Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Dienstleistung Außenreinigung und Winterdienst für das Klinikum Nürnberg
000041-01”
Produkte/Dienstleistungen: Straßenreinigung📦
Kurze Beschreibung:
“Dienstleistung Außenreinigung und Winterdienst für die Objekte Klinikum Nürnberg - Standort Nord (Los 1) und Klinikum Nürnberg - Standort Süd (Los 2)” Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags (Los 1) sind die Dienstleistungen Außenreinigung und Winterdienst für den Klinikum Nürnberg Standort Nord.
Bei den Leistungen der Außenreinigung sind generell 52 Leistungswochen zugrunde gelegt. Diejenigen Wochen, in denen aufgrund der Wintersituation keine Außenreinigung möglich ist, sind bei der Preisbildung entsprechend der Erfahrungen des Bieters zu berücksichtigen.
Definition der Leistungsarten:
- Reinigung von Gehwege/Zugänge/sonstige Verkehrswege,
- Reinigung von Stellflächen/-plätze,
- Gehwegflächen von Pflanzenwuchs befreien,
- Eingänge von Pflanzenwuchs befreien,
- Straßengerinne von Pflanzenwuchs befreien,
- Dächer von Pflanzenwuchs befreien,
- Brunnenreinigung,
- Sitzbänke reinigen,
- Fluchttreppen reinigen,
- Entwässerungsrinnen reinigen,
- Hofeinlässe reinigen,
- Licht- und Versorgungsschacht reinigen,
- Sturmkontrolle
- Manuelle Reinigung der Eingänge sowie ausgewiesener Verbindungswege und Zuwegungen,
Der Winterdienst umfasst die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Sie dient der Unfallvorsorge und Gewährleistung der sicheren Befahr- und Begehbarkeit. Die Winterdienstleistungen sind von Dezember bis einschließlich März durchzuführen. Die Einsätze richten sich nach der Wettersituation, die selbständig vom Auftragnehmer zu überwachen ist. Der Auftragnehmer soll kompetent entscheiden, wann welche Art von Einsatz von Nöten ist. Der Auftragnehmer stellt die laufende Beobachtung des Objektes und der Wetterstation (Niederschlag und Temperaturen) stets sicher. Die Enteisungs- und Räumarbeiten werden selbständig durch den Auftragnehmer durchgeführt. Der Auftragnehmer hat die Schnee- und Eisbeseitigung gemäß der jeweils aktuellen Satzung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit im Gebiet der Stadt Nürnberg (Stadtordnung) durchzuführen. Die Feuerwehrzufahrten müssen jederzeit befahrbar sein, hier ist die Verkehrssicherung rund um die Uhr zu gewährleisten. Innerhalb der Winterperiode ist der jederzeitige Einsatz durch eine Rufbereitschaft sicherzustellen. Diese Leistung wird gesondert vergütet.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Objektbetreuungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis (Gewichtung): 40
Dauer
Datum des Beginns: 2022-09-01 📅
Datum des Endes: 2024-08-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag kann seitens des Auftraggebers maximal 2 Mal um 12 Monate verlängert werden.”
Zusätzliche Informationen
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Außenreinigung und Winterdienst für KN Süd
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des zu vergebenden Auftrags (Los 2) sind die Dienstleistungen Außenreinigung und Winterdienst für den Klinikum Nürnberg Standort Süd.
Bei den...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags (Los 2) sind die Dienstleistungen Außenreinigung und Winterdienst für den Klinikum Nürnberg Standort Süd.
Bei den Leistungen der Außenreinigung sind generell 52 Leistungswochen zugrunde gelegt. Diejenigen Wochen, in denen aufgrund der Wintersituation keine Außenreinigung möglich ist, sind bei der Preisbildung entsprechend der Erfahrungen des Bieters zu berücksichtigen.
