Das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) beabsichtigt die Ertüchtigung des 1,35 km langen Winterdeiches im Baulos 58 am Südende des Polders A in der Nähe von Stützkow. Der Polder gehört zu den sogen. Nasspoldern des Poldersystems Unteres Odertal, die in den Wintermonaten geöffnet werden, um sie dem Flutungsregime der Oder zu überlassen. In der vorliegenden Leistungsbeschreibung geht es um Planungsleistungen der HOAI-Leistungsphasen 3 und 4 (Entwurfs- und Genehmigungsplanung) für die fachgerechte Erhöhung und Verstärkung der Winterdeiche an der Oder. Hinsichtlich den Details sowie des Umfangs der anzubietenden Leistungen beachten Sie bitte die mit den Vergabeunterlagen bereitgestellte Leistungsbeschreibung. Seit der großen Oderflut von 1997 hat das Land Brandenburg weit über 90 % der Oderdeiche erhöhen und verstärken lassen. So konnte in den vergangenen Jahren - bis auf wenige Ausnahmen - die gesamte Deichstrecke zwischen Ratzdorf und Schwedt ertüchtigt werden. Zu den wenigen Hochwasserschutzanlagen entlang der Oder, welche die seit 1998 geltenden Vorgaben noch nicht erfüllen, gehört der hier beschriebene Deichabschnitt Baulos 58. Nach der Vermessung 1999 erarbeitete die WTU Ing.-Gemeinschaft bis 2001 eine grobe Vorplanung für das gesamte untere Odertal. Erst in den Jahren 2008/2009 folgte die Entwurfs- und Genehmigungsplanung durch ein anderes Planungsbüro sowie die Einreichung bei der Oberen Wasserbehörde (Referat RW1 des LUA, heute Ref. W11 des LfU) per 08/2009. Das Ergebnis der Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung erging 03/2010; die Änderungswünsche der OWB wurden in die Unterlagen eingearbeitet. Ebenfalls 2010 wurden die naturschutzfachlichen Unterlagen durch den LBP-Planer auf entstandene Defizite überprüft. Nach einer längeren kapazitätsbedingten Pause ließ das LfU 2014/2015 durch ein Ingenieurbüro prüfen, ob die Planungsunterlagen aus 2008/2009 dem Stand der a. a. R. d. T. entsprechen bzw. in welchen Punkten sie Überarbeitungsbedarf besteht. Im Ergebnis der Prüfung wurde der Bedarf einer vollständig neuen Deichplanung offenkundig. In der Folge wurde 2016/2017 das ohnehin nicht mehr regelkonforme Baugrundgutachten von 2006 aktualisiert und ergänzt. Die Ergebnisse wurden 2018/2019 als Grundlage für die Erneuerung der Tragwerksplanung verwendet. Allerdings fiel dabei auf, dass an mind. zwei Stellen Baugrundaufschlüsse fehlen, weshalb die Tragwerksplanung nur unter Vorbehalt und der Annahme von ungünstigsten Bodenkennwerten fertiggestellt werden konnte. Außerdem fehlen die Aufschlüsse in der HFW, weshalb die Bemessung des Schiffsanlegers noch nicht erfolgen konnte. Ein Prüfingenieur für Standsicherheit hat die Prüfung der eingereichten Tragwerksplanung vorgenommen und in seinem Prüfbericht einen geringfügigen Ergänzungs- und Überarbeitungsbedarf benannt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-08-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: VB-22-216
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) beabsichtigt die Ertüchtigung des 1,35 km langen Winterdeiches im Baulos 58 am Südende des Polders A in der Nähe von Stützkow. Der Polder gehört zu den sogen. Nasspoldern des Poldersystems Unteres Odertal, die in den Wintermonaten geöffnet werden, um sie dem Flutungsregime der Oder zu überlassen.
In der vorliegenden Leistungsbeschreibung geht es um Planungsleistungen der HOAI-Leistungsphasen 3 und 4 (Entwurfs- und Genehmigungsplanung) für die fachgerechte Erhöhung und Verstärkung der Winterdeiche an der Oder.
Hinsichtlich den Details sowie des Umfangs der anzubietenden Leistungen beachten Sie bitte die mit den Vergabeunterlagen bereitgestellte Leistungsbeschreibung.
Seit der großen Oderflut von 1997 hat das Land Brandenburg weit über 90 % der Oderdeiche erhöhen und verstärken lassen. So konnte in den vergangenen Jahren - bis auf wenige Ausnahmen - die gesamte Deichstrecke zwischen Ratzdorf und Schwedt ertüchtigt werden. Zu den wenigen Hochwasserschutzanlagen entlang der Oder, welche die seit 1998 geltenden Vorgaben noch nicht erfüllen, gehört der hier beschriebene Deichabschnitt Baulos 58.
Nach der Vermessung 1999 erarbeitete die WTU Ing.-Gemeinschaft bis 2001 eine grobe Vorplanung für das gesamte untere Odertal. Erst in den Jahren 2008/2009 folgte die Entwurfs- und Genehmigungsplanung durch ein anderes Planungsbüro sowie die Einreichung bei der Oberen Wasserbehörde (Referat RW1 des LUA, heute Ref. W11 des LfU) per 08/2009. Das Ergebnis der Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung erging 03/2010; die Änderungswünsche der OWB wurden in die Unterlagen eingearbeitet. Ebenfalls 2010 wurden die naturschutzfachlichen Unterlagen durch den LBP-Planer auf entstandene Defizite überprüft.
Nach einer längeren kapazitätsbedingten Pause ließ das LfU 2014/2015 durch ein Ingenieurbüro prüfen, ob die Planungsunterlagen aus 2008/2009 dem Stand der a. a. R. d. T. entsprechen bzw. in welchen Punkten sie Überarbeitungsbedarf besteht. Im Ergebnis der Prüfung wurde der Bedarf einer vollständig neuen Deichplanung offenkundig.
In der Folge wurde 2016/2017 das ohnehin nicht mehr regelkonforme Baugrundgutachten von 2006 aktualisiert und ergänzt. Die Ergebnisse wurden 2018/2019 als Grundlage für die Erneuerung der Tragwerksplanung verwendet. Allerdings fiel dabei auf, dass an mind. zwei Stellen Baugrundaufschlüsse fehlen, weshalb die Tragwerksplanung nur unter Vorbehalt und der Annahme von ungünstigsten Bodenkennwerten fertiggestellt werden konnte. Außerdem fehlen die Aufschlüsse in der HFW, weshalb die Bemessung des Schiffsanlegers noch nicht erfolgen konnte.
