1. Dieses Vergabeverfahren unterliegt den Bestimmungen von § 5 Abs. 3 VgV. Der Zugang zu den Vergabeunterlagen wird nach Abgabe einer Vertraulichkeitserklärungserklärung und Registrierung auf der Vergabeplattform DTVP gewährt. Für die Vertraulichkeitserklärung ist ein Formblatt zu verwenden, das bei dem Auftraggeber durch einen Freischaltungsantrag für den Zugriff auf den Projektraum auf der Vergabeplattform DTVP angefordert werden kann. Die Abgabe der
Vertraulichkeitserklärung in Textform erfolgt an die unter I.1) benannte E-Mail-Adresse. Die Registrierung auf der Vergabeplattform muss unter der genannten Bekanntmachungs-ID erfolgen. Die Freischaltung durch den Auftraggeber erfolgt nach Erhalt der Vertraulichkeitserklärung. Auch wenn die Anfrage der potenziellen Bieter nur für einzelne Lose erfolgen sollte, wird der Zugriff für alle Lose gewährt. Der Zugang wird nicht unterschieden. Es stehen für alle Bieter alle Vergabeunterlagen zum Download bereit.
Die Bieter werden gebeten, die Vergabeunterlagen nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit zu prüfen. Ergänzend können sich die Bieter über die Präsentation zur Markterkundung und Information zum Projekt Campus auf der Internetseite der BBk informieren:
https://www.bundesbank.de/de/service/mediathek/videos/markterkundung-und-information-neuer-campus-der-zentrale-der-deutsche-bundesbank-843258
2. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter
https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden.
3. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 02.01.2023, 24.00 Uhr über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet;
4. Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können;
5. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden;
6. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren.
Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren;
7. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen.
8. Die unter I.1 genannte Stelle ist die alleinige Ansprechpartnerin in allen Fragen des Vergabeverfahrens. Auskünfte anderer Stellen oder anderer Personen sowie telefonische Auskünfte sind nicht verbindlich.
9. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung);
10. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6364SW