Beschreibung der Beschaffung
Die Klassik Stiftung Weimar beabsichtigt bis etwa 2030 das ehemalige Weimarer Residenzschloss (Weimarer Stadtschloss) vollständig instand zu setzen. Ziel der Maßnahme ist es, das Schloss als neue impulsgebende Mitte der Klassik Stiftung zu profilieren.
Das Schlossensemble zählt zu den bedeutendsten Bauten der Residenzkultur in Deutschland und gehört zur UNESCO-Welterbestätte "Klassisches Weimar". Auf Grundlage der Welterbekonvention wird größter Wert auf die Wahrung von Integrität und Authentizität des Denkmals und die mit seiner Kulturgeschichte verbundenen Sammlung sowie die denkmalgerechte Instandsetzung gelegt.
Das besondere Potential des Schlosses ergibt sich aus der Authentizität des Bauwerks in Verbindung mit seiner hochwertigen wandfesten und mobilen Ausstattung sowie den kultur- und kunstgeschichtlichen Sammlungen, die hier über Jahrhunderte zusammengetragen wurden.
So wird ein komplexes Miteinander von Personen, sozialen Verhältnissen und Sammlungen vom 16. bis zum 20. Jahrhundert erlebbar. Dieses den Besuchern nicht allein auf kognitiver Ebene, sondern auch auf emotionale Weise zu vermitteln und dadurch vielfältige inhaltliche Zugänge zu ermöglichen, ist die besondere Herausforderung bei der Ausgestaltung des zentralen Bildungs- und Vermittlungsorts der Klassik Stiftung Weimar.
Die Baumaßnahme "Denkmalgerechte Herrichtung Stadtschloss Weimar" wird in Teilbauabschnitten durchgeführt. Bereits in Umsetzung befindet sich das Teilprojekt Schloss 40, welches Teilbereiche des Ost- und Nordflügels betrifft. Inhalt der hier zu vergebenden Planungsleistungen ist die Umsetzung des zweiten und abschließenden Teilprojekts Schloss 100, welches alle nicht im Teilprojekt Schloss 40 enthaltende Bereiche umfasst. Die gegenständliche Ausschreibung richtet sich an Restauratoren mit umfassender Expertise in der Restaurationsplanung.
Zentrale Aufgabe der Restauratorischen Fachplanungen ist, neben der vorbereitenden Untersuchung, Erfassung und Dokumentation des Bestandes, die Erstellung umfassender Instandsetzungs- und Restaurierungskonzepte, die restauratorische Planung, aber auch die Ausführungsvorbereitung und die Durchführungsbegleitung der Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen. Der präventiven Konservierung kommt hierbei ein hoher Stellenwert zu.
Die Klassik Stiftung Weimar legt in Abstimmung mit ICOMOS und dem Thüringischen Landesamt für Denkmalpflege großen Wert darauf, die vorhandenen Elemente der Raumkunstwerke zu konservieren und zu restaurieren. Die Rekonstruktion ist nur in Ausnahmefällen das gewünschte Ziel, wobei Rekonstruktion als solche kenntlich gemacht werden soll.
Darüber hinaus kommt der restauratorischen Fachplanung die Planung, Ausschreibung und Überwachung aller Maßnahmen zu, welche den Schutz der wandfesten Ausstattung im Bauprozess gewährleisten. Die Architekten sind für den Schutz der angrenzenden Bausubstanz zuständig. Hier ist eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen Architekten und Restauratoren in allen Leistungsphasen notwendig, insbesondere jedoch bei der Ausführungsplanung, bei der Bauablaufplanung und während der Realisierungsphasen.
Die konservatorisch-restauratorische Anforderungen des Baudenkmals werden in einer Denkmalpflegerischen Zielstellung (Denkmalpflegeplan; nicht Gegenstand der hier ausgeschriebenen Planungsleistungen) definiert, die ab Oktober 2022 ausgearbeitet wird.
Die Vorgaben der Denkmalpflegerischen Zielstellung sind zu beachten. Dies schließt auch die Erarbeitung von fachlichen Vorgaben über die weitere Pflege, Pflegezyklen, Wartung und Nutzungsmöglichkeiten, aber auch Nutzungsgrenzen mit ein.
Vom zukünftigen Aufragnehmer wird erwartet, dass sowohl im Rahmen der Planung als auch in der Ausführungsvorbereitung und Baubegleitung ein sehr enges Planungs- und Kooperationsverhalten zu allen Planungsgewerken eingegangen und in hoher Qualität gepflegt wird.
Der Kostenrahmen für die Baumaßnahme Teilprojekt Schloss 100, gem. beschlossenem Investitionsprogramm, beläuft sich für die KG 300 bis 600 (DIN 276) auf 48.680.000,00 EUR (brutto), für die Baukosten der restauratorischen Leistungen wird von einem anteiligen Budget von ca. 9.600.000,00 € (brutto) ausgegangen. Dieser Budgetrahmen dient als Zielvorgabe für die Einhaltung des zur Verfügung stehenden Kostenrahmens, auf welchen die jeweiligen Planungsleistungen im beauftragten Leistungsbild auszurichten ist.
Das Bauvorhaben wird von der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Thüringen über ein gemeinsames Sonderinvestitionsprogramm finanziert.
Neben der Entwurfsplanung zur baulichen Umsetzung der Vorplanung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel ist eine Antragsunterlage gem. RZ-Bau zu erstellen. Verbindliche terminliche Vorgabe für die Vorlage der abgestimmten Antragsunterlage an den Auftraggeber ist Ende März 2024.
Die in Pkt. II.2.7. angegebene Laufzeit bezieht sich auf diesen Termin. Als Ziel der baulichen Fertigstellung ist für Ende 2030 geplant.
Die Beauftragung der hier ausgeschriebenen Leistungen erfolgt stufenweise, hierzu wird auf Pkt. II.2.11 der Bekanntmachung verwiesen. Im Falle einer Beauftragung muss das angebotene Projektteam sofort und vollumfänglich zur Verfügung stehen. Im Bedarfsfall ist zur Sicherstellung der Termineinhaltung eine Aufstockung der Teamstärke zu sichern/ zu ermöglichen.