Beschaffung eines DB Sektorenkoppler, welcher die Energieversorgung von 400 V und 50 Hz Verbrauchern aus dem 15 kV und 16,7 Hz Bahnstromnetz ermöglicht. Für zukünftige Anwendungen soll auch die Rückspeisung von regenerativ erzeugter oder bereits gespeicherter Energie ins Bahnstromnetz möglich sein. Der Hersteller hat den DB Sektorenkoppler in Containerbauweise zu produzieren, vollständig mit allen Komponenten auszurüsten und auf die Baustelle zu liefern. Die Komponenten müssen transportsicher montiert sein. Dieser DB Sektorenkoppler soll als Erstanlage die Grundlage für weitere Einsatzzwecke/-orte bilden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-06-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-05-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-05-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen
Referenznummer: 22FEI59441
Kurze Beschreibung:
Beschaffung eines DB Sektorenkoppler, welcher die Energieversorgung von 400 V und 50 Hz Verbrauchern aus dem 15 kV und 16,7 Hz Bahnstromnetz ermöglicht. Für zukünftige Anwendungen soll auch die Rückspeisung von regenerativ erzeugter oder bereits gespeicherter Energie ins Bahnstromnetz möglich sein. Der Hersteller hat den DB Sektorenkoppler in Containerbauweise zu produzieren, vollständig mit allen Komponenten auszurüsten und auf die Baustelle zu liefern. Die Komponenten müssen transportsicher montiert sein.
Dieser DB Sektorenkoppler soll als Erstanlage die Grundlage für weitere Einsatzzwecke/-orte bilden.
Beschaffung eines DB Sektorenkoppler, welcher die Energieversorgung von 400 V und 50 Hz Verbrauchern aus dem 15 kV und 16,7 Hz Bahnstromnetz ermöglicht. Für zukünftige Anwendungen soll auch die Rückspeisung von regenerativ erzeugter oder bereits gespeicherter Energie ins Bahnstromnetz möglich sein. Der Hersteller hat den DB Sektorenkoppler in Containerbauweise zu produzieren, vollständig mit allen Komponenten auszurüsten und auf die Baustelle zu liefern. Die Komponenten müssen transportsicher montiert sein.
Dieser DB Sektorenkoppler soll als Erstanlage die Grundlage für weitere Einsatzzwecke/-orte bilden.
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-05-15 📅
Einreichungsfrist: 2022-06-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-05-20 📅
Datum des Beginns: 2022-09-01 📅
Datum des Endes: 2023-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 098-272245
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 021-053205
ABl. S-Ausgabe: 98
Zusätzliche Informationen
Ergänzung zu II.1.1): Der Auftraggeber behält sich vor, optional weitere Sektorenkoppler anzufragen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung eines DB Sektorenkoppler, welcher die Energieversorgung von 400 V und 50 Hz Verbrauchern aus dem 15 kV und 16,7 Hz Bahnstromnetz ermöglicht. Für zukünftige Anwendungen soll auch die Rückspeisung von regenerativ erzeugter oder bereits gespeicherter Energie ins Bahnstromnetz möglich sein. Der Hersteller hat den DB Sektorenkoppler in Containerbauweise zu produzieren, vollständig mit allen Komponenten auszurüsten und auf die Baustelle zu liefern. Die Komponenten müssen transportsicher montiert sein.
Beschaffung eines DB Sektorenkoppler, welcher die Energieversorgung von 400 V und 50 Hz Verbrauchern aus dem 15 kV und 16,7 Hz Bahnstromnetz ermöglicht. Für zukünftige Anwendungen soll auch die Rückspeisung von regenerativ erzeugter oder bereits gespeicherter Energie ins Bahnstromnetz möglich sein. Der Hersteller hat den DB Sektorenkoppler in Containerbauweise zu produzieren, vollständig mit allen Komponenten auszurüsten und auf die Baustelle zu liefern. Die Komponenten müssen transportsicher montiert sein.
Dieser DB Sektorenkoppler soll als Erstanlage die Grundlage für weitere Einsatzzwecke/-orte bilden.
Die DB Energie beabsichtigt die Anlage zu Beginn des 2.Halbjahres 2023 in Betrieb zu nehmen.
Der Lieferumfang inkl. detaillierter Funktionsbeschreibung ergibt sich aus der noch zu erstellenden Ausschreibungsunterlage. Die Anlage soll für die Speisung in das und aus dem 1~, 15 kV, 16,7 Hz System ausgelegt sein. Den Interessenten werden die Technischen Netzanschlussbedingungen Bahn 16,7 Hz 110-kV-Bahnstromleitungsnetz und 15-kV-Oberleitungsnetz der DB Energie GmbH sowie die Anforderungen der anzuschließenden 400 V, 50 Hz Verbraucher zur Verfügung gestellt.