Ein Prüfingenieur für Standsicherheit hat die Prüfung der eingereichten Tragwerksplanung vorgenommen und in seinem Prüfbericht einen geringfügigen Ergänzungs- und Überarbeitungsbedarf benannt.
Das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) beabsichtigt die Ertüchtigung des 1,35 km langen Winterdeiches im Baulos 58 am Südende des Polders A in der Nähe von Stützkow. Der Polder gehört zu den sogen. Nasspoldern des Poldersystems Unteres Odertal, die in den Wintermonaten geöffnet werden, um sie dem Flutungsregime der Oder zu überlassen.
In der vorliegenden Leistungsbeschreibung geht es um Planungsleistungen der HOAI-Leistungsphasen 3 und 4 (Entwurfs- und Genehmigungsplanung) für die fachgerechte Erhöhung und Verstärkung der Winterdeiche an der Oder.
Hinsichtlich den Details sowie des Umfangs der anzubietenden Leistungen beachten Sie bitte die mit den Vergabeunterlagen bereitgestellte Leistungsbeschreibung.
Seit der großen Oderflut von 1997 hat das Land Brandenburg weit über 90 % der Oderdeiche erhöhen und verstärken lassen. So konnte in den vergangenen Jahren - bis auf wenige Ausnahmen - die gesamte Deichstrecke zwischen Ratzdorf und Schwedt ertüchtigt werden. Zu den wenigen Hochwasserschutzanlagen entlang der Oder, welche die seit 1998 geltenden Vorgaben noch nicht erfüllen, gehört der hier beschriebene Deichabschnitt Baulos 58.
Nach der Vermessung 1999 erarbeitete die WTU Ing.-Gemeinschaft bis 2001 eine grobe Vorplanung für das gesamte untere Odertal. Erst in den Jahren 2008/2009 folgte die Entwurfs- und Genehmigungsplanung durch ein anderes Planungsbüro sowie die Einreichung bei der Oberen Wasserbehörde (Referat RW1 des LUA, heute Ref. W11 des LfU) per 08/2009. Das Ergebnis der Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung erging 03/2010; die Änderungswünsche der OWB wurden in die Unterlagen eingearbeitet. Ebenfalls 2010 wurden die naturschutzfachlichen Unterlagen durch den LBP-Planer auf entstandene Defizite überprüft.
Nach einer längeren kapazitätsbedingten Pause ließ das LfU 2014/2015 durch ein Ingenieurbüro prüfen, ob die Planungsunterlagen aus 2008/2009 dem Stand der a. a. R. d. T. entsprechen bzw. in welchen Punkten sie Überarbeitungsbedarf besteht. Im Ergebnis der Prüfung wurde der Bedarf einer vollständig neuen Deichplanung offenkundig.
In der Folge wurde 2016/2017 das ohnehin nicht mehr regelkonforme Baugrundgutachten von 2006 aktualisiert und ergänzt. Die Ergebnisse wurden 2018/2019 als Grundlage für die Erneuerung der Tragwerksplanung verwendet. Allerdings fiel dabei auf, dass an mind. zwei Stellen Baugrundaufschlüsse fehlen, weshalb die Tragwerksplanung nur unter Vorbehalt und der Annahme von ungünstigsten Bodenkennwerten fertiggestellt werden konnte. Außerdem fehlen die Aufschlüsse in der HFW, weshalb die Bemessung des Schiffsanlegers noch nicht erfolgen konnte.
Ein Prüfingenieur für Standsicherheit hat die Prüfung der eingereichten Tragwerksplanung vorgenommen und in seinem Prüfbericht einen geringfügigen Ergänzungs- und Überarbeitungsbedarf benannt.
I. Angebotspreis
Die Bewertung des Preises erfolgt nach der sog. linearen Interpolationsmethode (Preispunkte = Pp - (Pi - Pmin)/Pmin * Pp)
Die niedrigste Angebotssumme wird von der zu bewertenden Angebotssumme abgezogen und dann durch die günstigste Angebotssumme dividiert. Das Ergebnis wird mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis multipliziert und von der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis abgezogen. Alle Angebotspreise, die den günstigsten Preis um mehr als 100 % übersteigen, werden mit 0 Punkten gewertet, statt mit negativen Zahlen.
Das Honorar ist auf Basis der HOAI 2021 zu ermitteln.
Bei den Grundleistungen ist das Honorar für jedes Objekt einzeln und nachvollziehbar aufzuschlüsseln. Zuschläge und Nachlässe sind zulässig, aber nachvollziehbar zu begründen.
Bei den besonderen Leistungen ist der jeweilige Aufwand zu schätzen und als Pauschalpreis anzugeben.
Im Sinne einer zügigen Vergabeentscheidung ist bei der Preisgestaltung darauf zu achten, möglichst keine Zweifel an der Auskömmlichkeit des Gesamtangebotes oder an der Angemessenheit der Preise und Honorare aufkommen zu lassen.
Die anrechenbaren Kosten der Objekte sind in den Pkt. 6 und 7 der Leistungsbeschreibung benannt. Die voraussichtlich anfallenden Nebenkosten sind zu schätzen und als pauschaler, prozentualer Zuschlag auf die Honorarsumme auszuweisen. Vervielfältigungen bleiben bei der Erhebung der Nebenkosten außen vor.
Die Angebotsendsumme beinhaltet die aktuell gültige Mehrwertsteuer.
Bei der Auswertung der Angebote wird je eine Zwischensumme für Objektplanung, Tragwerksplanung sowie Besondere Leistungen (zusammen mit Nebenkosten und Vervielfältigungen) gebildet und einzeln bewertet. Die drei Einzelwertungen werden verschieden gewichtet (45%, 40%, 15%) und zu einer Gesamtpunktzahl PP zusammengerechnet. Die optionalen Leistungen (LP 5-7) fließen gleichwertig in die Wertung mit ein.
Die Formel entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix - Zuschlagskriterien, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
II. Planungsteam
Das für die Erbringung der ausgeschriebenen Planungsleistungen vorgesehene Team (mind. 2 Mitarbeitende) ist zu benennen. Bei dessen Schlüsselpositionen sind Beschäftigte mit einer beruflichen Qualifikation als IngenieurIn mit entsprechender Vertiefungsrichtung Wasser- oder Tiefbau oder einer vergleichbaren Ausbildung erforderlich.
