Beschaffung von Beratungs- u. Unterstützungsleistungen der IT-Organisationseinheit der GV der MPG beim Betrieb der CMS-Infrastruktur und der damit produzierten und ausgelieferten Websites sowie die Neu- und Weiterentwicklung von Softwarekomponenten in Form eines Projekt- und Dienstleistungsvertrages (Rahmenvereinbarung). Der Zuschlag über das Gesamtvolumen der ausgeschriebenen Leistung wird an einen Auftragnehmer vergeben. •Unterstützung des Betriebs der Infrastruktur sowie der eingesetzten Softwarekomponenten •Anwendersupport im 2nd und 3rd Level •zusätzliche Leistungen wie Schulungen •Ausweitung der Funktions- und Nutzungsmöglichkeiten der eingesetzten Softwarekomponenten durch Weiterentwicklungen im Rahmen von Projekten und Requests for Change (RfC) Grundsätzlich wird bei den Leistungen zwischen Leistungen zur Betriebs- und Anwenderunterstützung auf Tagespauschalpreisbasis (Kap. 5.3.1 VU) sowie werkvertraglichen Leistungen im Rahmen von Projekten und Requests for Change (Kap. 5.3.2 VU) unterschieden. Vom AN ist im Rahmen der Betriebsunterstützung ein Kontingent von Beratungstagen, die auf Basis der tatsächlichen Leistungsnachweise abgerechnet werden, bereitzustellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-02-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 2204.0102.0303_08/21
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von Beratungs- u. Unterstützungsleistungen der IT-Organisationseinheit der GV der MPG beim Betrieb der CMS-Infrastruktur und der damit produzierten und ausgelieferten Websites sowie die Neu- und Weiterentwicklung von Softwarekomponenten in Form eines Projekt- und Dienstleistungsvertrages (Rahmenvereinbarung). Der Zuschlag über das Gesamtvolumen der ausgeschriebenen Leistung wird an einen Auftragnehmer vergeben.
•Unterstützung des Betriebs der Infrastruktur sowie der eingesetzten Softwarekomponenten
•Anwendersupport im 2nd und 3rd Level
•zusätzliche Leistungen wie Schulungen
•Ausweitung der Funktions- und Nutzungsmöglichkeiten der eingesetzten Softwarekomponenten durch Weiterentwicklungen im Rahmen von Projekten und Requests for Change (RfC)
Grundsätzlich wird bei den Leistungen zwischen Leistungen zur Betriebs- und Anwenderunterstützung auf Tagespauschalpreisbasis (Kap. 5.3.1 VU) sowie werkvertraglichen Leistungen im Rahmen von Projekten und Requests for Change (Kap. 5.3.2 VU) unterschieden. Vom AN ist im Rahmen der Betriebsunterstützung ein Kontingent von Beratungstagen, die auf Basis der tatsächlichen Leistungsnachweise abgerechnet werden, bereitzustellen.
Beschaffung von Beratungs- u. Unterstützungsleistungen der IT-Organisationseinheit der GV der MPG beim Betrieb der CMS-Infrastruktur und der damit produzierten und ausgelieferten Websites sowie die Neu- und Weiterentwicklung von Softwarekomponenten in Form eines Projekt- und Dienstleistungsvertrages (Rahmenvereinbarung). Der Zuschlag über das Gesamtvolumen der ausgeschriebenen Leistung wird an einen Auftragnehmer vergeben.
•Unterstützung des Betriebs der Infrastruktur sowie der eingesetzten Softwarekomponenten
•Anwendersupport im 2nd und 3rd Level
•zusätzliche Leistungen wie Schulungen
•Ausweitung der Funktions- und Nutzungsmöglichkeiten der eingesetzten Softwarekomponenten durch Weiterentwicklungen im Rahmen von Projekten und Requests for Change (RfC)
Grundsätzlich wird bei den Leistungen zwischen Leistungen zur Betriebs- und Anwenderunterstützung auf Tagespauschalpreisbasis (Kap. 5.3.1 VU) sowie werkvertraglichen Leistungen im Rahmen von Projekten und Requests for Change (Kap. 5.3.2 VU) unterschieden. Vom AN ist im Rahmen der Betriebsunterstützung ein Kontingent von Beratungstagen, die auf Basis der tatsächlichen Leistungsnachweise abgerechnet werden, bereitzustellen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-02-11 📅
Einreichungsfrist: 2022-03-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-16 📅
Datum des Beginns: 2022-05-02 📅
Datum des Endes: 2026-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 033-084893
ABl. S-Ausgabe: 33
Zusätzliche Informationen
Selbstausführungsgebot (Kap. 2.2.3 VU)
Aufgrund der Wichtigkeit einzelner in dieser Vergabeunterlage beschriebenen Tätigkei-ten und Teilaufgaben, insbesondere hinsichtlich des Datenschutzes, macht der Auftraggeber im Hinblick auf diese Tätigkeit(en) von der Möglichkeit des § 47 Abs. 5 VgV (Ausschluss der Eignungsleihe) Gebrauch und schreibt vor, dass diese Tätigkeit(en) vom Bieter selbst oder im Falle einer Bietergemeinschaft von einem Teilnehmer der BG ausgeführt werden muss.
