Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Jeder Bieter muss seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen.
Ausländische Bieter können anstelle der nachfolgend genannten Eignungsnachweise auch vergleichbare, andere Eignungsnachweise vorlegen. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben jeweils einzeln die
aufgeführten Erklärungen vorzulegen.
Alle vom Auftraggeber unter dem unter Ziff. I.3) genannten Link bereit gestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden. Die Nachweise können auch durch Verweis auf eine Präqualifikation erbracht werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne fehlende Eignungsnachweise nachzufordern, ist hierzu aber nicht verpflichtet.
Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung), sind die folgenden Nachweise zu erbringen:
1) Erklärung zum Vorliegen von Ausschlussgründen (Eigenerklärung § 123, 124 GWB, Formblatt_ 13)
2) Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (noch nicht zwingend mit Angebot einzureichen, vgl. Formblatt_14 124 Eigenerklärung zur Eignung)
3) qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (noch nicht zwingend mit Angebot einzureichen, vgl. Formblatt_14 124 Eigenerklärung zur Eignung)
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
abzugeben,
— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft erklärt ist,
— in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind und der für die Durchführung des Auftrags
vertragsbevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird,
— in der bestätigt wird, dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder - auch im
Vergabeverfahren - rechtsverbindlich vertritt und
— dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglicher und außervertraglicher Verpflichtungen als
Gesamtschuldner haften.
Hinweis zur Eignungsleihe: Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so ist durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers mit dem
Angebot nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung
ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben). Im Falle der Eignungsleihe sind die Formblätter zur Eignung auch vom Eignungsleihgeber auszufüllen und von dem Bieter zusammen mit der Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers einzureichen.