Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Erklärung (jährliches Mittel) über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter und Führungskräfte der letzten 3
Geschäftsjahre (10 % Gewichtung),
- Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte (35 % Gewichtung):
Die Qualifikation und Erfahrung der Projektleitung werden anhand von Nachweisen und Referenzen für Neubau Gebäude, Wohnungsbau, vergleichbare Größenordnung 3.000 m² GF, Nachweis Berufserfahrung, öffentlicher Auftraggeber oder privater Auftraggeber, der mit öffentlichen Geldern bezuschusst wird, bewertet. (max. 4 Punkte)
- Bauaufgabe Neubau Gebäude, vergleichbare Größenordnung 3.000 m² GF (1 Punkt)
- Bauaufgabe Wohnungsbau (1 Punkt)
- Nachweis Berufserfahrung (1 Punkt)
ab 10 Jahren = 1 Punkt
ab 5 Jahren = 0,5 Punkte
- Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern oder privaten Auftraggebern, die mit öffentlichen Geldern bezuschusst werden (1 Punkt)
Die Qualifikation und Erfahrung der stv. Projektleitung werden anhand von Nachweisen und Referenzen für Neubau Gebäude vergleichbare Größenordnung 3.000 m² GF bewertet. (1 Punkt)
- Bauaufgabe Neubau Gebäude vergleichbare Größenordnung 3.000 m² GF (1 Punkt)
geeigente Referenzen gem. § 46 (3) Nr. 1 VgV (5 Pkt. - 45% Gewichtung)
Nachweis vergleichbarer Referenzobjekte, fertiggestellt in den letzten 5 Jahren (2017-2021, 2022 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung)
Die Vergleichbarkeit der Referenzobjekte wird anhand folgender Kriterien bewertet (nur fertiggestellte Objekte können als Referenz in die Wertung einfließen):
- Neubau Gebäude, in vergleichbarer Größenordnung 3.000 m² GF, Bauaufgabe Wohnungsbau, öffentlicher Auftraggeber oder privater Auftraggeber, der mit öffentlichen Geldern bezuschusst wird, Erfüllung der Projektstufen 1-5, mit den jeweils zu erbringenden Handlungsbereichen. (max. 5 Punkte)
- Bauaufgabe Neubau Gebäude (1 Punkt)
- Größenordnung 3.000 m² GF (1 Punkt)
ab 3.000 m² GF= 1 Punkt
bis 2.999 m² GF= 0,5 Punkte
- Bauaufgabe Wohnungsbau (0,5 Punkte)
- öffentlicher Auftraggeber oder privater Auftraggeber, der mit öffentlichen Geldern bezuschusst wird (0,5 Punkte)
- Erfüllung der Projektstufen 1-5 mit den jeweils zu erbringenden Handlungsbereichen (2 Punkte, je Projektstufe mit den jeweils zu erbringenden Handlungsbereichen, 0,4 Punkte)
Jede Referenz wird mit max. 5 Punkten gewertet und mit 22,5% gewichtet. Die maximale Punktzahl von 225 kann mit zwei Referenzen, die jeweils alle Kriterien erfüllen und mit je 5 Punkten bewertet werden, erreicht werden.
Weist der Bewerber mehr als zwei Referenzobjekte nach, so hat er die zwei vom Auftraggeber in die Wertung einzubeziehenden Referenzobjekte eindeutig zu bezeichnen. Unterlässt er dies, werden sämtliche eingereichten Referenzprojekte bewertet und mit der anteiligen Gewichtung multipliziert. Die so ermittelte Punktzahl fließt in die Bewertung ein.