Zu den als besonders kritische einzustufenden Aufgaben gehören:
• Zugriff auf und Analyse der Logdaten von Servern, Netzwerkkomponenten und Programmen im CMS-Umfeld der MPG zur Fehleranalyse
• Zugriff auf und Umgang mit personenbezogenen Daten
• Eingriffe in die Benutzerverwaltung einer CMS-Instanz zur Einrichtung neuer Benutzer und Gruppen sowie zur Erteilung oder dem Entzug von Rechten
• Anbindung eines Verzeichnisdienstes an das CMS und / oder an eine der zentra-len Rails-Applikationen
• Selbstständige Ergreifung aller zur Problemanalyse und -beseitigung erforderlichen, geeigneten und angemessenen Sofortmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebs
Aufgrund der Wichtigkeit einzelner in dieser Vergabeunterlage beschriebenen Tätigkei-ten und Teilaufgaben, insbesondere hinsichtlich des Datenschutzes, macht der Auftraggeber im Hinblick auf diese Tätigkeit(en) von der Möglichkeit des § 47 Abs. 5 VgV (Ausschluss der Eignungsleihe) Gebrauch und schreibt vor, dass diese Tätigkeit(en) vom Bieter selbst oder im Falle einer Bietergemeinschaft von einem Teilnehmer der BG ausgeführt werden muss.
Zu den als besonders kritische einzustufenden Aufgaben gehören:
• Zugriff auf und Analyse der Logdaten von Servern, Netzwerkkomponenten und Programmen im CMS-Umfeld der MPG zur Fehleranalyse
• Zugriff auf und Umgang mit personenbezogenen Daten
• Eingriffe in die Benutzerverwaltung einer CMS-Instanz zur Einrichtung neuer Benutzer und Gruppen sowie zur Erteilung oder dem Entzug von Rechten
• Anbindung eines Verzeichnisdienstes an das CMS und / oder an eine der zentra-len Rails-Applikationen
• Selbstständige Ergreifung aller zur Problemanalyse und -beseitigung erforderlichen, geeigneten und angemessenen Sofortmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebs
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von Beratungs- u. Unterstützungsleistungen der IT-Organisationseinheit der GV der MPG beim Betrieb der CMS-Infrastruktur und der damit produzierten und ausgelieferten Websites sowie die Neu- und Weiterentwicklung von Softwarekomponenten in Form eines Projekt- und Dienstleistungsvertrages (Rahmenvereinbarung). Der Zuschlag über das Gesamtvolumen der ausgeschriebenen Leistung wird an einen Auftragnehmer vergeben.
Beschaffung von Beratungs- u. Unterstützungsleistungen der IT-Organisationseinheit der GV der MPG beim Betrieb der CMS-Infrastruktur und der damit produzierten und ausgelieferten Websites sowie die Neu- und Weiterentwicklung von Softwarekomponenten in Form eines Projekt- und Dienstleistungsvertrages (Rahmenvereinbarung). Der Zuschlag über das Gesamtvolumen der ausgeschriebenen Leistung wird an einen Auftragnehmer vergeben.
•Unterstützung des Betriebs der Infrastruktur sowie der eingesetzten Softwarekomponenten
•Anwendersupport im 2nd und 3rd Level
•zusätzliche Leistungen wie Schulungen
•Ausweitung der Funktions- und Nutzungsmöglichkeiten der eingesetzten Softwarekomponenten durch Weiterentwicklungen im Rahmen von Projekten und Requests for Change (RfC)
Grundsätzlich wird bei den Leistungen zwischen Leistungen zur Betriebs- und Anwenderunterstützung auf Tagespauschalpreisbasis (Kap. 5.3.1 VU) sowie werkvertraglichen Leistungen im Rahmen von Projekten und Requests for Change (Kap. 5.3.2 VU) unterschieden. Vom AN ist im Rahmen der Betriebsunterstützung ein Kontingent von Beratungstagen, die auf Basis der tatsächlichen Leistungsnachweise abgerechnet werden, bereitzustellen.
Grundsätzlich wird bei den Leistungen zwischen Leistungen zur Betriebs- und Anwenderunterstützung auf Tagespauschalpreisbasis (Kap. 5.3.1 VU) sowie werkvertraglichen Leistungen im Rahmen von Projekten und Requests for Change (Kap. 5.3.2 VU) unterschieden. Vom AN ist im Rahmen der Betriebsunterstützung ein Kontingent von Beratungstagen, die auf Basis der tatsächlichen Leistungsnachweise abgerechnet werden, bereitzustellen.
Alle Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)!
• Unterstützung des Betriebs der Infrastruktur sowie der eingesetzten Softwarekomponenten
• Anwendersupport im 2nd und 3rd Level
• zusätzliche Leistungen wie Schulungen
• Ausweitung der Funktions- und Nutzungsmöglichkeiten der eingesetzten Software-komponenten durch Weiterentwicklungen im Rahmen von Projekten und Requests for Change (RfC)
Vom AN ist im Rahmen der Betriebsunterstützung ein Kontingent von Beratungstagen, die auf Basis der tatsächlichen Leistungsnachweise abgerechnet werden, bereitzustellen.
Kein Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind der Basisbetrieb der Infrastruktur (Server, Betriebssystem, Paketmanagement und Datenbank) sowie der 1st Level Support; diese Leistungen werden durch separate Dienstleiter erbracht.
Grundsätzlich wird bei den Leistungen zwischen Leistungen zur Betriebs- und Anwenderunterstützung auf Tagespauschalpreisbasis (Kap. 5.3.1) sowie werkvertraglichen Leistungen im Rahmen von Projekten und Requests for Change (Kap. 5.3.2) unterschieden.
