können der Anlage „Eignungskriterien Teilnahmewettbewerb“ entnommen werden. Die Bewerber können maximal 199 Punkte erreichen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach der erreichten Punktzahl. Es werden maximal so viele Büros zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zugelassen, wie in Pkt. 6. der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb festgelegt wird. Bei gleicher Punktzahl entscheidet zur Auswahl für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren das Los.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2 Mio € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 2 Mio € gegeben ist.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV:
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 100.000,00 € pro Geschäftsjahr in Summe aus stat. konstr. Prüfleistungen.
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- § 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Nach- bzw. Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Nach- bzw. Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge (Interessensbestätigung):
Die Maßgebenden Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge können der Anlage „Eignungskriterien Teilnahmewettbewerb“ entnommen werden. Die Bewerber können maximal 199 Punkte erreichen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach der erreichten Punktzahl. Es werden maximal so viele Büros zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zugelassen, wie in Pkt. 6. der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb festgelegt wird. Bei gleicher Punktzahl entscheidet zur Auswahl für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren das Los.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
§ 46 (3) Nr. 1 Ausführung von Leistungen im Zeitraum von 10/2012 bis 09/2022, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bewerber muss mindestens nachfolgend genannte Referenzen nachweisen und die vollständig ausgefüllte Übersicht Referenzen,
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die Referenzdeckblätter, die Beschreibung der Referenzen auf max. 1 DIN A 3 oder 2 DIN A4 Seiten beifügen. Des Weiteren wird um die jeweiligen Referenzbescheinigungen der Auftraggeber gebeten.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Prüfleistungen vollständig im Referenzzeitraum liegen müssen.
Referenz 1: Prüfung einer Nachrechnung einer Spannbetonbrücke gem. NR-Ril., Straßenbrücke, Stützweite größtes Feld ≥ 20 m, mind. Bauwerksklasse 4, mind. NR- Stufe 1;
Referenz 2: Prüfung einer Nachrechnung einer Spannbetonbrücke gem. NR-Ril., Straßenbrücke, Stützweite größtes Feld ≥ 20 m, mind. Bauwerksklasse 4, mind. NR- Stufe 1;
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
mind.1 zugelassener Prüfingenieur in der Fachrichtung Stahlbetonbau / Massivbau mit mind. 5 Jahren Zulassung als Prüfingenieur und Zulassung als Prüfingenieur bis mind. Ende 2025 Zulassung innerhalb Deutschlands durch die Bundesländer – keine EBA- Prüfingenieure, außerhalb Deutschlands o.glw.
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§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Der Bewerber muss neben dem Prüfingenieur gem. § 46 (3) Nr. 2 VgV mindestens über 2 weitere ausgebildete Fachkräfte in den folgenden Leistungsbildern verfügen;
- Tragwerksplanung, Studium Bauingenieurwesen, Berufserfahrung im Leistungsbild Tragwerksplanung
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
Marktübliche Planungssoftware, mögliche digitale Übergabe mit .dwg-, .dxf- und GAEB-Datenaustausch, für die Anwendung der Software benötigte leistungsfähige Hardware. Statik- Software: Benennung der zur Anwendung kommenden geeigneten Statik- Software für das Leistungsbild Tragwerksplanung;
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§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Nach- bzw. Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Nach- bzw. Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge (Interessensbestätigung):
Die Maßgebenden Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge können der Anlage „Eignungskriterien Teilnahmewettbewerb“ entnommen werden. Die Bewerber können maximal 199 Punkte erreichen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach der erreichten Punktzahl. Es werden maximal so viele Büros zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zugelassen, wie in Pkt. 6. der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb festgelegt wird. Bei gleicher Punktzahl entscheidet zur Auswahl für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren das Los.
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Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Architekten und Ingenieure gemäß § 75 VgV

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Bei weniger als 3 qualifizierten Bewerbern verringert sich die Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, entsprechend.
Bei gleicher Eignung der Bewerber im Auswahlverfahren werden die Bewerber durch Losverfahren verringert.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-10-04 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 18 Monate