Das Planungsteam wird mit 0 bis 10 Punkten bewertet (Dezimalzahlen sind möglich):
10 Pkt. = sehr gut;
9-8 Pkt. = gut;
7-6 Pkt. = befriedigend;
5-3 Pkt. = ausreichend;
2-1 Pkt. = mangelhaft;
0 Pkt. = ungenügend
Unter Berücksichtigung einer Wichtung von 30 % sind bei diesem Kriterium maximal 30 Punkte PT erreichbar.
Der AG behält sich vor, die Angebote derjenigen Bieter auszuschließen, deren Planungsteams mit insgesamt <= 3/10 Punkten bewertet werden und damit nach Wichtung des Ergebnisses nur <= 9 Punkte (PT) erzielen.
III. Erläuterung der Herangehensweise und Terminplan
Der Bieter stellt auf 1-2 A4-Seiten (ggf. zzgl. Balkenterminplan) schriftlich, möglichst kleinschrittig und nachvollziehbar sowie mit Bearbeitungszeiträumen und Zwischenterminen dar, wie er das hier ausgeschriebene Planungsvorhaben bearbeiten wird. Er skizziert beabsichtigte Planungsabläufe, die fachlich-inhaltliche sowie die methodisch-organisatorische Herangehensweise, erforderliche Abstimmungen und Entscheidungen von und mit dem AG, das Erfordernis der Beteiligung Dritter, Meilensteine, Abhängigkeiten, mögliche Risiken, Herausforderungen, usw.
Dabei ist von einem Beginn des Leistungszeitraums spätestens am 04.11.2022 (Bindefrist) auszugehen.
Die Qualität der Erläuterungen zur Herangehensweise und zum Terminplan werden mit 0 bis 10 Punkten bewertet (Dezimalzahlen sind möglich):
10 Pkt. = sehr gut;
9-8 Pkt. = gut;
7-6 Pkt. = befriedigend;
5-3 Pkt. = ausreichend;
2-1 Pkt. = mangelhaft;
0 Pkt. = ungenügend
Bei der Bewertung werden die folgenden Unterkriterien beachtet:
40 % - Erläuterungen nachvollziehbar, verständlich
30 % - Darstellung der Risiken u. Herausforderungen
15 % - Zeiträume, Termine, Meilensteine, Abhängigkeiten
15 % - Gesamteindruck
100 % Gesamt
Unter Berücksichtigung einer Wichtung von 30 % sind bei diesem Kriterium maximal 30 Punkte PE erreichbar.
Die so beschriebene Herangehensweise soll die Bietergespräche ersetzen, welche aufgrund des CoViD-Verbreitungsrisikos bzw. zur Eindämmung der Pandemie noch nicht wieder stattfinden können. Gleichzeitig hofft der AG, dass der Bieter die hinsichtlich An- und Abreise, Vorbereitung, Gesprächszeit usw. entstandene Entlastung für eine sorgfältige Bearbeitung dieses Kriteriums nutzen wird.
IV. Ergänzende Hinweise zu allen drei Kriterien entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix - Zuschlagskriterien, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
IV. Bei Punktgleichstand im Gesamtergebnis der Bewertung wird das Angebot bevorzugt, welches in den qualitativen Zuschlagskriterien "Planungsteam" und "Erläuterung der Herangehensweise und Terminplan" insgesamt die höchste Punktzahl aufweist. Sollte auch hier ein Gleichstand zwischen zwei oder mehr Angeboten bestehen, entscheidet das Los.
Die Bewertung des Preises erfolgt nach der sog. linearen Interpolationsmethode (Preispunkte = Pp - (Pi - Pmin)/Pmin * Pp)
Die niedrigste Angebotssumme wird von der zu bewertenden Angebotssumme abgezogen und dann durch die günstigste Angebotssumme dividiert. Das Ergebnis wird mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis multipliziert und von der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis abgezogen. Alle Angebotspreise, die den günstigsten Preis um mehr als 100 % übersteigen, werden mit 0 Punkten gewertet, statt mit negativen Zahlen.
Das Honorar ist auf Basis der HOAI 2021 zu ermitteln.
Bei den Grundleistungen ist das Honorar für jedes Objekt einzeln und nachvollziehbar aufzuschlüsseln. Zuschläge und Nachlässe sind zulässig, aber nachvollziehbar zu begründen.
Bei den besonderen Leistungen ist der jeweilige Aufwand zu schätzen und als Pauschalpreis anzugeben.
Im Sinne einer zügigen Vergabeentscheidung ist bei der Preisgestaltung darauf zu achten, möglichst keine Zweifel an der Auskömmlichkeit des Gesamtangebotes oder an der Angemessenheit der Preise und Honorare aufkommen zu lassen.
Die anrechenbaren Kosten der Objekte sind in den Pkt. 6 und 7 der Leistungsbeschreibung benannt. Die voraussichtlich anfallenden Nebenkosten sind zu schätzen und als pauschaler, prozentualer Zuschlag auf die Honorarsumme auszuweisen. Vervielfältigungen bleiben bei der Erhebung der Nebenkosten außen vor.
Die Angebotsendsumme beinhaltet die aktuell gültige Mehrwertsteuer.
Bei der Auswertung der Angebote wird je eine Zwischensumme für Objektplanung, Tragwerksplanung sowie Besondere Leistungen (zusammen mit Nebenkosten und Vervielfältigungen) gebildet und einzeln bewertet. Die drei Einzelwertungen werden verschieden gewichtet (45%, 40%, 15%) und zu einer Gesamtpunktzahl PP zusammengerechnet. Die optionalen Leistungen (LP 5-7) fließen gleichwertig in die Wertung mit ein.
Die Formel entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix - Zuschlagskriterien, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
II. Planungsteam
Das für die Erbringung der ausgeschriebenen Planungsleistungen vorgesehene Team (mind. 2 Mitarbeitende) ist zu benennen. Bei dessen Schlüsselpositionen sind Beschäftigte mit einer beruflichen Qualifikation als IngenieurIn mit entsprechender Vertiefungsrichtung Wasser- oder Tiefbau oder einer vergleichbaren Ausbildung erforderlich.
Das Planungsteam wird mit 0 bis 10 Punkten bewertet (Dezimalzahlen sind möglich):
10 Pkt. = sehr gut;
9-8 Pkt. = gut;
7-6 Pkt. = befriedigend;
5-3 Pkt. = ausreichend;
2-1 Pkt. = mangelhaft;
0 Pkt. = ungenügend
Unter Berücksichtigung einer Wichtung von 30 % sind bei diesem Kriterium maximal 30 Punkte PT erreichbar.