Das Volumen an Personentagen (s. 1.6.2)
•für Betriebs- und Anwenderunterstützung sowie für weitere Unterstützungs- und Beratungsleistungen auf Tagespauschalpreisbasis wird von der MPG quartalsweise beauftragt und nach Bedarf in Anspruch genommen und
•für Entwicklungsleistungen wird von der MPG in Form von Einzelaufträgen abgerufen.
Die Leistung soll von 3 Rollen mit mindestens sechs (6) Mitarbeitern erbracht werden (s. 4.3.3 und 5).
• die Rolle des "Projektmanagers" (1 Profil),
• die Rolle des "Softwareentwicklers / Betriebsexperten" (4 bis 6 Profile) sowie
• die Rolle des "Consultant" (1 Profil).
Der Vertragsbeginn erfolgt mit Zuschlagserteilung (s. 1.6.1). Leistungsbeginn ist der 01.08.2022. • Überleitungsphase (Transition), in der der neue Auftragnehmer vom Auftraggeber und vom ehemaligen Auftragnehmer eingearbeitet wird; beginnt am 02.05.2022.
Der Vertragsbeginn erfolgt mit Zuschlagserteilung (s. 1.6.1). Leistungsbeginn ist der 01.08.2022. • Überleitungsphase (Transition), in der der neue Auftragnehmer vom Auftraggeber und vom ehemaligen Auftragnehmer eingearbeitet wird; beginnt am 02.05.2022.
• Die Überleitungsphase ist dringend notwendig für eine koordinierte Wissensvermittlung und eine schrittweise Übergabe der Verantwortung an den Auftragnehmer, ohne den laufenden Betrieb zu gefährden.
• Die Überleitungsphase vor dem alleinverantwortlichen Leistungsbeginn eines neuen AN korrespondiert mit einer Überleitungsphase zum Ende der Vertragslaufzeit des bisherigen AN. Diese Leistung des Auftragnehmers wird nicht gesondert vergütet, sondern ist über die Vergütung der Einzelaufträge abgegolten.
• Die Überleitungsphase vor dem alleinverantwortlichen Leistungsbeginn eines neuen AN korrespondiert mit einer Überleitungsphase zum Ende der Vertragslaufzeit des bisherigen AN. Diese Leistung des Auftragnehmers wird nicht gesondert vergütet, sondern ist über die Vergütung der Einzelaufträge abgegolten.
Die Basis-Vertragslaufzeit des Vertrages beträgt 24 Monate ab Leistungsbeginn und endet zum 31.07.2024. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre und drei Monate (51 Monate), gerechnet ab dem 01.05.2022. Der Vertrag endet damit spätestens mit Ablauf des 31.07.2026. Kündigungsoption zum und nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit mit einmaliger Verlängerung 24 Monate bei einem Mindestauftragsvolumen von mindestens 600 PT und max. 1570 PT pro Jahr; Schätzwert 1375 PT/Jahr.
Die Basis-Vertragslaufzeit des Vertrages beträgt 24 Monate ab Leistungsbeginn und endet zum 31.07.2024. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre und drei Monate (51 Monate), gerechnet ab dem 01.05.2022. Der Vertrag endet damit spätestens mit Ablauf des 31.07.2026. Kündigungsoption zum und nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit mit einmaliger Verlängerung 24 Monate bei einem Mindestauftragsvolumen von mindestens 600 PT und max. 1570 PT pro Jahr; Schätzwert 1375 PT/Jahr.
Hierzu wird ein Projekt- und Dienstleistungsvertrag (Rahmenvereinbarung) mit dem Auftragnehmer geschlossen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Der Vertragsbeginn erfolgt mit Zuschlagserteilung. Leistungsbeginn ist der 01.08.2022.
Die ab dem Leistungsbeginn beginnende Vorbereitungsphase beinhaltet die Überleitungs-phase (Transition), in der der neue Auftragnehmer vom Auftraggeber und vom ehemaligen Auftragnehmer eingearbeitet wird; die Vorbereitungsphase beginnt am 02.05.2022.
Die ab dem Leistungsbeginn beginnende Vorbereitungsphase beinhaltet die Überleitungs-phase (Transition), in der der neue Auftragnehmer vom Auftraggeber und vom ehemaligen Auftragnehmer eingearbeitet wird; die Vorbereitungsphase beginnt am 02.05.2022.
Die Überleitungsphase ist dringend notwendig für eine koordinierte Wissensvermittlung und eine schrittweise Übergabe der Verantwortung an den Auftragnehmer, ohne den lau-fenden Betrieb zu gefährden. Die Überleitungsphase vor dem alleinverantwortlichen Leis-tungsbeginn korrespondiert mit der aufgrund des bestehenden Vertrages mit dem bisheri-gen Leistungserbringer geregelten Überleitungsphase zum Ende der Vertragslaufzeit.
Die Überleitungsphase ist dringend notwendig für eine koordinierte Wissensvermittlung und eine schrittweise Übergabe der Verantwortung an den Auftragnehmer, ohne den lau-fenden Betrieb zu gefährden. Die Überleitungsphase vor dem alleinverantwortlichen Leis-tungsbeginn korrespondiert mit der aufgrund des bestehenden Vertrages mit dem bisheri-gen Leistungserbringer geregelten Überleitungsphase zum Ende der Vertragslaufzeit.
Diese Leistung des Auftragnehmers wird nicht gesondert vergütet, sondern ist über die Vergütung der Einzelaufträge abgegolten.