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.rostock.de 🌏
Dokumente URL: https://portal.evergabemv.de/E93113768 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Postanschrift: Johann-Stelling-Str. 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885164 📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Fax: +49 3855884855817 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB - Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Tiefbauamt
Postanschrift: Holbeinplatz 14
Postort: Rostock
Postleitzahl: 18069
Telefon: +49 381/3816681 📞
E-Mail: marcello.meyer-behrendt@rostock.de 📧
Fax: +49 381/3816906 📠
Quelle: OJS 2022/S 161-459188 (2022-08-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, vertreten durch das Tiefbauamt beabsichtigt Prüfingenieurleistungen für das Bauwerk BW 102 - Vorpommernbrücke Rostock zu vergeben. Die Vorpommernbrücke überführt die Landesstraße L 22 nordöstlich des Rostocker Stadtzentrums über die Warnow. Es handelt sich bei der L 22 um eine 4- streifige Straße mit 2 Fahrstreifen je Fahrtrichtung, die mit ca. 42.000 KFZ/24 h gleichzeitig die vielbefahrenste Straße in Rostock und Mecklenburg - Vorpommern darstellt und somit eine sehr hohe Bedeutung für die Stadt und das Umland von Rostock aufweist. Die Vorpommernbrücke wurde 1983 bis 1986 als 3 – feldrige Spannbetonbrücke mit einem Querschnitt aus einem zweizelligen Hohlkasten errichtet, der sich in Richtung der Mittelstützen anvoutet. Die Endfelder wurden bodengestützt errichtet, das Mittelfeld im Freivorbau von beiden Mittelpfeilern aus lamellenweise betoniert. Die Brücke verfügt über Spannweiten von 35,50 m / 74,00 m / 35,50 m. Über das gesamte Bauwerk verläuft die Straße in einer Kuppe. Innerhalb der ersten 15 Jahre nach Inbetriebnahme wurde eine stetig steigende Zunahme der Durchbiegung des Mittelfeldes festgestellt. Im Rahmen von Prüfungen und Nachrechnungen wurde Mitte der 1990er Jahre festgestellt, dass die Spannbewehrung der Brücke in der Originalstatik zu gering dimensioniert wurde. Daraufhin wurde im Jahr 1998 das Tragwerk der Brücke durch in den Hohlkästen liegende, externe Spannglieder verstärkt. Trotz dieser Verstärkung, die eine zeitweise Verbesserung mit einem Rückgang der Durchbiegung bewirkt hat, nimmt die Durchbiegung des Mittelfeldes seitdem langsam, aber stetig weiter zu. In den Jahren 2019/2020 wurde eine Nachrechnung des Bauwerkes auf Basis der Nachrechnungsrichtlinie des Bundes erstellt, die jedoch die am Bauwerk real gemessenen Verformungen und Durchbiegungen infolge Eigen- und Ausbaulasten sowie Temperatur rechnerisch nicht nachweisen kann. Das Bauwerk wurde im Ergebnis dieser Nachrechnung an einem Einstabsystem in die Stufe 3, Nachweisklasse C der Nachrechnungsrichtlinie eingeordnet. Seitens des Prüfingenieurs wurden diese Ergebnisse bestätigt.
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Gesamtwert des Auftrags: 95649.69 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-05-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 101-311169
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 161-459188
ABl. S-Ausgabe: 101

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Vorpommernbrücke überführt die Landesstraße L 22 nordöstlich des Rostocker Stadtzentrums
über die Warnow. Es handelt sich bei der L 22 um eine 4- streifige Straße mit 2
Fahrstreifen je Fahrtrichtung, die mit ca. 42.000 KFZ/24 h gleichzeitig die vielbefahrenste
Straße in Rostock und Mecklenburg - Vorpommern darstellt und somit eine sehr hohe Bedeutung
für die Stadt und das Umland von Rostock aufweist.
Die Vorpommernbrücke wurde 1983 bis 1986 als 3 – feldrige Spannbetonbrücke mit einem
Querschnitt aus einem zweizelligen Hohlkasten errichtet, der sich in Richtung der Mittelstützen
anvoutet. Die Endfelder wurden bodengestützt errichtet, das Mittelfeld im Freivorbau
von beiden Mittelpfeilern aus lamellenweise betoniert. Die Brücke verfügt über Spannweiten
von 35,50 m / 74,00 m / 35,50 m. Über das gesamte Bauwerk verläuft die Straße in einer
Kuppe.
Innerhalb der ersten 15 Jahre nach Inbetriebnahme wurde eine stetig steigende Zunahme
der Durchbiegung des Mittelfeldes festgestellt. Im Rahmen von Prüfungen und Nachrechnungen
wurde Mitte der 1990er Jahre festgestellt, dass die Spannbewehrung der Brücke in
der Originalstatik zu gering dimensioniert wurde. Daraufhin wurde im Jahr 1998 das Tragwerk
der Brücke durch in den Hohlkästen liegende, externe Spannglieder verstärkt.
Trotz dieser Verstärkung, die eine zeitweise Verbesserung mit einem Rückgang der Durchbiegung
bewirkt hat, nimmt die Durchbiegung des Mittelfeldes seitdem langsam, aber stetig
weiter zu. In den Jahren 2019/2020 wurde eine Nachrechnung des Bauwerkes auf Basis der
Nachrechnungsrichtlinie des Bundes erstellt, die jedoch die am Bauwerk real gemessenen
Verformungen und Durchbiegungen infolge Eigen- und Ausbaulasten sowie Temperatur
rechnerisch nicht nachweisen kann. Das Bauwerk wurde im Ergebnis dieser Nachrechnung
an einem Einstabsystem in die Stufe 3, Nachweisklasse C der Nachrechnungsrichtlinie eingeordnet.
Prüfung Nachrechnung Bestandsbauwerk gem. Leistungsbeschreibung
(Stufe 1 und 2 – Teilsicherheitskonzept)
Optionale Leistung 1: (separate Beauftragung in schriftlicher Form durch AG erforderlich);
(Stufe 1 und 2 – Globalsicherheitskonzept);
Optionale Leistung 2: (separate Beauftragung in schriftlicher Form durch AG erforderlich)
Prüfung Objekt- und Tragwerksplanung für Unterstützung Mittelfeld gem. Leistungsbeschreibung einschl. Nachweise mitzuverarb. Bausubstanz

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-02-20 📅
Name: WTM Engineers GmbH
Postanschrift: Johannisbollwerk 6-8
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20459
Land: Deutschland 🇩🇪
Hamburg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 95649.69 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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Quelle: OJS 2023/S 101-311169 (2023-05-24)