Definition der Leistungsarten:
- Reinigung von Gehwege/Zugänge/sonstige Verkehrswege,
- Reinigung von Stellflächen/-plätze,
- Gehwegflächen von Pflanzenwuchs befreien,
- Eingänge von Pflanzenwuchs befreien,
- Straßengerinne von Pflanzenwuchs befreien,
- Dächer von Pflanzenwuchs befreien,
- Brunnenreinigung,
- Sitzbänke reinigen,
- Fluchttreppen reinigen,
- Entwässerungsrinnen reinigen,
- Hofeinlässe reinigen,
- Licht- und Versorgungsschacht reinigen,
- Sturmkontrolle
- Manuelle Reinigung der Eingänge sowie ausgewiesener Verbindungswege und Zuwegungen,
Der Winterdienst umfasst die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Sie dient der Unfallvorsorge und Gewährleistung der sicheren Befahr- und Begehbarkeit. Die Winterdienstleistungen sind von Dezember bis einschließlich März durchzuführen. Die Einsätze richten sich nach der Wettersituation, die selbständig vom Auftragnehmer zu überwachen ist. Der Auftragnehmer soll kompetent entscheiden, wann welche Art von Einsatz von Nöten ist. Der Auftragnehmer stellt die laufende Beobachtung des Objektes und der Wetterstation (Niederschlag und Temperaturen) stets sicher. Die Enteisungs- und Räumarbeiten werden selbständig durch den Auftragnehmer durchgeführt. Der Auftragnehmer hat die Schnee- und Eisbeseitigung gemäß der jeweils aktuellen Satzung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit im Gebiet der Stadt Nürnberg (Stadtordnung) durchzuführen. Die Feuerwehrzufahrten müssen jederzeit befahrbar sein, hier ist die Verkehrssicherung rund um die Uhr zu gewährleisten. Innerhalb der Winterperiode ist der jederzeitige Einsatz durch eine Rufbereitschaft sicherzustellen. Diese Leistung wird gesondert vergütet.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Eigenerklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz
Bedingungen für die Teilnahme
“Eigenerklärung zu § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe / Eigenerklärung zu § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe / Eigenerklärung zur Vermeidung des...”
Eigenerklärung zu § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe / Eigenerklärung zu § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe / Eigenerklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit / Schutzerklärung Scientology / Eigenerklärung zur gesetzliche Immunitätsnachweispflicht gegen Covid-19 (§ 20a IfSG) / Eigenerklärung zum Masernschutz / Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl / Eigenerklärung zu Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung des Unternehmens /...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl / Eigenerklärung zu Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung des Unternehmens / Eigenerklärungen zu geeigneten Referenzen (Nr. 2 bis Nr. 5)
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Eigenerklärung zu einer Mindestreferenz (Nr. 1) aus dem Bereich Kliniken, Krankenhäuser etc.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 2
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-05-09
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2022-05-23 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-08-31 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2022/S 071-189899 (2022-04-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-08-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Klinikum Nürnberg, Kommunalunternehmen - Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Prof.-Ernst-Nathan-Str.1
Kontaktperson: Vergabestelle Kh/VD-2/E
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Kommunalunternehmen - Anstalt des öffentlichen Rechts
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des zu vergebenden Auftrags (Los 1) sind die Dienstleistungen Außenreinigung und Winterdienst für den Klinikum Nürnberg Standort Nord.
Bei den...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags (Los 1) sind die Dienstleistungen Außenreinigung und Winterdienst für den Klinikum Nürnberg Standort Nord.
Bei den Leistungen der Außenreinigung sind generell 52 Leistungswochen zugrunde gelegt. Diejenigen Wochen, in denen aufgrund der Wintersituation keine Außenreinigung möglich ist, sind bei der Preisbildung entsprechend der Erfahrungen des Bieters zu berücksichtigen.
Definition der Leistungsarten:
- Reinigung von Gehwege/Zugänge/sonstige Verkehrswege,
- Reinigung von Stellflächen/-plätze,
- Gehwegflächen von Pflanzenwuchs befreien,
- Eingänge von Pflanzenwuchs befreien,
- Straßengerinne von Pflanzenwuchs befreien,
- Dächer von Pflanzenwuchs befreien,
- Brunnenreinigung,
- Sitzbänke reinigen,
- Fluchttreppen reinigen,
- Entwässerungsrinnen reinigen,
- Hofeinlässe reinigen,
- Licht- und Versorgungsschacht reinigen,
- Sturmkontrolle
- Manuelle Reinigung der Eingänge sowie ausgewiesener Verbindungswege und Zuwegungen,
Der Winterdienst umfasst die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Sie dient der Unfallvorsorge und Gewährleistung der sicheren Befahr- und Begehbarkeit. Die Winterdienstleistungen sind von Dezember bis einschließlich März durchzuführen. Die Einsätze richten sich nach der Wettersituation, die selbständig vom Auftragnehmer zu überwachen ist. Der Auftragnehmer soll kompetent entscheiden, wann welche Art von Einsatz von Nöten ist. Der Auftragnehmer stellt die laufende Beobachtung des Objektes und der Wetterstation (Niederschlag und Temperaturen) stets sicher. Die Enteisungs- und Räumarbeiten werden selbständig durch den Auftragnehmer durchgeführt. Der Auftragnehmer hat die Schnee- und Eisbeseitigung gemäß der jeweils aktuellen Satzung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit im Gebiet der Stadt Nürnberg (Stadtordnung) durchzuführen. Die Feuerwehrzufahrten müssen jederzeit befahrbar sein, hier ist die Verkehrssicherung rund um die Uhr zu gewährleisten. Innerhalb der Winterperiode ist der jederzeitige Einsatz durch eine Rufbereitschaft sicherzustellen. Diese Leistung wird gesondert vergütet.