Die Basis-Vertragslaufzeit des Vertrages beträgt 24 Monate ab Leistungsbeginn und en-det zum 31.07.2024.
Zum bzw. nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit steht dem Auftraggeber ein ordentli-ches Kündigungsrecht zu. Will der Auftraggeber von dieser Kündigungsmöglichkeit Ge-brauch machen, muss er den Vertrag gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich (Schrift-form gemäß § 126 BGB) kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils drei (3) Monate zum Vertragslaufzeitende. Das Recht beider Vertragsparteien, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, ist hiervon unbenommen. Macht der Auftraggeber nicht von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, verlängert sich der Vertrag einmalig um 24 Monate.
Zum bzw. nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit steht dem Auftraggeber ein ordentli-ches Kündigungsrecht zu. Will der Auftraggeber von dieser Kündigungsmöglichkeit Ge-brauch machen, muss er den Vertrag gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich (Schrift-form gemäß § 126 BGB) kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils drei (3) Monate zum Vertragslaufzeitende. Das Recht beider Vertragsparteien, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, ist hiervon unbenommen. Macht der Auftraggeber nicht von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, verlängert sich der Vertrag einmalig um 24 Monate.
Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre und drei Monate (51 Monate), gerechnet ab dem 01.05.2022. Der Vertrag endet damit spätestens mit Ablauf des 31.07.2026.
Zusätzliche Informationen:
Selbstausführungsgebot (Kap. 2.2.3 VU)
Aufgrund der Wichtigkeit einzelner in dieser Vergabeunterlage beschriebenen Tätigkei-ten und Teilaufgaben, insbesondere hinsichtlich des Datenschutzes, macht der Auftraggeber im Hinblick auf diese Tätigkeit(en) von der Möglichkeit des § 47 Abs. 5 VgV (Ausschluss der Eignungsleihe) Gebrauch und schreibt vor, dass diese Tätigkeit(en) vom Bieter selbst oder im Falle einer Bietergemeinschaft von einem Teilnehmer der BG ausgeführt werden muss.
Aufgrund der Wichtigkeit einzelner in dieser Vergabeunterlage beschriebenen Tätigkei-ten und Teilaufgaben, insbesondere hinsichtlich des Datenschutzes, macht der Auftraggeber im Hinblick auf diese Tätigkeit(en) von der Möglichkeit des § 47 Abs. 5 VgV (Ausschluss der Eignungsleihe) Gebrauch und schreibt vor, dass diese Tätigkeit(en) vom Bieter selbst oder im Falle einer Bietergemeinschaft von einem Teilnehmer der BG ausgeführt werden muss.
Zu den als besonders kritische einzustufenden Aufgaben gehören:
• Zugriff auf und Analyse der Logdaten von Servern, Netzwerkkomponenten und Programmen im CMS-Umfeld der MPG zur Fehleranalyse
• Zugriff auf und Umgang mit personenbezogenen Daten
• Eingriffe in die Benutzerverwaltung einer CMS-Instanz zur Einrichtung neuer Benutzer und Gruppen sowie zur Erteilung oder dem Entzug von Rechten
• Anbindung eines Verzeichnisdienstes an das CMS und / oder an eine der zentra-len Rails-Applikationen
• Selbstständige Ergreifung aller zur Problemanalyse und -beseitigung erforderlichen, geeigneten und angemessenen Sofortmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebs
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Dienstsitz AN. (Zur Wahrnehmung der in Kapitel 5.4.5 definierten Regelterminen, zu Wartungseinsätzen an den Serverstandorten sowie zu Beratungseinsätzen und zur Durchführung von Schulungsmaßnahmen an den verschiedenen Standorten der MPG können Reisen erforderlich werden; s. auch 4.3.2 VU.)
Dienstsitz AN. (Zur Wahrnehmung der in Kapitel 5.4.5 definierten Regelterminen, zu Wartungseinsätzen an den Serverstandorten sowie zu Beratungseinsätzen und zur Durchführung von Schulungsmaßnahmen an den verschiedenen Standorten der MPG können Reisen erforderlich werden; s. auch 4.3.2 VU.)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)!
Kap. 3.3.1 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen [EK-01]
Der Bieter hat hierzu in Anlage 5 Abschnitt 1 das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB mit dem Angebot zu erklären. Hierzu hat der Bieter unter Verwendung der Anlage 5 Formblatt "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" zu erklären, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 GWB vorliegt.
Der Bieter hat hierzu in Anlage 5 Abschnitt 1 das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB mit dem Angebot zu erklären. Hierzu hat der Bieter unter Verwendung der Anlage 5 Formblatt "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" zu erklären, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 GWB vorliegt.
Die Angaben müssen vollständig erfolgen und die Fragen vollständig beantwortet werden. Auf die Möglichkeit der Selbstreinigung nach § 125 GWB wird hingewiesen. Hat der Bieter entsprechende Selbstreinigungsmaßnahmen ergriffen, sind diese ebenfalls auf gesondertem Dokument darzustellen.
Die Angaben müssen vollständig erfolgen und die Fragen vollständig beantwortet werden. Auf die Möglichkeit der Selbstreinigung nach § 125 GWB wird hingewiesen. Hat der Bieter entsprechende Selbstreinigungsmaßnahmen ergriffen, sind diese ebenfalls auf gesondertem Dokument darzustellen.
Die Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sind zwingend von jedem Unternehmen (d.h. auch von denjenigen Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft sowie von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft) mit dem Angebot einzureichen.
