Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) durchgeführt und ist unter folgender URL im Internet erreichbar:
www.dtvp.de. Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bieter vollständig kostenfrei.
Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder direkt in der bzw. über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten).
Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge und Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich. Hierbei werden ausschließlich HTML- und Javascript-konforme Standardtechnologien und keinerlei Add-Ons/Plugins oder sonstige ggf. (sicherheits-)kritische Technologien verwendet.
Aktuell sind folgende Internet-Browser zur Nutzung freigegeben:
· Microsoft Internet Explorer bzw. Microsoft Edge in der jeweils aktuellen Version
· Mozilla Firefox in der jeweils aktuellen Version
· Google Chrome in der jeweils aktuellen Version
· Apple Safari ab Version 5
Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten. Installationsroutinen stehen für Linux-, Mac-OS- und Windows-Betriebssysteme (64 und 32 Bit) zur Verfügung. I.d.R. sind für die Installation keine administrativen Rechte erforderlich.
Das Bietertool ist zudem ein "Multi-Plattform-Bieter-Client", sodass mit einer Installation des Bietertools an Vergabeverfahren auf allen E-Vergabeplattformen auf Basis der cosinex Technologie Vergabemarktplatz teilgenommen werden kann.
Die Informationen über die eigentlichen Vergabeverfahren werden über so genannte Projektdateien in das Bietertool transportiert. Sie laden die Projektdateien (Dateiendung: cbx) aus dem entsprechenden Projektraum herunter und führen diese aus, wodurch das Bietertool gestartet wird und die entsprechenden Informationen zum Vergabeverfahren von der Vergabeplattform heruntergeladen werden.
Die lokale Installation des Bietertools stellt eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung der elektronischen Angebote und Teilnahmeanträge zwischen dem Computer des Bieters und der Öffnung der Angebote und Teilnahmeanträge auf Seiten der Vergabestelle sicher.
Für die elektronische Angebotsabgabe sind unterschiedliche Signaturniveaus technisch möglich. Die zugelassene Form der Angebotsabgabe bzw. das zulässige Signaturniveau (qualifizierte elektronische und/oder fortgeschrittene elektronische Signatur und/oder Textform nach § 126b BGB) für das konkrete Vergabeverfahren entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen zur Ausschreibung. Im Fall der elektronischen Textform genügt im Regelfall die Angabe Ihres Vor- und Nachnamens, empfohlen werden zudem Angaben zum Unternehmen (Kontaktinformationen) für das Sie das Angebot abgeben.
Der vollständige Eingang übermittelter elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird (je nach E-Vergabeplattform) mit einem qualifizierten oder einem einfachen elektronischen Zeitstempel dokumentiert.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
ANGEBOTSWERTUNG
In den angegebenen Kapiteln der Leistungsbeschreibung sind Anforderungen unterschiedlicher Relevanz aufgeführt. Die Erfüllung dieser Anforderungen ist in einer selbst zu erstellenden Anlage zu dokumentieren. Hierbei ist die Struktur und Reihenfolge der Leistungsbeschreibung einzuhalten. Keine Angaben gehen negativ in die Bewertung ein.
1 2.1 "Wichtige Anforderungen an das Content Marketing Tool" (Gewichtung 35%)
2 2.2 "Anforderungen an das Content Marketing Tool" (Gewichtung 25%)
3 2.3 "Sonstige Anforderungen an das Content Marketing Tool" (Gewichtung 10%)
2.4 Layout, Design, Sicherheit und Services (Gewichtung 15%)
4 2.4.1 Usability und Barrierefreiheit (Teilgewichtung 25%)
5 2.4.2 Zugriff & Rechte (Teilgewichtung 25%)
6 2.4.3 Datenschutz und Informationssicherheit (Teilgewichtung 25%)
7 2.4.4 Services (Teilgewichtung 25%)
8 Anlage Aufgabe Praxisbeispiel Lösung der Aufgabe Praxisbeispiel (Gewichtung 15%)
Punkte Erfüllungsgrade
15 - 13 entspricht in besonderem Maße den Anforderungen
12 - 10 entspricht voll den Anforderungen
9 - 7 entspricht den Anforderungen
6 - 4 entspricht den Anforderungen weist jedoch akzeptierbare Lücken auf
3 - 1 entspricht nicht den Anforderungen, es sind keine Ansätze zu erkennen, dass vorhandene Lücken geschlossen werden können
0 Keine der Anforderungen wird erfüllt, es sind keine Ansätze zu erkennen, dass vorhandene Lücken geschlossen werden können
Die Anforderungen / Aufgabe der Wertungskriterien werden in einer Gesamtschau nach diesem Maßstab bewertet.
AUSSCHLUSSKRITERIEN
1 1.4 Eine Nutzung des Content Marketing Tools durch die BGW und VBG muss komplett unabhängig voneinander möglich sein.
2 2.1 Eine Definition unterschiedlicher Rollen muss möglich sein, mit Abstufung der Berechtigungen (SOEA-Team, Themenmanager:innen, externe Dienstleister).
3 2.1 Das Tool muss mobil und im Home-Office nutzbar sein.
4 2.1 Das Tool muss eine Art Controlling/Monitoring/Analyse bieten, so dass eine Auswertung auf Basis von Themen möglich ist.
5 2.4.2 Der Zugriff muss mittels Web-Browser (Microsoft Edge, Safari, Firefox, Chrome) möglich sein.
6 2.4.3 Das Content Marketing Tool muss die Einhaltung geltender datenschutzrechtlicher Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gewährleisten.
7 2.4.3 Der Funktionsumfang der Software muss neben der Benutzerverwaltung und der Mandantenfähigkeit, die Möglichkeiten bieten, physisch zu löschen.
8 2.4.3 Das Controlling muss so eingerichtet werden können, dass nur allgemeine Daten und keine personenbezogenen Daten bzw. personenbeziehbare Daten verarbeitet werden.
Bekanntmachungs-ID: CXSUYYDYHJ0