Neubeschaffung der Netzwerktechnik für das Technische Finanzamt Berlin.
Access-Switche-Typ I/ Access-Switche-Typ II
Routing-Switche
Beschaffung von WLAN-Access Points
WLAN-Systems
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-12-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-11-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: CBS34 - TFA 903 - Netzwerkkomponenten
P15004-30411000-001-610-03
Produkte/Dienstleistungen: Netzwerkinfrastruktur📦
Kurze Beschreibung:
“Neubeschaffung der Netzwerktechnik für das Technische Finanzamt Berlin.
Access-Switche-Typ I/ Access-Switche-Typ II
Routing-Switche
Beschaffung von...”
Kurze Beschreibung
Neubeschaffung der Netzwerktechnik für das Technische Finanzamt Berlin.
Access-Switche-Typ I/ Access-Switche-Typ II
Routing-Switche
Beschaffung von WLAN-Access Points
WLAN-Systems
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Technisches Finanzamt Berlin, Klosterstr. 59, 10179 Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Neubeschaffung der Netzwerktechnik für das Technische Finanzamt Berlin.
Access-Switche-Typ I/ Access-Switche-Typ II
28 Stück Access-Switche “Extreme...”
Beschreibung der Beschaffung
Neubeschaffung der Netzwerktechnik für das Technische Finanzamt Berlin.
Access-Switche-Typ I/ Access-Switche-Typ II
28 Stück Access-Switche “Extreme 5320-48P-8XE”
40 Stück Access-Switche “Typ Extreme 5420M-48W-4YE”
Routing-Switche
11 Stück Routing-Switche “Extreme VSP 4900-24S”
Beschaffung von WLAN-Access Points
100 Stück WLAN-Access Points "Extreme Wireless AP310i"
WLAN-Systems
1 Stück WLAN-Controller-System
1 Stück Voucher-System
5 Stück WLAN Ticketprinter
Die genauen Leistungsinhalte sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-10-01 📅
Datum des Endes: 2024-01-14 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Bieter hat mit seinem Angebot die Eigenerklärung gemäß § 42 VgV i.V.m. § 122 GWB abzugeben. Die Besonderen Vertragsbedingungen Teil A, Teile B und Teil...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter hat mit seinem Angebot die Eigenerklärung gemäß § 42 VgV i.V.m. § 122 GWB abzugeben. Die Besonderen Vertragsbedingungen Teil A, Teile B und Teil C werden mit elektronischer Angebotsabgabe Vertragsbestandteil. Die Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung (Teil B) sind mit Angebotsabgabe auszufüllen und werden ebenfalls Vertragsbestandteil. Die Verpflichtungserklärung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die Verpflichtungserklärung für Teilleistungen durch Nachunternehmer und die Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung sind, wenn erforderlich, mit dem Angebot abzugeben (siehe "Checkliste"). Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter belegen zu lassen. Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.1.2) und III.1.3). Der Auftraggeber behält sich vor, einen Handelsregisterauszug einzufordern.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterien gemäß Auftrags-/Vergabeunterlagen. Die Unterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei unter...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterien gemäß Auftrags-/Vergabeunterlagen. Die Unterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei unter der URL gem. "I.3) Kommunikation" zur Verfügung. Hierzu ist lediglich die unter "II.1.1) Bezeichnung des Auftrags" aufgeführte Referenznummer der Bekanntmachung einzugeben.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterien gemäß Auftrags-/Vergabeunterlagen. Die Unterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei unter...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterien gemäß Auftrags-/Vergabeunterlagen. Die Unterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei unter der URL gem. "I.3) Kommunikation" zur Verfügung. Hierzu ist lediglich die unter "II.1.1) Bezeichnung des Auftrags" aufgeführte Referenznummer der Bekanntmachung einzugeben.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Der Auftragnehmer hat nachzuweisen, dass Zertifizierungen des herstellerbezogenen Partnerstatus (Status DIAMOND gem. LV) zwecks Einhaltung...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Der Auftragnehmer hat nachzuweisen, dass Zertifizierungen des herstellerbezogenen Partnerstatus (Status DIAMOND gem. LV) zwecks Einhaltung herstellerbezogener Garantiebedingungen vorliegen.
Die Einreichung der Nachweise hat mit der Angebotsabgabe zu erfolgen.
Der Auftraggeber behält sich vor, für mindestens 10 Mitarbeiter, die mit der Ausführung der Leistung beauftragt werden, Zertifizierungen für Extreme Networks Design Specialists (hier: EDS Campus Fabric) sowie Extreme Networks Certified Specialists (hier: ECS Campus Fabric) nachzufordern.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Bieter werden auf die Verpflichtungen zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und zur Tariftreue gem. § 9 Abs. 1 Berliner Ausschreibungs- und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Bieter werden auf die Verpflichtungen zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und zur Tariftreue gem. § 9 Abs. 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer - siehe Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt BVB (Teil B) - hingewiesen. Für die Teilnehmer von Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die dieselben formalen Bedingungen für jeden Teilnehmer zu erfüllen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-12-15
08:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-02-13 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-12-15
08:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Zu Pkt I): Wir weisen darauf hin, dass die BIM - Berliner Immobilienmanagement GmbH auch geschäftsbesorgend für andere Auftraggeber des Landes Berlin tätig...”
Zu Pkt I): Wir weisen darauf hin, dass die BIM - Berliner Immobilienmanagement GmbH auch geschäftsbesorgend für andere Auftraggeber des Landes Berlin tätig wird.
Zu Pkt I.3): Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de bereitgestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der Internetseite http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig. Nach der erfolgreichen Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login erfolgen. Die Registrierung sowie die Vergabe-/Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: URL siehe I.3)
Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de hochgeladen wurden. Bei der elektronischen Abgabe in Textform ist die zu erklärende Person zu benennen. Angebote, die in Papierform vorliegen, gelten als nicht formgerecht abgegeben und werden ausgeschlossen.
Zu Pkt IV): Fragen zum Verfahren sind spätestens bis zum 06.12.2022 um 12:00 Uhr unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzustellen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Übersicht zu den Bieterfragen und den entsprechenden Antworten lediglich unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzusehen ist.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090138313 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe Punkt VI.4.1
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2022/S 218-628391 (2022-11-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-01-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 531231.71 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 218-628391
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: P150043041100000161003
Titel: TFA 903 Netzwerkkomponenten / Softwarepaket und Informationssysteme
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-01-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: CMS ITConsulting GmbH
Postort: Grasbrunn
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 531231.71 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist ist eine Geltendmachung der Unwirksamkeit nicht mehr zulässig.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 005-008520 (2023-01-02)