Die Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sind zwingend von jedem Unternehmen (d.h. auch von denjenigen Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft sowie von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft) mit dem Angebot einzureichen.
Hinweis auf Einholung der Auskunft nach § 150 a GewO bzw. Abfragepflicht nach § 6 WRegG:
Der Auftraggeber ist seit Inkrafttreten des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) bei Aufträgen ab einem geschätzten Nettoauftragswert von 30.000,- Euro vor der Zuschlagserteilung zur Abfrage von Eintragungen des Bestbieters im Wettbewerbsregister verpflichtet. Bis zur vollständigen Einrichtung des Wettbewerbsregisters wird der Auftraggeber für die Bieter, die für den Zuschlag infrage kommen, vor der Zuschlagser-teilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a GewO beim Bundesamt für Justiz (Registerbehörde) anfordern (§ 19 Abs. 4 MiLoG).
Der Auftraggeber ist seit Inkrafttreten des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) bei Aufträgen ab einem geschätzten Nettoauftragswert von 30.000,- Euro vor der Zuschlagserteilung zur Abfrage von Eintragungen des Bestbieters im Wettbewerbsregister verpflichtet. Bis zur vollständigen Einrichtung des Wettbewerbsregisters wird der Auftraggeber für die Bieter, die für den Zuschlag infrage kommen, vor der Zuschlagser-teilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a GewO beim Bundesamt für Justiz (Registerbehörde) anfordern (§ 19 Abs. 4 MiLoG).
Folgende in Kapitel 3.3.2 geforderten Angaben und Nachweise zum Wirtschaftsteilnehmer und über die Befähigung zur Berufsausübung sind zwingend von jedem Unternehmen (außer einem bloßen Subunternehmer) einzureichen.
Kap. 3.3.2.1 Unternehmensdarstellung [EK-02-A]
Verlangt werden folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer:
• Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer, Gründungs-jahr, Kontaktperson und -daten (Telefon, E-Mail, ggf. Internetadresse),
• Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, ei-nes kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i.S.d. der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 36])
• Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, ei-nes kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i.S.d. der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 36])
• sowie - falls gegeben - die Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungssystems, in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist (dann Bezeichnung Verzeichnis und Eintragungs- bzw. Zertifizierungsnummer; An-gaben zum möglichen Abruf der Dokumente).
• sowie - falls gegeben - die Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungssystems, in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist (dann Bezeichnung Verzeichnis und Eintragungs- bzw. Zertifizierungsnummer; An-gaben zum möglichen Abruf der Dokumente).
• Leistungsspektrum, Haupttätigkeitsgebiet sowie die organisatorische Gliede-rung des Unternehmens.
Die Angaben sind unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt 2 "Unternehmensdarstellung" vorzunehmen.
Kap. 3.3.2.2 Berufs- und Handelsregistereintragung [EK-03-A]
Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt 3 "Berufs- oder Handelsregistereintragung" zu erklären, dass er in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, eingetragen ist, oder über eine gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt, sofern der Bieter nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt 3 "Berufs- oder Handelsregistereintragung" zu erklären, dass er in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, eingetragen ist, oder über eine gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt, sofern der Bieter nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Alle Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)!
In Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bieter die nachfolgenden Angaben, Erklärungen oder Nachweise mit dem Angebot einzureichen.
Soweit nichts Anderes geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der unter diesem Kapitel geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Soweit nichts Anderes geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der unter diesem Kapitel geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Gefordert wird das Vorliegen bzw. der mögliche Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen:
• für Personen- und Sachschäden mindestens fünf (5) Mio. EUR (zweifach maximiert) sowie
• für Vermögensschäden mindestens fünfhunderttausend (500.000) EUR (zweifach maximiert)
Der Bieter muss unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt 4 "Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung" erklären, dass
• er über eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen verfügt; zum Nachweis hat der Bieter in diesem Fall eine entsprechende Bescheinigung der Versicherung oder Kopie der Versicherungspolice vorzulegen; oder
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
• er über eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen verfügt; zum Nachweis hat der Bieter in diesem Fall eine entsprechende Bescheinigung der Versicherung oder Kopie der Versicherungspolice vorzulegen; oder
• eine entsprechende Versicherbarkeit des Unternehmens besteht und der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen abschließen kann; zum Nachweis hat der Bewerber in diesem Fall eine entsprechende Bestätigung der Versicherung oder Bescheinigung eines Versicherungsmaklers vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
• eine entsprechende Versicherbarkeit des Unternehmens besteht und der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen abschließen kann; zum Nachweis hat der Bewerber in diesem Fall eine entsprechende Bestätigung der Versicherung oder Bescheinigung eines Versicherungsmaklers vorzulegen.
Hinweise:
Es wird auf die mit der Eignungsanforderung korrespondierende vertragliche Verpflichtung des künftigen Auftragnehmers zum Abschluss und Nachweis bzw. Aufrechterhalten einer entsprechenden Versicherung im Vertrag (Anlage 1) hingewiesen.
Im Falle einer BG bzw. Eignungsleihe hat jedes Mitglied der BG bzw. jeder Beteiligte an der Eignungsleihe das Vorliegen der genannten Mindestdeckung zu erklären und nachzuweisen. Es wird insoweit nicht auf die gemeinschaftlich addierten Werte abgestellt. Kann ein Unternehmen den Nachweis nicht führen, führt dies zum Ausschluss des Angebots.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Falle einer BG bzw. Eignungsleihe hat jedes Mitglied der BG bzw. jeder Beteiligte an der Eignungsleihe das Vorliegen der genannten Mindestdeckung zu erklären und nachzuweisen. Es wird insoweit nicht auf die gemeinschaftlich addierten Werte abgestellt. Kann ein Unternehmen den Nachweis nicht führen, führt dies zum Ausschluss des Angebots.
