Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Erklärung (jährliches Mittel) über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter und Führungskräfte der letzten 3
Geschäftsjahre (10 % Gewichtung),
- Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte (35 % Gewichtung):
Die Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters wird durch Benennung von Referenzen für Neubau Gebäude, vergleichbare Größenordnung 3.000 m² GF, Nachweis Berufserfahrung, bewertet. (max. 4 Punkte)
- Bauaufgabe Neubau Gebäude, vergleichbare Größenordnung 3.000 m² GF (2 Punkte)
Nachweis 2 Projekte = 2 Punkte
Nachweis 1 Projekt = 1 Punkt
- Bauaufgabe mit Standard KfW 55 (1 Punkt)
- Berufserfahrung (1 Punkt)
ab 6 bis 10 Jahre Berufserfahrung = 0,5 Punkte
ab 10 Jahre Berufserfahrung = 1 Punkt
Die Qualifikation und Erfahrung des/der stv. Projektleiters/in werden anhand von Nachweisen und Referenzen für Neubau Gebäude vergleichbare Größenordnung 3.000 m² GF bewertet. (1 Punkt)
- Bauaufgabe Neubau Gebäude vergleichbare Größenordnung 3.000 m² GF (1 Punkt)
geeigente Referenzen gem. § 46 (3) Nr. 1 VgV - 5 Pkt. (45% Gewichtung):
Nachweis vergleichbarer Referenzobjekte, fertiggestellt in den letzten 3 Jahren (2019-2021, 2022 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung)
Die Vergleichbarkeit der Referenzobjekte wird anhand folgender Kriterien bewertet (nur fertiggestellte Objekte können als Referenz in die Wertung einfließen):
- Neubau Gebäude, in vergleichbarer Größenordnung 3.000 m² GF, Bauaufgabe mit Standard KfW 55, Erfüllung der Leistungsphasen 1-6 (max. 5 Punkte)
- Bauaufgabe Neubau Gebäude (0,5 Punkte)
- Größenordnung 3.000 m² GF (1,0 Punkt)
ab 3.000 m² GF= 1 Punkt
bis 2.999 m² GF= 0,5 Punkte
- Bauaufgabe mit Standard KfW 55 (0,5 Punkte)
- Erfüllung Leistungsphasen 1-6 (3 Punkte, je Leistungsphase 0,5 Punkte)
Jede Referenz wird mit max. 5 Punkten gewertet und mit 22,5% gewichtet. Die maximale Punktzahl von 225 kann mit zwei Referenzen, die jeweils alle Kriterien erfüllen und mit je 5 Punkten bewertet werden, erreicht werden.
Weist der Bewerber mehr als zwei Referenzobjekte nach, so hat er die zwei vom Auftraggeber in die Wertung einzubeziehenden Referenzobjekte eindeutig zu bezeichnen. Unterlässt er dies, werden sämtliche eingereichten Referenzprojekte bewertet und mit der anteiligen Gewichtung multipliziert. Die so ermittelte Punktzahl fließt in die Bewertung ein.