Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis oder
Eigenerklärung gem. Formblatt 124 Eigenerklärung zur
Eignung). Gelangt das Angebot eines nichtpräqualifizierten
Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124
angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen
nach Aufforderung vorzulegen.
Insbesondere werden gefordert nach § 6a EU VOB/A:
1. Erklärung über die Eintragung in das Berufs- oder
Handelsregister oder Handwerksrolle (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A
2019)
2. Erklärung, ob Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A 2019
vorliegen und ggf. Erklärungen zur Selbstreinigung gem. § 6f
EU VOB/A 2019.
3. Erklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung
von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung, soweit er der Pflicht zur Betragszahlung
unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls das Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt,
ist der Bieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
verpflichtet, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der
tariflichen Sozialkasse (nur: soweit der Betrieb des Bieters
beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (nur: soweit
das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine
Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen.
Wenn der Bieter nicht in den Anwendungsbereich eines
Sozialkassentarifvertrages fällt, ist das durch formlose
Eigenerklärung mitzuteilen.
4. Erklärung, dass der Bieter Mitglied der Berufsgenossenschaft
ist.
Falls das Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt,
ist der Bieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
verpflichtet, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
5. Ausländische Unternehmen haben zu Ziff. 1, 3 und 4
vergleichbare Erklärungen/Nachweise zu erbringen.
6. Wegen der Erklärungen und Nachweisführung und der
Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A 2019.
7. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den
Vergabeunterlagen bei.
Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse der es Kraft
Tarifbindung angehört, vorzulegen. Die Bescheinigung enthält
mindestens die Zahl der zurzeit gemeldeten AN-innen und AN
und gibt Auskünfte darüber, ob den Zahlungsverpflichtungen
nachgekommen wurde. Ausländische Unternehmen haben
einen vergleichbaren Nachweis zu bringen. Bei
fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in
deutscher Sprache beizubringen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und
Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese
anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Evtl.
geforderter Nachweis einer Registereintragung gemäß § 6d EU
VOB/A 2019.