Kap. 3.3.3.2 Umsatzdarstellung [EK-05-A und EK-06-A]
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Erklärung über
• den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens (EK-05-A)
sowie
• den spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens im Bereich "projektbasierte Softwareentwicklung und Betriebsunterstützung Web Content Management" (EK-06-A) jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019 - 2021) abzugeben. Die Angaben sind unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt 5 "Umsatzdarstellung" zu tätigen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
• den spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens im Bereich "projektbasierte Softwareentwicklung und Betriebsunterstützung Web Content Management" (EK-06-A) jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019 - 2021) abzugeben. Die Angaben sind unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt 5 "Umsatzdarstellung" zu tätigen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)!
Soweit nichts Anderes geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der unter diesem Kapitel geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt so-mit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte. Es wird auf Kap. 3.3.4. verwiesen.
Soweit nichts Anderes geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der unter diesem Kapitel geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt so-mit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte. Es wird auf Kap. 3.3.4. verwiesen.
Mindeststandards:
Leistungserbringer muss zertifizierter Partner der JustRelate GmbH oder die JustRelate GmbH selbst sein; zum Nachweis ggf. Partnerzertifikat.
s. auch in Anlage 5 zu Abschnitt 6 "Unternehmensreferenzen".
Angebote, die nicht die vorgenannten Mindestanforderungen aufweisen, werden ausgeschlossen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
4.2.1 Verpflichtung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen
Der zukünftige Auftragnehmer hat bei der Auftragsausführung Zugang zu vertraulichen und sensiblen personenbezogenen Daten beim Auftraggeber.
Als Vertragsanlage AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 Datenschutzgrundverordnung) mit Anlage TOM wird daher ein vorausgefüllter "Vertrag zur Auftragsverarbeitung" mit technischen und organisatorischen Maßnahmen mit dieser Vergabeunterlage veröffentlicht, welche im Falle einer beabsichtigten Zuschlagserteilung mit dem potentiellen Auftragnehmer verpflichtend finalisiert und unterzeichnet wird.
Als Vertragsanlage AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 Datenschutzgrundverordnung) mit Anlage TOM wird daher ein vorausgefüllter "Vertrag zur Auftragsverarbeitung" mit technischen und organisatorischen Maßnahmen mit dieser Vergabeunterlage veröffentlicht, welche im Falle einer beabsichtigten Zuschlagserteilung mit dem potentiellen Auftragnehmer verpflichtend finalisiert und unterzeichnet wird.
4.2.2 Kommunikation mit dem Auftraggeber [XK-01-A]
Die zur Auftragsausführung vorgesehenen Beschäftigten des Auftragnehmers müssen die deutsche Sprache verhandlungssicher in Wort und Schrift und die englische Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen. Im Falle der Zuschlagserteilung werden für die Kommunikation mit dem Auftraggeber während der Vertragslaufzeit ausschließlich Beschäftigte mit sehr guten Kenntnissen (verhandlungssicher in Wort und Schrift) der deutschen Sprache und guten Kenntnissen (fließend in Wort und Schrift) der englischen Sprache eingesetzt; vgl. Formblatt Anlage 6 "Kommunikation mit dem Auftraggeber". Dieses Formblatt ist mit der Angebotsabgabe einzureichen.
Die zur Auftragsausführung vorgesehenen Beschäftigten des Auftragnehmers müssen die deutsche Sprache verhandlungssicher in Wort und Schrift und die englische Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen. Im Falle der Zuschlagserteilung werden für die Kommunikation mit dem Auftraggeber während der Vertragslaufzeit ausschließlich Beschäftigte mit sehr guten Kenntnissen (verhandlungssicher in Wort und Schrift) der deutschen Sprache und guten Kenntnissen (fließend in Wort und Schrift) der englischen Sprache eingesetzt; vgl. Formblatt Anlage 6 "Kommunikation mit dem Auftraggeber". Dieses Formblatt ist mit der Angebotsabgabe einzureichen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-06-03 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-03-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zusätzliche Informationen: entfällt
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): einfache Richtwertmethode gem. UfAB s. VU
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100,00
