CSD Modem und Energiezähler

Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)

Beschaffung TSI konformer Bahnstromzähler

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-02-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-01-28.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-01-28 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2022-01-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Teile für Lokomotiven oder rollendes Material
Referenznummer: 21FEF56714
Kurze Beschreibung: Beschaffung TSI konformer Bahnstromzähler
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Teile für Lokomotiven oder rollendes Material 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Teile für Lokomotiven oder rollendes Material 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
Postanschrift: Potsdamer Platz 2
Postleitzahl: 10785
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: sebastian.stuka@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 3029724671 📞
Fax: +49 6926549010 📠
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/79b75be5-4a17-4fc3-b9e5-11db01a795ff 🌏
URL der Teilnahme: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/79b75be5-4a17-4fc3-b9e5-11db01a795ff 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-01-28 📅
Einreichungsfrist: 2022-02-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-02 📅
Datum des Beginns: 2022-03-29 📅
Datum des Endes: 2024-03-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 023-058901
ABl. S-Ausgabe: 23

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vergabe von Lieferumfängen für Schienenfahrzeugersatzteilen zu CSD Modems und Energiezählern

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: siehe Vergabeunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: siehe Vergabeunterlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten: siehe Vergabeunterlagen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: siehe Vergabeunterlagen
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: siehe Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: siehe Vergabeunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-03-08 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-06-30 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stuka, Sebastian
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/79b75be5-4a17-4fc3-b9e5-11db01a795ff 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FEF243 - Vertragsmanagement Schienenfahrzeugteile
Postanschrift: Caroline-Michaelis-Straße 5-11
Postleitzahl: 10115
Land: Berlin 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2022/S 023-058901 (2022-01-28)