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Zusätzliche Informationen:
“Die genaue Wertangabe nach Abschnitt II.1.7) und Abschnitt V.2.4) sind keine gesetzliche Pflichtangaben, zumal die Angaben insbesondere aus Gründen der...”
Zusätzliche Informationen
Die genaue Wertangabe nach Abschnitt II.1.7) und Abschnitt V.2.4) sind keine gesetzliche Pflichtangaben, zumal die Angaben insbesondere aus Gründen der Geheimhaltung und Vertraulichkeit sowie mit Blick auf die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht möglich sind.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des zu vergebenden Auftrags (Los 2) sind die Dienstleistungen Außenreinigung und Winterdienst für den Klinikum Nürnberg Standort Süd.
Bei den...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags (Los 2) sind die Dienstleistungen Außenreinigung und Winterdienst für den Klinikum Nürnberg Standort Süd.
Bei den Leistungen der Außenreinigung sind generell 52 Leistungswochen zugrunde gelegt. Diejenigen Wochen, in denen aufgrund der Wintersituation keine Außenreinigung möglich ist, sind bei der Preisbildung entsprechend der Erfahrungen des Bieters zu berücksichtigen.
Definition der Leistungsarten:
- Reinigung von Gehwege/Zugänge/sonstige Verkehrswege,
- Reinigung von Stellflächen/-plätze,
- Gehwegflächen von Pflanzenwuchs befreien,
- Eingänge von Pflanzenwuchs befreien,
- Straßengerinne von Pflanzenwuchs befreien,
- Dächer von Pflanzenwuchs befreien,
- Brunnenreinigung,
- Sitzbänke reinigen,
- Fluchttreppen reinigen,
- Entwässerungsrinnen reinigen,
- Hofeinlässe reinigen,
- Licht- und Versorgungsschacht reinigen,
- Sturmkontrolle
- Manuelle Reinigung der Eingänge sowie ausgewiesener Verbindungswege und Zuwegungen,
Der Winterdienst umfasst die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Sie dient der Unfallvorsorge und Gewährleistung der sicheren Befahr- und Begehbarkeit. Die Winterdienstleistungen sind von Dezember bis einschließlich März durchzuführen. Die Einsätze richten sich nach der Wettersituation, die selbständig vom Auftragnehmer zu überwachen ist. Der Auftragnehmer soll kompetent entscheiden, wann welche Art von Einsatz von Nöten ist. Der Auftragnehmer stellt die laufende Beobachtung des Objektes und der Wetterstation (Niederschlag und Temperaturen) stets sicher. Die Enteisungs- und Räumarbeiten werden selbständig durch den Auftragnehmer durchgeführt. Der Auftragnehmer hat die Schnee- und Eisbeseitigung gemäß der jeweils aktuellen Satzung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit im Gebiet der Stadt Nürnberg (Stadtordnung) durchzuführen. Die Feuerwehrzufahrten müssen jederzeit befahrbar sein, hier ist die Verkehrssicherung rund um die Uhr zu gewährleisten. Innerhalb der Winterperiode ist der jederzeitige Einsatz durch eine Rufbereitschaft sicherzustellen. Diese Leistung wird gesondert vergütet.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 071-189899
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 000041-01
Titel: Dienstleistung Außenreinigung und Winterdienst für das Klinikum Nürnberg
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-08-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Dorfner GmbH & Co. KG
Postanschrift: Willstätterstr. 71
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90449
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Die genaue Wertangabe nach Abschnitt II.1.7) und Abschnitt V.2.4) sind keine gesetzliche Pflichtangaben, zumal die Angaben insbesondere aus Gründen der...”
Die genaue Wertangabe nach Abschnitt II.1.7) und Abschnitt V.2.4) sind keine gesetzliche Pflichtangaben, zumal die Angaben insbesondere aus Gründen der Geheimhaltung und Vertraulichkeit sowie mit Blick auf die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht möglich sind
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Postleitzahl: 91522
URL: www.regierung.mittelfranken.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 135 GWB regelt: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (1.) gegen § 134 verstoßen hat oder (2.) den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 135 GWB regelt: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (1.) gegen § 134 verstoßen hat oder (2.) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u.a. dann unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Vgl. außerdem § 134 GWB.
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Quelle: OJS 2022/S 161-459586 (2022-08-18)