Preis (Gewichtung): 100,00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2022/S 033-084893 (2022-02-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-04-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Alle Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)! Beschaffung von Beratungs- u. Unterstützungsleistungen der IT-Organisationseinheit der GV der MPG beim Betrieb der CMS-Infrastruktur und der damit produzierten und ausgelieferten Websites sowie die Neu- und Weiterentwicklung von Softwarekomponenten in Form eines Projekt- und Dienstleistungsvertrages (Rahmenvereinbarung). Der Zuschlag über das Gesamtvolumen der ausgeschriebenen Leistung wird an einen Auftragnehmer vergeben. • Unterstützung des Betriebs der Infrastruktur sowie der eingesetzten Softwarekomponenten • Anwendersupport im 2nd und 3rd Level • zusätzliche Leistungen wie Schulungen • Ausweitung der Funktions- und Nutzungsmöglichkeiten der eingesetzten Software-komponenten durch Weiterentwicklungen im Rahmen von Projekten und Requests for Change (RfC) Vom AN ist im Rahmen der Betriebsunterstützung ein Kontingent von Beratungstagen, die auf Basis der tatsächlichen Leistungsnachweise abgerechnet werden, bereitzustellen. Kein Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind der Basisbetrieb der Infrastruktur (Server, Betriebssystem, Paketmanagement und Datenbank) sowie der 1st Level Support; diese Leistungen werden durch separate Dienstleiter erbracht. Grundsätzlich wird bei den Leistungen zwischen Leistungen zur Betriebs- und Anwenderunterstützung auf Tagespauschalpreisbasis (Kap. 5.3.1) sowie werkvertraglichen Leistungen im Rahmen von Projekten und Requests for Change (Kap. 5.3.2) unterschieden. Das Volumen an Personentagen (s. 1.6.2) •für Betriebs- und Anwenderunterstützung sowie für weitere Unterstützungs- und Beratungsleistungen auf Tagespauschalpreisbasis wird von der MPG quartalsweise beauftragt und nach Bedarf in Anspruch genommen und •für Entwicklungsleistungen wird von der MPG in Form von Einzelaufträgen abgerufen. Die Leistung soll von 3 Rollen mit mindestens sechs (6) Mitarbeitern erbracht werden (s. 4.3.3 und 5). • die Rolle des "Projektmanagers" (1 Profil), • die Rolle des "Softwareentwicklers / Betriebsexperten" (4 bis 6 Profile) sowie • die Rolle des "Consultant" (1 Profil). Der Vertragsbeginn erfolgt mit Zuschlagserteilung (s. 1.6.1). Leistungsbeginn ist der 01.08.2022. • Überleitungsphase (Transition), in der der neue Auftragnehmer vom Auftraggeber und vom ehemaligen Auftragnehmer eingearbeitet wird; beginnt am 02.05.2022. • Die Überleitungsphase ist dringend notwendig für eine koordinierte Wissensvermittlung und eine schrittweise Übergabe der Verantwortung an den Auftragnehmer, ohne den laufenden Betrieb zu gefährden. • Die Überleitungsphase vor dem alleinverantwortlichen Leistungsbeginn eines neuen AN korrespondiert mit einer Überleitungsphase zum Ende der Vertragslaufzeit des bisherigen AN. Diese Leistung des Auftragnehmers wird nicht gesondert vergütet, sondern ist über die Vergütung der Einzelaufträge abgegolten. Die Basis-Vertragslaufzeit des Vertrages beträgt 24 Monate ab Leistungsbeginn und endet zum 31.07.2024. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre und drei Monate (51 Monate), gerechnet ab dem 01.05.2022. Der Vertrag endet damit spätestens mit Ablauf des 31.07.2026. Kündigungsoption zum und nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit mit einmaliger Verlängerung 24 Monate bei einem Mindestauftragsvolumen von mindestens 600 PT und max. 1570 PT pro Jahr; Schätzwert 1375 PT/Jahr. Hierzu wird ein Projekt- und Dienstleistungsvertrag (Rahmenvereinbarung) mit dem Auftragnehmer geschlossen.
Alle Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)! Beschaffung von Beratungs- u. Unterstützungsleistungen der IT-Organisationseinheit der GV der MPG beim Betrieb der CMS-Infrastruktur und der damit produzierten und ausgelieferten Websites sowie die Neu- und Weiterentwicklung von Softwarekomponenten in Form eines Projekt- und Dienstleistungsvertrages (Rahmenvereinbarung). Der Zuschlag über das Gesamtvolumen der ausgeschriebenen Leistung wird an einen Auftragnehmer vergeben. • Unterstützung des Betriebs der Infrastruktur sowie der eingesetzten Softwarekomponenten • Anwendersupport im 2nd und 3rd Level • zusätzliche Leistungen wie Schulungen • Ausweitung der Funktions- und Nutzungsmöglichkeiten der eingesetzten Software-komponenten durch Weiterentwicklungen im Rahmen von Projekten und Requests for Change (RfC) Vom AN ist im Rahmen der Betriebsunterstützung ein Kontingent von Beratungstagen, die auf Basis der tatsächlichen Leistungsnachweise abgerechnet werden, bereitzustellen. Kein Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind der Basisbetrieb der Infrastruktur (Server, Betriebssystem, Paketmanagement und Datenbank) sowie der 1st Level Support; diese Leistungen werden durch separate Dienstleiter erbracht. Grundsätzlich wird bei den Leistungen zwischen Leistungen zur Betriebs- und Anwenderunterstützung auf Tagespauschalpreisbasis (Kap. 5.3.1) sowie werkvertraglichen Leistungen im Rahmen von Projekten und Requests for Change (Kap. 5.3.2) unterschieden. Das Volumen an Personentagen (s. 1.6.2) •für Betriebs- und Anwenderunterstützung sowie für weitere Unterstützungs- und Beratungsleistungen auf Tagespauschalpreisbasis wird von der MPG quartalsweise beauftragt und nach Bedarf in Anspruch genommen und •für Entwicklungsleistungen wird von der MPG in Form von Einzelaufträgen abgerufen. Die Leistung soll von 3 Rollen mit mindestens sechs (6) Mitarbeitern erbracht werden (s. 4.3.3 und 5). • die Rolle des "Projektmanagers" (1 Profil), • die Rolle des "Softwareentwicklers / Betriebsexperten" (4 bis 6 Profile) sowie • die Rolle des "Consultant" (1 Profil). Der Vertragsbeginn erfolgt mit Zuschlagserteilung (s. 1.6.1). Leistungsbeginn ist der 01.08.2022. • Überleitungsphase (Transition), in der der neue Auftragnehmer vom Auftraggeber und vom ehemaligen Auftragnehmer eingearbeitet wird; beginnt am 02.05.2022. • Die Überleitungsphase ist dringend notwendig für eine koordinierte Wissensvermittlung und eine schrittweise Übergabe der Verantwortung an den Auftragnehmer, ohne den laufenden Betrieb zu gefährden. • Die Überleitungsphase vor dem alleinverantwortlichen Leistungsbeginn eines neuen AN korrespondiert mit einer Überleitungsphase zum Ende der Vertragslaufzeit des bisherigen AN. Diese Leistung des Auftragnehmers wird nicht gesondert vergütet, sondern ist über die Vergütung der Einzelaufträge abgegolten. Die Basis-Vertragslaufzeit des Vertrages beträgt 24 Monate ab Leistungsbeginn und endet zum 31.07.2024. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre und drei Monate (51 Monate), gerechnet ab dem 01.05.2022. Der Vertrag endet damit spätestens mit Ablauf des 31.07.2026. Kündigungsoption zum und nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit mit einmaliger Verlängerung 24 Monate bei einem Mindestauftragsvolumen von mindestens 600 PT und max. 1570 PT pro Jahr; Schätzwert 1375 PT/Jahr. Hierzu wird ein Projekt- und Dienstleistungsvertrag (Rahmenvereinbarung) mit dem Auftragnehmer geschlossen.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertragsbeginn erfolgt mit Zuschlagserteilung. Leistungsbeginn ist der 01.08.2022. Die ab dem Leistungsbeginn beginnende Vorbereitungsphase beinhaltet die Überleitungs-phase (Transition), in der der neue Auftragnehmer vom Auftraggeber und vom ehemaligen Auftragnehmer eingearbeitet wird; die Vorbereitungsphase beginnt am 02.05.2022. Die Überleitungsphase ist dringend notwendig für eine koordinierte Wissensvermittlung und eine schrittweise Übergabe der Verantwortung an den Auftragnehmer, ohne den lau-fenden Betrieb zu gefährden. Die Überleitungsphase vor dem alleinverantwortlichen Leis-tungsbeginn korrespondiert mit der aufgrund des bestehenden Vertrages mit dem bisheri-gen Leistungserbringer geregelten Überleitungsphase zum Ende der Vertragslaufzeit. Diese Leistung des Auftragnehmers wird nicht gesondert vergütet, sondern ist über die Vergütung der Einzelaufträge abgegolten. Die Basis-Vertragslaufzeit des Vertrages beträgt 24 Monate ab Leistungsbeginn und en-det zum 31.07.2024. Zum bzw. nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit steht dem Auftraggeber ein ordentli-ches Kündigungsrecht zu. Will der Auftraggeber von dieser Kündigungsmöglichkeit Ge-brauch machen, muss er den Vertrag gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich (Schrift-form gemäß § 126 BGB) kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils drei (3) Monate zum Vertragslaufzeitende. Das Recht beider Vertragsparteien, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, ist hiervon unbenommen. Macht der Auftraggeber nicht von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, verlängert sich der Vertrag einmalig um 24 Monate. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre und drei Monate (51 Monate), gerechnet ab dem 01.05.2022. Der Vertrag endet damit spätestens mit Ablauf des 31.07.2026.
Der Vertragsbeginn erfolgt mit Zuschlagserteilung. Leistungsbeginn ist der 01.08.2022. Die ab dem Leistungsbeginn beginnende Vorbereitungsphase beinhaltet die Überleitungs-phase (Transition), in der der neue Auftragnehmer vom Auftraggeber und vom ehemaligen Auftragnehmer eingearbeitet wird; die Vorbereitungsphase beginnt am 02.05.2022. Die Überleitungsphase ist dringend notwendig für eine koordinierte Wissensvermittlung und eine schrittweise Übergabe der Verantwortung an den Auftragnehmer, ohne den lau-fenden Betrieb zu gefährden. Die Überleitungsphase vor dem alleinverantwortlichen Leis-tungsbeginn korrespondiert mit der aufgrund des bestehenden Vertrages mit dem bisheri-gen Leistungserbringer geregelten Überleitungsphase zum Ende der Vertragslaufzeit. Diese Leistung des Auftragnehmers wird nicht gesondert vergütet, sondern ist über die Vergütung der Einzelaufträge abgegolten. Die Basis-Vertragslaufzeit des Vertrages beträgt 24 Monate ab Leistungsbeginn und en-det zum 31.07.2024. Zum bzw. nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit steht dem Auftraggeber ein ordentli-ches Kündigungsrecht zu. Will der Auftraggeber von dieser Kündigungsmöglichkeit Ge-brauch machen, muss er den Vertrag gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich (Schrift-form gemäß § 126 BGB) kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils drei (3) Monate zum Vertragslaufzeitende. Das Recht beider Vertragsparteien, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, ist hiervon unbenommen. Macht der Auftraggeber nicht von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, verlängert sich der Vertrag einmalig um 24 Monate. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre und drei Monate (51 Monate), gerechnet ab dem 01.05.2022. Der Vertrag endet damit spätestens mit Ablauf des 31.07.2026.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-04-22 📅
Name: JustRelate Deutschland GmbH
Postanschrift: Kitzingstraße 15
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12277
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 307479930📞
E-Mail: stefan.fischer@justrelate.com📧
Land: Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Sachgebiet Vergabemanagement