Der AG behält sich vor, die Angebote derjenigen Bieter auszuschließen, deren Planungsteams mit insgesamt <= 3/10 Punkten bewertet werden und damit nach Wichtung des Ergebnisses nur <= 9 Punkte (PT) erzielen.
III. Erläuterung der Herangehensweise und Terminplan
Der Bieter stellt auf 1-2 A4-Seiten (ggf. zzgl. Balkenterminplan) schriftlich, möglichst kleinschrittig und nachvollziehbar sowie mit Bearbeitungszeiträumen und Zwischenterminen dar, wie er das hier ausgeschriebene Planungsvorhaben bearbeiten wird. Er skizziert beabsichtigte Planungsabläufe, die fachlich-inhaltliche sowie die methodisch-organisatorische Herangehensweise, erforderliche Abstimmungen und Entscheidungen von und mit dem AG, das Erfordernis der Beteiligung Dritter, Meilensteine, Abhängigkeiten, mögliche Risiken, Herausforderungen, usw.
Dabei ist von einem Beginn des Leistungszeitraums spätestens am 04.11.2022 (Bindefrist) auszugehen.
Die Qualität der Erläuterungen zur Herangehensweise und zum Terminplan werden mit 0 bis 10 Punkten bewertet (Dezimalzahlen sind möglich):
10 Pkt. = sehr gut;
9-8 Pkt. = gut;
7-6 Pkt. = befriedigend;
5-3 Pkt. = ausreichend;
2-1 Pkt. = mangelhaft;
0 Pkt. = ungenügend
Bei der Bewertung werden die folgenden Unterkriterien beachtet:
Unter Berücksichtigung einer Wichtung von 30 % sind bei diesem Kriterium maximal 30 Punkte PE erreichbar.
Die so beschriebene Herangehensweise soll die Bietergespräche ersetzen, welche aufgrund des CoViD-Verbreitungsrisikos bzw. zur Eindämmung der Pandemie noch nicht wieder stattfinden können. Gleichzeitig hofft der AG, dass der Bieter die hinsichtlich An- und Abreise, Vorbereitung, Gesprächszeit usw. entstandene Entlastung für eine sorgfältige Bearbeitung dieses Kriteriums nutzen wird.
IV. Ergänzende Hinweise zu allen drei Kriterien entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix - Zuschlagskriterien, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
IV. Bei Punktgleichstand im Gesamtergebnis der Bewertung wird das Angebot bevorzugt, welches in den qualitativen Zuschlagskriterien "Planungsteam" und "Erläuterung der Herangehensweise und Terminplan" insgesamt die höchste Punktzahl aufweist. Sollte auch hier ein Gleichstand zwischen zwei oder mehr Angeboten bestehen, entscheidet das Los.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) beabsichtigt die Ertüchtigung des 1,35 km langen Winterdeiches im Baulos 58 am Südende des Polders A in der Nähe von Stützkow. Der Polder gehört zu den sogen. Nasspoldern des Poldersystems Unteres Odertal, die in den Wintermonaten geöffnet werden, um sie dem Flutungsregime der Oder zu überlassen.
Das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) beabsichtigt die Ertüchtigung des 1,35 km langen Winterdeiches im Baulos 58 am Südende des Polders A in der Nähe von Stützkow. Der Polder gehört zu den sogen. Nasspoldern des Poldersystems Unteres Odertal, die in den Wintermonaten geöffnet werden, um sie dem Flutungsregime der Oder zu überlassen.
In der vorliegenden Leistungsbeschreibung geht es um Planungsleistungen der HOAI-Leistungsphasen 3 und 4 (Entwurfs- und Genehmigungsplanung) für die fachgerechte Erhöhung und Verstärkung der Winterdeiche an der Oder.
Hinsichtlich den Details sowie des Umfangs der anzubietenden Leistungen beachten Sie bitte die mit den Vergabeunterlagen bereitgestellte Leistungsbeschreibung.
Seit der großen Oderflut von 1997 hat das Land Brandenburg weit über 90 % der Oderdeiche erhöhen und verstärken lassen. So konnte in den vergangenen Jahren - bis auf wenige Ausnahmen - die gesamte Deichstrecke zwischen Ratzdorf und Schwedt ertüchtigt werden. Zu den wenigen Hochwasserschutzanlagen entlang der Oder, welche die seit 1998 geltenden Vorgaben noch nicht erfüllen, gehört der hier beschriebene Deichabschnitt Baulos 58.
Seit der großen Oderflut von 1997 hat das Land Brandenburg weit über 90 % der Oderdeiche erhöhen und verstärken lassen. So konnte in den vergangenen Jahren - bis auf wenige Ausnahmen - die gesamte Deichstrecke zwischen Ratzdorf und Schwedt ertüchtigt werden. Zu den wenigen Hochwasserschutzanlagen entlang der Oder, welche die seit 1998 geltenden Vorgaben noch nicht erfüllen, gehört der hier beschriebene Deichabschnitt Baulos 58.
Nach der Vermessung 1999 erarbeitete die WTU Ing.-Gemeinschaft bis 2001 eine grobe Vorplanung für das gesamte untere Odertal. Erst in den Jahren 2008/2009 folgte die Entwurfs- und Genehmigungsplanung durch ein anderes Planungsbüro sowie die Einreichung bei der Oberen Wasserbehörde (Referat RW1 des LUA, heute Ref. W11 des LfU) per 08/2009. Das Ergebnis der Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung erging 03/2010; die Änderungswünsche der OWB wurden in die Unterlagen eingearbeitet. Ebenfalls 2010 wurden die naturschutzfachlichen Unterlagen durch den LBP-Planer auf entstandene Defizite überprüft.
Nach der Vermessung 1999 erarbeitete die WTU Ing.-Gemeinschaft bis 2001 eine grobe Vorplanung für das gesamte untere Odertal. Erst in den Jahren 2008/2009 folgte die Entwurfs- und Genehmigungsplanung durch ein anderes Planungsbüro sowie die Einreichung bei der Oberen Wasserbehörde (Referat RW1 des LUA, heute Ref. W11 des LfU) per 08/2009. Das Ergebnis der Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung erging 03/2010; die Änderungswünsche der OWB wurden in die Unterlagen eingearbeitet. Ebenfalls 2010 wurden die naturschutzfachlichen Unterlagen durch den LBP-Planer auf entstandene Defizite überprüft.