Der Lieferumfang inkl. detaillierter Funktionsbeschreibung ergibt sich aus der noch zu erstellenden Ausschreibungsunterlage. Die Anlage soll für die Speisung in das und aus dem 1~, 15 kV, 16,7 Hz System ausgelegt sein. Den Interessenten werden die Technischen Netzanschlussbedingungen Bahn 16,7 Hz 110-kV-Bahnstromleitungsnetz und 15-kV-Oberleitungsnetz der DB Energie GmbH sowie die Anforderungen der anzuschließenden 400 V, 50 Hz Verbraucher zur Verfügung gestellt.
Elektrische Leistung des DB Sektorenkoppler:
— 1 x 800 kVA;
Der DB Sektorenkoppler besteht aus folgenden Hauptkomponenten:
— 1 x 15 kV-Schaltanlage (Eingangsschaltanlage) mit Leistungsschalter;
—— 1~, 16,7 Hz, Um = 24 kV.
— 1 x 800 kVA Transformator
—— 16,7 Hz, OS 15 kV auf eine geeignete US
— Umrichtermodule
—— 16,7 Hz auf 50 Hz und 50 Hz auf 16,7 Hz, 4-Quadranten-Betrieb
——Kühlung der Umrichtermodule entsprechend Kühllastberechnung
— 1 x 0,4 kV-Schaltanlage (Ausgangsschaltanlage) mit zwei bis vier Sicherungslasttrennschaltleisten Größe NH2 und zwei bis vier in Größe NH00 (in Abhängigkeit des Platzbedarfs);
— 1 x Eigenbedarfsanlage (AC & DC) einschließlich Batterieanlage (USV), Ladegleichrichter und NSHV,
— Stationsleittechnik für alle Anlagenbestandteile und Netzqualitätsüberwachung;
— Schutztechnik 50 Hz, Transformator und 16,7 Hz;
— Gebäudekörper in Containerbauweise (beispielhafte Modulanzahl und -aufteilung)
—— 1 x Stationsmodul;
—— 1 x Umrichter/Trafomodul;
—— 1 x Übergaberaum.
Für die Planung und Ausführung der Anlagen sind u. a. klemmengenaue Schaltungsbücher und Pflichtenhefte für die Komponenten/Anwendungen/Systeme zu erstellen, sowie Zulassungsverfahren/Typfreigabeverfahren nach der DB Energie SMS-VA 09 inkl. Gutachterbauftragungen durchzuführen.
Für die Planung und Ausführung der Anlagen sind u. a. klemmengenaue Schaltungsbücher und Pflichtenhefte für die Komponenten/Anwendungen/Systeme zu erstellen, sowie Zulassungsverfahren/Typfreigabeverfahren nach der DB Energie SMS-VA 09 inkl. Gutachterbauftragungen durchzuführen.
Es sind ein Kompatibilitätsnachweis (simulativ und messtechnisch) zur Einhaltung der Netzanschlussbedingungen Bahn 16,7Hz zu erbringen und ein anlagenübergreifendes Schutzkonzept (einschl. Berechnungen und Einstellwerte) zu erstellen.
Die allumfängliche Inbetriebnahme der primär- und sekundärtechnischen Komponenten und Systeme gehört zum Lieferumfang und obliegt dem Auftragnehmer dieses Vertrages.
Zusätzliche Informationen:
Ergänzung zu II.1.1): Der Auftraggeber behält sich vor, optional weitere Sektorenkoppler anzufragen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- ausgefüllte Bietereigenerklärung
- ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft
Falls Sie als Bieter noch nicht als DB Lieferant gelistet sind, bitten wir zusätzlich um Einreichung folgender Unterlagen:
- Erklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben
- Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Erklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (s. Lieferantenselbstauskunft)
- Darstellung von Referenzen (s. Lieferantenselbstauskunft)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Q1-Zertifizierung der DB AG oder Nachweis über den Einsatz eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar
- DB Zulassungen der Komponenten
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-06-27 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-08-31 📅
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2022/S 098-272245 (2022-05-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-02-06) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-09-30 📅
Name: Omexom Umspannwerke GmbH
Postort: Leipzig
Land: Deutschland 🇩🇪 Leipzig
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.