Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister mit Angabe der Nummer des Handelsregisters/
Amtsgericht bzw. der Erklärung, dass der Bieter nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet ist; falls
das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der AG vor zur Bestätigung der Eigenerklärung des Bieters
folgende Nachweise zu fordern: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle
oder bei der Industrie- und Handelskammer,
— Eigenerklärung, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren
eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein
Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde; falls ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, muss dieser auf
Verlangen vorgelegt werden,
— Eigenerklärung, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
— Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit
als Bewerber in Frage stellt;
— Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit
des Bieters als Bewerber in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB); wirksames vorläufiges
Berufsverbot (§ 132a STPO); wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO); rechtskräftiges Urteil innerhalb der
letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben, die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung
(§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl
(§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 53 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug
(§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung
technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283
ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im
geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und
Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB),
— Eigenerklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs.
1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes; § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch; §§ 15, 15a 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes; § 266a Abs.
1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr
als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist oder gem. § 21 Abs. 1
i.V.m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden
ist; der Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus
dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern,
— Eigenerklärung, dass der Bieter die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit der der Pflicht
zur Beitragszahlung unterfallen, falls das Angebot in die engere Wahl kommt behält sich der AG vor
Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkassen zu verlangen,
— Eigenerklärung, dass sich der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat unter Angabe der
Berufsgenossenschaft und der Mitgliedsnummer; falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich
der AG vor eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter
zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen einzufordern.
Anstelle der Eigenerklärung kann der Nachweis der Eignung durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Im Falle von Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen/Nachweise zur Eignung von jedem Mitglied
abzugeben/ beizubringen und auch durch das vom Bieter nach Formblatt 236 verpflichtete Unternehmen.