Nach einer längeren kapazitätsbedingten Pause ließ das LfU 2014/2015 durch ein Ingenieurbüro prüfen, ob die Planungsunterlagen aus 2008/2009 dem Stand der a. a. R. d. T. entsprechen bzw. in welchen Punkten sie Überarbeitungsbedarf besteht. Im Ergebnis der Prüfung wurde der Bedarf einer vollständig neuen Deichplanung offenkundig.
Nach einer längeren kapazitätsbedingten Pause ließ das LfU 2014/2015 durch ein Ingenieurbüro prüfen, ob die Planungsunterlagen aus 2008/2009 dem Stand der a. a. R. d. T. entsprechen bzw. in welchen Punkten sie Überarbeitungsbedarf besteht. Im Ergebnis der Prüfung wurde der Bedarf einer vollständig neuen Deichplanung offenkundig.
In der Folge wurde 2016/2017 das ohnehin nicht mehr regelkonforme Baugrundgutachten von 2006 aktualisiert und ergänzt. Die Ergebnisse wurden 2018/2019 als Grundlage für die Erneuerung der Tragwerksplanung verwendet. Allerdings fiel dabei auf, dass an mind. zwei Stellen Baugrundaufschlüsse fehlen, weshalb die Tragwerksplanung nur unter Vorbehalt und der Annahme von ungünstigsten Bodenkennwerten fertiggestellt werden konnte. Außerdem fehlen die Aufschlüsse in der HFW, weshalb die Bemessung des Schiffsanlegers noch nicht erfolgen konnte.
In der Folge wurde 2016/2017 das ohnehin nicht mehr regelkonforme Baugrundgutachten von 2006 aktualisiert und ergänzt. Die Ergebnisse wurden 2018/2019 als Grundlage für die Erneuerung der Tragwerksplanung verwendet. Allerdings fiel dabei auf, dass an mind. zwei Stellen Baugrundaufschlüsse fehlen, weshalb die Tragwerksplanung nur unter Vorbehalt und der Annahme von ungünstigsten Bodenkennwerten fertiggestellt werden konnte. Außerdem fehlen die Aufschlüsse in der HFW, weshalb die Bemessung des Schiffsanlegers noch nicht erfolgen konnte.
Ein Prüfingenieur für Standsicherheit hat die Prüfung der eingereichten Tragwerksplanung vorgenommen und in seinem Prüfbericht einen geringfügigen Ergänzungs- und Überarbeitungsbedarf benannt.
Sofern die in Punkt 7 der Leistungsbeschreibung benannten Voraussetzungen erfüllt sind, sollen die in den Punkten 7.1 bis 7.4 beschriebenen optionalen Leistungen abgerufen werden können:
- Grundleistungen Objektplanung Ingenieurbauwerke
- Grundleistungen Fachplanung Tragwerksplanung
- Besondere Leistungen
- Verfielfältigung der Planungsunterlagen
Zusätzliche Informationen:
I. Angebotspreis
Die Bewertung des Preises erfolgt nach der sog. linearen Interpolationsmethode (Preispunkte = Pp - (Pi - Pmin)/Pmin * Pp)
Die niedrigste Angebotssumme wird von der zu bewertenden Angebotssumme abgezogen und dann durch die günstigste Angebotssumme dividiert. Das Ergebnis wird mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis multipliziert und von der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis abgezogen. Alle Angebotspreise, die den günstigsten Preis um mehr als 100 % übersteigen, werden mit 0 Punkten gewertet, statt mit negativen Zahlen.
Die niedrigste Angebotssumme wird von der zu bewertenden Angebotssumme abgezogen und dann durch die günstigste Angebotssumme dividiert. Das Ergebnis wird mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis multipliziert und von der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis abgezogen. Alle Angebotspreise, die den günstigsten Preis um mehr als 100 % übersteigen, werden mit 0 Punkten gewertet, statt mit negativen Zahlen.
Das Honorar ist auf Basis der HOAI 2021 zu ermitteln.
Bei den Grundleistungen ist das Honorar für jedes Objekt einzeln und nachvollziehbar aufzuschlüsseln. Zuschläge und Nachlässe sind zulässig, aber nachvollziehbar zu begründen.
Bei den besonderen Leistungen ist der jeweilige Aufwand zu schätzen und als Pauschalpreis anzugeben.
Im Sinne einer zügigen Vergabeentscheidung ist bei der Preisgestaltung darauf zu achten, möglichst keine Zweifel an der Auskömmlichkeit des Gesamtangebotes oder an der Angemessenheit der Preise und Honorare aufkommen zu lassen.
Die anrechenbaren Kosten der Objekte sind in den Pkt. 6 und 7 der Leistungsbeschreibung benannt. Die voraussichtlich anfallenden Nebenkosten sind zu schätzen und als pauschaler, prozentualer Zuschlag auf die Honorarsumme auszuweisen. Vervielfältigungen bleiben bei der Erhebung der Nebenkosten außen vor.
Die anrechenbaren Kosten der Objekte sind in den Pkt. 6 und 7 der Leistungsbeschreibung benannt. Die voraussichtlich anfallenden Nebenkosten sind zu schätzen und als pauschaler, prozentualer Zuschlag auf die Honorarsumme auszuweisen. Vervielfältigungen bleiben bei der Erhebung der Nebenkosten außen vor.
Die Angebotsendsumme beinhaltet die aktuell gültige Mehrwertsteuer.
Bei der Auswertung der Angebote wird je eine Zwischensumme für Objektplanung, Tragwerksplanung sowie Besondere Leistungen (zusammen mit Nebenkosten und Vervielfältigungen) gebildet und einzeln bewertet. Die drei Einzelwertungen werden verschieden gewichtet (45%, 40%, 15%) und zu einer Gesamtpunktzahl PP zusammengerechnet. Die optionalen Leistungen (LP 5-7) fließen gleichwertig in die Wertung mit ein.
Bei der Auswertung der Angebote wird je eine Zwischensumme für Objektplanung, Tragwerksplanung sowie Besondere Leistungen (zusammen mit Nebenkosten und Vervielfältigungen) gebildet und einzeln bewertet. Die drei Einzelwertungen werden verschieden gewichtet (45%, 40%, 15%) und zu einer Gesamtpunktzahl PP zusammengerechnet. Die optionalen Leistungen (LP 5-7) fließen gleichwertig in die Wertung mit ein.
