Zusätzliche Informationen
I. Angebotspreis
Die Bewertung des Preises erfolgt nach der sog. linearen Interpolationsmethode (Preispunkte = Pp - (Pi - Pmin)/Pmin * Pp)
Die niedrigste Angebotssumme wird von der zu bewertenden Angebotssumme abgezogen und dann durch die günstigste Angebotssumme dividiert. Das Ergebnis wird mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis multipliziert und von der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis abgezogen. Alle Angebotspreise, die den günstigsten Preis um mehr als 100 % übersteigen, werden mit 0 Punkten gewertet, statt mit negativen Zahlen.
Das Honorar ist auf Basis der HOAI 2021 zu ermitteln.
Bei den Grundleistungen ist das Honorar für jedes Objekt einzeln und nachvollziehbar aufzuschlüsseln. Zuschläge und Nachlässe sind zulässig, aber nachvollziehbar zu begründen.
Bei den besonderen Leistungen ist der jeweilige Aufwand zu schätzen und als Pauschalpreis anzugeben.
Im Sinne einer zügigen Vergabeentscheidung ist bei der Preisgestaltung darauf zu achten, möglichst keine Zweifel an der Auskömmlichkeit des Gesamtangebotes oder an der Angemessenheit der Preise und Honorare aufkommen zu lassen.
Die anrechenbaren Kosten der Objekte sind in den Pkt. 6 und 7 der Leistungsbeschreibung benannt. Die voraussichtlich anfallenden Nebenkosten sind zu schätzen und als pauschaler, prozentualer Zuschlag auf die Honorarsumme auszuweisen. Vervielfältigungen bleiben bei der Erhebung der Nebenkosten außen vor.
Die Angebotsendsumme beinhaltet die aktuell gültige Mehrwertsteuer.
Bei der Auswertung der Angebote wird je eine Zwischensumme für Objektplanung, Tragwerksplanung sowie Besondere Leistungen (zusammen mit Nebenkosten und Vervielfältigungen) gebildet und einzeln bewertet. Die drei Einzelwertungen werden verschieden gewichtet (45%, 40%, 15%) und zu einer Gesamtpunktzahl PP zusammengerechnet. Die optionalen Leistungen (LP 5-7) fließen gleichwertig in die Wertung mit ein.
Die Formel entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix - Zuschlagskriterien, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
II. Planungsteam
Das für die Erbringung der ausgeschriebenen Planungsleistungen vorgesehene Team (mind. 2 Mitarbeitende) ist zu benennen. Bei dessen Schlüsselpositionen sind Beschäftigte mit einer beruflichen Qualifikation als IngenieurIn mit entsprechender Vertiefungsrichtung Wasser- oder Tiefbau oder einer vergleichbaren Ausbildung erforderlich.
Das Planungsteam wird mit 0 bis 10 Punkten bewertet (Dezimalzahlen sind möglich):
10 Pkt. = sehr gut;
9-8 Pkt. = gut;
7-6 Pkt. = befriedigend;
5-3 Pkt. = ausreichend;
2-1 Pkt. = mangelhaft;
0 Pkt. = ungenügend
Unter Berücksichtigung einer Wichtung von 30 % sind bei diesem Kriterium maximal 30 Punkte PT erreichbar.
Der AG behält sich vor, die Angebote derjenigen Bieter auszuschließen, deren Planungsteams mit insgesamt <= 3/10 Punkten bewertet werden und damit nach Wichtung des Ergebnisses nur <= 9 Punkte (PT) erzielen.
III. Erläuterung der Herangehensweise und Terminplan
Der Bieter stellt auf 1-2 A4-Seiten (ggf. zzgl. Balkenterminplan) schriftlich, möglichst kleinschrittig und nachvollziehbar sowie mit Bearbeitungszeiträumen und Zwischenterminen dar, wie er das hier ausgeschriebene Planungsvorhaben bearbeiten wird. Er skizziert beabsichtigte Planungsabläufe, die fachlich-inhaltliche sowie die methodisch-organisatorische Herangehensweise, erforderliche Abstimmungen und Entscheidungen von und mit dem AG, das Erfordernis der Beteiligung Dritter, Meilensteine, Abhängigkeiten, mögliche Risiken, Herausforderungen, usw.
Dabei ist von einem Beginn des Leistungszeitraums spätestens am 04.11.2022 (Bindefrist) auszugehen.
Die Qualität der Erläuterungen zur Herangehensweise und zum Terminplan werden mit 0 bis 10 Punkten bewertet (Dezimalzahlen sind möglich):
10 Pkt. = sehr gut;
9-8 Pkt. = gut;
7-6 Pkt. = befriedigend;
5-3 Pkt. = ausreichend;
2-1 Pkt. = mangelhaft;
0 Pkt. = ungenügend
Bei der Bewertung werden die folgenden Unterkriterien beachtet:
40 % - Erläuterungen nachvollziehbar, verständlich
30 % - Darstellung der Risiken u. Herausforderungen
15 % - Zeiträume, Termine, Meilensteine, Abhängigkeiten
15 % - Gesamteindruck
100 % Gesamt
Unter Berücksichtigung einer Wichtung von 30 % sind bei diesem Kriterium maximal 30 Punkte PE erreichbar.
Die so beschriebene Herangehensweise soll die Bietergespräche ersetzen, welche aufgrund des CoViD-Verbreitungsrisikos bzw. zur Eindämmung der Pandemie noch nicht wieder stattfinden können. Gleichzeitig hofft der AG, dass der Bieter die hinsichtlich An- und Abreise, Vorbereitung, Gesprächszeit usw. entstandene Entlastung für eine sorgfältige Bearbeitung dieses Kriteriums nutzen wird.
IV. Ergänzende Hinweise zu allen drei Kriterien entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix - Zuschlagskriterien, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
IV. Bei Punktgleichstand im Gesamtergebnis der Bewertung wird das Angebot bevorzugt, welches in den qualitativen Zuschlagskriterien "Planungsteam" und "Erläuterung der Herangehensweise und Terminplan" insgesamt die höchste Punktzahl aufweist. Sollte auch hier ein Gleichstand zwischen zwei oder mehr Angeboten bestehen, entscheidet das Los.