Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung zu § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Referenzen für ausgeführte Dienstleistungen in den letzten fünf bzw. zehn Jahren:
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1) Referenzen für abgeschlossene Leistungen zur Erstellung von digitalen Geländemodellen (Zeitraum: letzte zehn Jahre)
(Mindeststandard)
(Formblatt 133/333b-L/F: Ziffer 9)
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2) Referenzen für abgeschlossene Leistungen zur Erfassung der 3D-Punktwolke sowie weiterführender Daten für die Geländemodellierung
2.1) Referenzen für abgeschlossene Leistungen zur Erfassung der Topographie mittels ALS-Befliegung (Zeitraum: letzte fünf Jahre)
(Wichtung 35 % und Mindeststandard)
(Formblatt 133/333b-L/F: Ziffer 9)
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2.2) Referenzen für abgeschlossene Leistungen zur Ableitung von Bruchkanten bzw. Strukturlinien (Zeitraum: letzte zehn Jahre)
(Wichtung 35 % und Mindeststandard)
(Formblatt 133/333b-L/F: Ziffer 9)
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2.3) Referenzen für abgeschlossene Leistungen zur Erstellung von Orthofotos (Zeitraum: letzte fünf Jahre)
(Wichtung 10 % und Mindeststandard)
(Formblatt 133/333b-L/F: Ziffer 9)
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Folgende Angaben gemäß der Eigenerklärung Eignung EU (Formblatt 133/333b-L/F) hat der Bewerber nicht zu machen:
- Ziffer 3: § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV,
- Ziffer 8: § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV,
- Ziffer 10: § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV,
- Ziffer 11: § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV,
- Ziffer 12: § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV,
- Ziffer 14: § 46 Abs. 3 Nr. 4 VgV,
- Ziffer 15: § 46 Abs. 3 Nr. 7 VgV,
- Ziffer 16: § 46 Abs. 3 Nr. 11 VgV.
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Folgende Bepunktung ist zu (2.1) vorgesehen:
5 Bewertungspunkte - Erfassung der Topographie mit einer Punktdichte von mehr als 20 Punkten / m²
4 Bewertungspunkte - Erfassung der Topographie mit einer Punktdichte von 16 bis 20 Punkten / m²
3 Bewertungspunkte - Erfassung der Topographie mit einer Punktdichte von 11 bis 15 Punkten / m²
2 Bewertungspunkte - Erfassung der Topographie mit einer Punktdichte von 6 bis 10 Punkten / m²
1 Bewertungspunkt - Erfassung der Topographie mit einer Punktdichte von bis zu 5 Punkten / m²
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Folgende Bepunktung ist zu (2.2) vorgesehen:
5 Wertungspunkte - mehr als 5 Referenzprojekte in den letzten zehn Jahren
4 Wertungspunkte - 5 Referenzprojekte in den letzten zehn Jahren
3 Wertungspunkte - 4 Referenzprojekte in den letzten zehn Jahren
2 Wertungspunkte - 3 Referenzprojekte in den letzten zehn Jahren
1 Wertungspunkt - bis zu 2 Referenzprojekte in den letzten zehn Jahren
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Folgende Bepunktung ist zu (2.3) vorgesehen:
5 Wertungspunkte - mehr als 5 Referenzprojekte in den letzten fünf Jahren
4 Wertungspunkte - 5 Referenzprojekte in den letzten fünf Jahren
3 Wertungspunkte - 4 Referenzprojekte in den letzten fünf Jahren
2 Wertungspunkte - 3 Referenzprojekte in den letzten fünf Jahren
1 Wertungspunkt - bis zu 2 Referenzprojekte in den letzten fünf Jahren
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für 2.1) und 2.3): Jede ab dem Kalenderjahr 2017 vorgelegte Referenz mit vergleichbaren, abgeschlossenen Dienstleistungen wird bewertet.
für 2.2): Jede ab dem Kalenderjahr 2012 vorgelegte Referenz mit vergleichbaren, abgeschlossenen Dienstleistungen wird bewertet.
Referenzen zu 2.1), 2.2) und 2.3) werden jeweils separat bewertet.
Die Ermittlung der Wertungspunkte zu 2.1) erfolgt über eine Mittelwertbildung.
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Die Vorlage einer von der zuständigen Behörden ausgestellten oder beglaubigten Bescheinigung bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber wird abweichend von Ziffer 9 der Eigenerklärung Eignung EU (Formblatt 133/333b-L/F) nicht verlangt.
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Bereitstellung der Teilnahmeunterlagen: siehe Ziffer III.1.1)