Die Formel entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix - Zuschlagskriterien, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
II. Planungsteam
Das für die Erbringung der ausgeschriebenen Planungsleistungen vorgesehene Team (mind. 2 Mitarbeitende) ist zu benennen. Bei dessen Schlüsselpositionen sind Beschäftigte mit einer beruflichen Qualifikation als IngenieurIn mit entsprechender Vertiefungsrichtung Wasser- oder Tiefbau oder einer vergleichbaren Ausbildung erforderlich.
Das für die Erbringung der ausgeschriebenen Planungsleistungen vorgesehene Team (mind. 2 Mitarbeitende) ist zu benennen. Bei dessen Schlüsselpositionen sind Beschäftigte mit einer beruflichen Qualifikation als IngenieurIn mit entsprechender Vertiefungsrichtung Wasser- oder Tiefbau oder einer vergleichbaren Ausbildung erforderlich.
Das Planungsteam wird mit 0 bis 10 Punkten bewertet (Dezimalzahlen sind möglich):
10 Pkt. = sehr gut;
9-8 Pkt. = gut;
7-6 Pkt. = befriedigend;
5-3 Pkt. = ausreichend;
2-1 Pkt. = mangelhaft;
0 Pkt. = ungenügend
Unter Berücksichtigung einer Wichtung von 30 % sind bei diesem Kriterium maximal 30 Punkte PT erreichbar.
Der AG behält sich vor, die Angebote derjenigen Bieter auszuschließen, deren Planungsteams mit insgesamt <= 3/10 Punkten bewertet werden und damit nach Wichtung des Ergebnisses nur <= 9 Punkte (PT) erzielen.
III. Erläuterung der Herangehensweise und Terminplan
Der Bieter stellt auf 1-2 A4-Seiten (ggf. zzgl. Balkenterminplan) schriftlich, möglichst kleinschrittig und nachvollziehbar sowie mit Bearbeitungszeiträumen und Zwischenterminen dar, wie er das hier ausgeschriebene Planungsvorhaben bearbeiten wird. Er skizziert beabsichtigte Planungsabläufe, die fachlich-inhaltliche sowie die methodisch-organisatorische Herangehensweise, erforderliche Abstimmungen und Entscheidungen von und mit dem AG, das Erfordernis der Beteiligung Dritter, Meilensteine, Abhängigkeiten, mögliche Risiken, Herausforderungen, usw.
Der Bieter stellt auf 1-2 A4-Seiten (ggf. zzgl. Balkenterminplan) schriftlich, möglichst kleinschrittig und nachvollziehbar sowie mit Bearbeitungszeiträumen und Zwischenterminen dar, wie er das hier ausgeschriebene Planungsvorhaben bearbeiten wird. Er skizziert beabsichtigte Planungsabläufe, die fachlich-inhaltliche sowie die methodisch-organisatorische Herangehensweise, erforderliche Abstimmungen und Entscheidungen von und mit dem AG, das Erfordernis der Beteiligung Dritter, Meilensteine, Abhängigkeiten, mögliche Risiken, Herausforderungen, usw.
Dabei ist von einem Beginn des Leistungszeitraums spätestens am 04.11.2022 (Bindefrist) auszugehen.
Die Qualität der Erläuterungen zur Herangehensweise und zum Terminplan werden mit 0 bis 10 Punkten bewertet (Dezimalzahlen sind möglich):
Bei der Bewertung werden die folgenden Unterkriterien beachtet:
Unter Berücksichtigung einer Wichtung von 30 % sind bei diesem Kriterium maximal 30 Punkte PE erreichbar.
Die so beschriebene Herangehensweise soll die Bietergespräche ersetzen, welche aufgrund des CoViD-Verbreitungsrisikos bzw. zur Eindämmung der Pandemie noch nicht wieder stattfinden können. Gleichzeitig hofft der AG, dass der Bieter die hinsichtlich An- und Abreise, Vorbereitung, Gesprächszeit usw. entstandene Entlastung für eine sorgfältige Bearbeitung dieses Kriteriums nutzen wird.
Die so beschriebene Herangehensweise soll die Bietergespräche ersetzen, welche aufgrund des CoViD-Verbreitungsrisikos bzw. zur Eindämmung der Pandemie noch nicht wieder stattfinden können. Gleichzeitig hofft der AG, dass der Bieter die hinsichtlich An- und Abreise, Vorbereitung, Gesprächszeit usw. entstandene Entlastung für eine sorgfältige Bearbeitung dieses Kriteriums nutzen wird.
IV. Ergänzende Hinweise zu allen drei Kriterien entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix - Zuschlagskriterien, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
IV. Bei Punktgleichstand im Gesamtergebnis der Bewertung wird das Angebot bevorzugt, welches in den qualitativen Zuschlagskriterien "Planungsteam" und "Erläuterung der Herangehensweise und Terminplan" insgesamt die höchste Punktzahl aufweist. Sollte auch hier ein Gleichstand zwischen zwei oder mehr Angeboten bestehen, entscheidet das Los.
IV. Bei Punktgleichstand im Gesamtergebnis der Bewertung wird das Angebot bevorzugt, welches in den qualitativen Zuschlagskriterien "Planungsteam" und "Erläuterung der Herangehensweise und Terminplan" insgesamt die höchste Punktzahl aufweist. Sollte auch hier ein Gleichstand zwischen zwei oder mehr Angeboten bestehen, entscheidet das Los.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landesamt für Umwelt (LfU) Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke Abweichend vom Haupterfüllungsort befindet sich der zu betrachtende Deich im Nordosten des Landkreis Uckermark, etwa 10 km südwestlich der Stadt Schwedt/Oder. Er ist Teil der Winterdeichlinie zwischen Hohensaaten und Mescherin, die im Untersuchungsbereich von der Stromoder her kommend um etwa 1,25 km an die Hohensaaten-Friedrichsthaler-Wasserstraße zurückspringt. Diese Verschwenkung der Deichlinie setzt sich zusammen aus dem "Stützkower Querdeich" (Baulos 57a) und Baulos 58. Entlang der Hauptoder verläuft lediglich ein Sommerdeich weiter, also ein etwas niedrigerer Deich mit flachen Böschungen, der bei extremen Hochwasserereignissen überströmt wird.
