1) Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform
https://www.dtvp.de/ zum Download zur Verfügung.
Die Bieter werden gebeten, die Unterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und auf etwaige
Unklarheiten zu überprüfen.
2.) Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten
und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter
http://www.dtvp.de. Die
Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob
Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, die
nicht über das Vergabeportal eingereicht werden.
3.) Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 01.09.2022, 24:00 Uhr über das
o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht
mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in
Textform und anonymisiert beantwortet.
4.) Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das
Vergabeportal abgerufen werden können.
5.) Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter
"Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder
Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools
eingereicht werden.
6.) Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu
machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird
darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können.
Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu
wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren.
7.) Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel
zu versehen sind, gilt bei elektronischer Angebotsabgabe in Textform das Folgende: Anstelle von
Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt,
anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen.
8) Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y63R1M6