Landesamt für Umwelt (LfU) Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke Abweichend vom Haupterfüllungsort befindet sich der zu betrachtende Deich im Nordosten des Landkreis Uckermark, etwa 10 km südwestlich der Stadt Schwedt/Oder. Er ist Teil der Winterdeichlinie zwischen Hohensaaten und Mescherin, die im Untersuchungsbereich von der Stromoder her kommend um etwa 1,25 km an die Hohensaaten-Friedrichsthaler-Wasserstraße zurückspringt. Diese Verschwenkung der Deichlinie setzt sich zusammen aus dem "Stützkower Querdeich" (Baulos 57a) und Baulos 58. Entlang der Hauptoder verläuft lediglich ein Sommerdeich weiter, also ein etwas niedrigerer Deich mit flachen Böschungen, der bei extremen Hochwasserereignissen überströmt wird.
Der Deich des Bauloses 58 grenzt den Polder A von der Hohensaaten-Friedrichsthaler-Wasserstraße (HFW) und einem stillen Altarm der Oder ab. Polderseitig stehen überwiegend Wiesenflächen an, nur an einer Stelle reicht ein weiterer Oderaltarm fast bis an den...
Der Deich des Bauloses 58 grenzt den Polder A von der Hohensaaten-Friedrichsthaler-Wasserstraße (HFW) und einem stillen Altarm der Oder ab. Polderseitig stehen überwiegend Wiesenflächen an, nur an einer Stelle reicht ein weiterer Oderaltarm fast bis an den...
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mindestanforderung:
Es ist der Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 44 VgV zu erbringen. Hierfür sind folgende Nachweise mit dem Angebot einzureichen:
- Auszug aus einem Berufs- oder Handelsregister, nicht älter als 12 Monate ab dem Tag der Absendung der Bekanntmachung ODER
- Begründung zur Nichteintragung
Mindeststandards:
Mindestanforderung:
Es ist der Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 45 I 2 Nr. 3, IV Nr. 2 VgV zu erbringen. Die Deckungssumme muss hierbei je Schadensfall mindestens 1 Mio. EUR für Personen- und mindestens 1 Mio. EUR für Sachschäden betragen.
Es ist der Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 45 I 2 Nr. 3, IV Nr. 2 VgV zu erbringen. Die Deckungssumme muss hierbei je Schadensfall mindestens 1 Mio. EUR für Personen- und mindestens 1 Mio. EUR für Sachschäden betragen.
Der Nachweis kann durch eine aktuelle und gültige Versicherungsbescheinigung erbracht werden.
I. Es sind geeignete Referenzen gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 46 III Nr. 1 VgV über in den letzten fünf (5, 2017 - 2021) Jahren erbrachte wesentliche Liefer- oder Dienstleistungen vorzulegen. Die Referenzen müssen den folgenden Tätigkeitsbereich zum Schwerpunkt haben:
I. Es sind geeignete Referenzen gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 46 III Nr. 1 VgV über in den letzten fünf (5, 2017 - 2021) Jahren erbrachte wesentliche Liefer- oder Dienstleistungen vorzulegen. Die Referenzen müssen den folgenden Tätigkeitsbereich zum Schwerpunkt haben:
- HOAI-Leistungsphasen 3-4, bei denen als Genehmigungsverfahren eine Planfeststellung durchgeführt worden ist,
- Planungsleistungen für Deiche der Klasse I gemäß DIN 19712,
- Länge des Deichabschnittes L >= 700 m
Mindestanforderungen: Es sind mindestens zwei (2) Referenzen einzureichen, wobei eine der beiden Referenzen Planungsleistungen in einem naturschutzfachlich sensiblen Bereich wie FFH-Gebiet, SPA-Gebiet, Naturpark, Nationalpark o. ä. nachweisen muss. Die Erstellung einer UVS oder eines LBP ist nicht zwingend ausreichend.
Mindestanforderungen: Es sind mindestens zwei (2) Referenzen einzureichen, wobei eine der beiden Referenzen Planungsleistungen in einem naturschutzfachlich sensiblen Bereich wie FFH-Gebiet, SPA-Gebiet, Naturpark, Nationalpark o. ä. nachweisen muss. Die Erstellung einer UVS oder eines LBP ist nicht zwingend ausreichend.
Die Referenz gilt als erbracht bzw. abgeschlossen, wenn der Planfeststellungsbeschluss vorliegt.
Der Nachweis kann durch eine Eigenerklärung in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers erbracht werden.
II. Es sind geeignete Referenzen gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 46 III Nr. 1 VgV über in den letzten fünf (5, 2017 - 2021) Jahren erbrachte wesentliche Liefer- oder Dienstleistungen vorzulegen. Die Referenzen müssen den folgenden Tätigkeitsbereich zum Schwerpunkt haben:
II. Es sind geeignete Referenzen gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 46 III Nr. 1 VgV über in den letzten fünf (5, 2017 - 2021) Jahren erbrachte wesentliche Liefer- oder Dienstleistungen vorzulegen. Die Referenzen müssen den folgenden Tätigkeitsbereich zum Schwerpunkt haben:
- Planungsleistungen für Schiffsanleger, Kaimauern mit Poller o. ö.
- Planungsleistungen für Bauvorhaben, die mittels Wassertransporten abgewickelt werden sollten
Mindestanforderungen: Es ist mindestens eine (1) Referenz einzureichen.
Die Referenz gilt als erbracht bzw. abgeschlossen, wenn der Abschluss des Planungsvorhabens nachgewiesen werden kann. Noch laufende Planungsvorhaben werden nur berücksichtigt, wenn sie ausweislich der Auftragserteilung vor dem 01.01.2021 begonnen wurden.
Die Referenz gilt als erbracht bzw. abgeschlossen, wenn der Abschluss des Planungsvorhabens nachgewiesen werden kann. Noch laufende Planungsvorhaben werden nur berücksichtigt, wenn sie ausweislich der Auftragserteilung vor dem 01.01.2021 begonnen wurden.
Zu den Punkten I. und II.:
- Alle oben genannten Kriterien sind nachzuweisen, wobei eine Referenz auch mehrere Kriterien erfüllen kann.
- Die Abgabe von Referenznachweisen (1-2 A4-Seiten), die die wesentlichen Inhalte des Projekts mittels kurzen Beschreibungen/ Stichpunkten sowie aussagekräftigen Abbildungen schnell und eindeutig darstellen, ist wünschenswert, um das Vergabeverfahren effektiv und zügig durchführen zu können. Es besteht jedoch ausdrücklich keine Verpflichtung, solche Nachweise ergänzend zu den zwingend erforderlichen Eigenerklärungen in Listenform mit dem Angebot einzureichen.
- Die Abgabe von Referenznachweisen (1-2 A4-Seiten), die die wesentlichen Inhalte des Projekts mittels kurzen Beschreibungen/ Stichpunkten sowie aussagekräftigen Abbildungen schnell und eindeutig darstellen, ist wünschenswert, um das Vergabeverfahren effektiv und zügig durchführen zu können. Es besteht jedoch ausdrücklich keine Verpflichtung, solche Nachweise ergänzend zu den zwingend erforderlichen Eigenerklärungen in Listenform mit dem Angebot einzureichen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-11-04 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-09-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 07:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Planungsteam
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erläuterung der Herangehensweise und Terminplan
Preis (Gewichtung): 40
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
III. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RWED
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich - Mann - Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1610📞
Fax: +49 331866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des §160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des §160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 Haus S
Postleitzahl: 14467
Telefon: +49 331866-7232📞
Fax: +49 331866-7248 📠
Internetadresse: www.mluk.brandenburg.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 162-461630 (2022-08-19)
Ergänzende Angaben (2022-08-29) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Entsprechend eines Bieterhinweises wurden die Vergabeunterlagen erweitert um die in der LB benannte Tragwerksplanung inkl. Prüfbericht.
Im Dokumentenbereich der Leistungsbeschreibung wurden folgende Dateien neu eingestellt:
-201223_BL58_DrBergm PB_20-073_1 uz.pdf
-BL58 Objektplg_2014.zip
-BL58 TW-Plg_2020.zip
-GUB BG_Gutachten - Anlagen.zip
-GUB BG-Gutachten 2017.pdf
Mit der Ergänzung der Vergabeunterlagen einher geht eine Verlängerung der Angebotsfrist (30.09.2022, 12:00 Uhr) sowie die Frist zur Einreichung von Bieterfragen (20.09.2022, 23:59 Uhr). Der Versand der Vorabinfoirmationen erfolgt voraussichtlich am 17.10.2022, der früheste Zuschlagstermin ist der 28.10.2022.
Entsprechend eines Bieterhinweises wurden die Vergabeunterlagen erweitert um die in der LB benannte Tragwerksplanung inkl. Prüfbericht.
Im Dokumentenbereich der Leistungsbeschreibung wurden folgende Dateien neu eingestellt:
-201223_BL58_DrBergm PB_20-073_1 uz.pdf
-BL58 Objektplg_2014.zip
-BL58 TW-Plg_2020.zip
-GUB BG_Gutachten - Anlagen.zip
-GUB BG-Gutachten 2017.pdf
Mit der Ergänzung der Vergabeunterlagen einher geht eine Verlängerung der Angebotsfrist (30.09.2022, 12:00 Uhr) sowie die Frist zur Einreichung von Bieterfragen (20.09.2022, 23:59 Uhr). Der Versand der Vorabinfoirmationen erfolgt voraussichtlich am 17.10.2022, der früheste Zuschlagstermin ist der 28.10.2022.
In Reaktion auf eine Bietermitteilung wurde das Leistungsverzeichnis minimal aktualisiert und den Bietern über den Kommunikations- sowie den Downloadbereich bereitgestellt.
In Reaktion auf eine Bieterfragen wurden sowohl die Leistungsbeschreibung als auch das Leistungsverzeichnis aktualisiert und den Bietern über den Kommunikations- sowie den Downloadbereich zur Verfügung gestellt.
Die Änderungen betreffen die abgefragten Besonderen Leistungen zum geotechnischen Bericht, die zuvor in der Leistungsbeschreibung nicht klar herausgestellt waren und die im Leistungsverzeichnis nicht separat ausgewiesen werden konnten.
In Reaktion auf eine Bieterfragen wurden sowohl die Leistungsbeschreibung als auch das Leistungsverzeichnis aktualisiert und den Bietern über den Kommunikations- sowie den Downloadbereich zur Verfügung gestellt.
Die Änderungen betreffen die abgefragten Besonderen Leistungen zum geotechnischen Bericht, die zuvor in der Leistungsbeschreibung nicht klar herausgestellt waren und die im Leistungsverzeichnis nicht separat ausgewiesen werden konnten.
Quelle: OJS 2022/S 191-541904 (2022-09-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 191744.31 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landesamt für Umwelt (LfU) Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke Der zu betrachtende Deich befindet sich im Nordosten des Landkreis Uckermark, etwa 10 km südwestlich der Stadt Schwedt/Oder. Er ist Teil der Winterdeichlinie zwischen Hohensaaten und Mescherin. Entlang der Hauptoder verläuft lediglich ein Sommerdeich weiter, also ein etwas niedrigerer Deich mit flachen Böschungen, der bei extremen Hochwasserereignissen überströmt wird.
Landesamt für Umwelt (LfU) Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke Der zu betrachtende Deich befindet sich im Nordosten des Landkreis Uckermark, etwa 10 km südwestlich der Stadt Schwedt/Oder. Er ist Teil der Winterdeichlinie zwischen Hohensaaten und Mescherin. Entlang der Hauptoder verläuft lediglich ein Sommerdeich weiter, also ein etwas niedrigerer Deich mit flachen Böschungen, der bei extremen Hochwasserereignissen überströmt wird.
Der Deich des Bauloses 58 grenzt den Polder A von der Hohensaaten-Friedrichsthaler-Wasserstraße (HFW) und einem stillen Altarm der Oder ab. Polderseitig stehen überwiegend Wiesenflächen an, nur an einer Stelle reicht ein weiterer Oderaltarm fast bis an den Deichfuß heran.
Der Deich des Bauloses 58 grenzt den Polder A von der Hohensaaten-Friedrichsthaler-Wasserstraße (HFW) und einem stillen Altarm der Oder ab. Polderseitig stehen überwiegend Wiesenflächen an, nur an einer Stelle reicht ein weiterer Oderaltarm fast bis an den Deichfuß heran.
Bezüglich der genauen Lagebeschreibung des Planungsobjektes einschl. Abbildungen wird auf die mit den Vergabeunterlagen bereitgestellte Leistungsbeschreibung verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-11-28 📅
Name: Ingenieurgemeinschaft WTU GmbH
Postanschrift: Am Steigenberg 2
Postort: Bad Liebenwerda
Postleitzahl: 04924
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 035341-1570📞
E-Mail: anja.schulze@wtu-gmbh.de📧
Land: Uckermark
🏙️
Internetadresse: http://www.wtu-gmbh.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 191744.31 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5