Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu A) Referenzauftrag
Mehrere frühere Aufträge, die nur in ihrer Gesamtheit den nachstehenden (Mindest-)Anforderungen an eine Referenz entsprechen, sind für den Nachweis einer Referenz nicht ausreichend.
Jeder Referenzauftrag
• hatte als Referenzauftraggeber (aus dem öffentlichen oder privaten Sektor) einen Auftraggeber, der hinsichtlich seiner hierarchisch vielfach gestuften Organisationsstruktur, seiner Mitarbeiterzahl und seiner hierdurch insgesamt bedingten längeren internen Abstimmungsprozesse einer obersten Landesbehörde vergleichbar ist; und
• wurde im Zeitraum 15.07.2019 bis 14.07.2022 vollständig oder zu mindestens 50% des Referenzauftragsvolumens erbracht; und
• hatte einen Gesamtwert (d.h. ein Referenzauftragsvolumen) von insgesamt 250 000,00 Euro oder mehr (netto ohne Mehrwertsteuer);
und
• hatte jeweils als Auftragsgegenstand die Konzeption sowie Umsetzung von
- Videobotschaften und/oder
- Kurzfilmen mit einer Länge von jeweils bis zu 10 Minuten und/oder
- Livestreams (inkl. Zurverfügungstellung des technischen Equipments und Regie vor Ort) mit einer Länge von jeweils mindestens 60 Minuten.
Und
zwei (2) Referenzaufträge betrafen insgesamt, zusammen betrachtet, mindestens zwei (2) der nachstehenden Themenbereiche:
Politik der/des
- Landwirtschaft
- Forstwirtschaft
- nachwachsenden Rohstoffe
- Verbraucherschutzes
- Biodiversität
in einem Land der Europäischen Union (EU).
Zu B) Technische Fachkraft Filmkoordinator
Der Filmkoordinator spricht fließend Deutsch und setzt im Rahmen der Auftragsausführung die Produktion von Kurzfilmen, darunter die Erstellung von Filmkonzept und Drehbuch, die Terminvereinbarung mit O-Ton-Gebern, die Regie bei den Dreharbeiten sowie die Postproduktion federführend um.
Der Filmkoordinator hat in wenigstens einem früheren Projekt einer Film- und Technikagentur die vorgenannten Leistungen als Filmkoordinator
- für einen früheren Auftraggeber (aus dem öffentlichen oder privaten Sektor), der hinsichtlich seiner hierarchisch vielfach gestuften Organisationsstruktur, seiner Mitarbeiterzahl und seiner hierdurch bedingten insgesamt längeren internen Abstimmungsprozesse mit dem Auftraggeber als oberste Landesbehörde vergleichbar ist
- mit einem Wert des Projekts dieser Film- und Technikagentur von 25 000 Euro (netto ohne USt.) oder mehr
erbracht; und
- besitzt aus seiner Beteiligung an früheren Projekten einer Film- und Technikagentur praktische Erfahrung bei der Produktion von Kurzfilmen zu mindestens drei (3) der folgenden Themenbereiche:
Politik der/des
- Landwirtschaft
- Forstwirtschaft
- nachwachsenden Rohstoffe
- Verbraucherschutzes
- Biodiversität
in einem Land der Europäischen Union (EU).
Keine Eignungsleihe zulässig.
Zu C) Technische Fachkraft Livestream-Regisseur
Der Livestream-Regisseur spricht fließend Deutsch und setzt im Rahmen der Auftragsausführung die Regie von Livestreams federführend um.
Der Livestream-Regisseur hat in wenigstens einem früheren Projekt diese Leistungen eines Livestream-Regisseurs für einen früheren Auftraggeber (aus dem öffentlichen oder privaten Sektor), der hinsichtlich seiner hierarchisch vielfach gestuften Organisationsstruktur, seiner Mitarbeiterzahl und seiner hierdurch bedingten insgesamt längeren internen Abstimmungsprozesse mit dem Auftraggeber als oberste Landesbehörde vergleichbar ist, erbracht.
Der Livestream-Regisseur besitzt aus seiner Beteiligung an früheren Projekten einer Film- und Technikagentur praktische Erfahrung in der Regie bei Livestreams zu mindestens zwei (2) der folgenden Themenbereiche:
Politik der/des
- Landwirtschaft
- Forstwirtschaft
- nachwachsenden Rohstoffe
- Verbraucherschutzes
- Biodiversität
in einem Land der Europäischen Union (EU).
Keine Eignungsleihe zulässig.
Zu D) Projektverantwortliche(r)
Die/der Projektverantwortliche spricht fließend Deutsch, steht dem Auftraggeber während der Auftragsausführung jederzeit (telefonisch oder persönlich) zur Verfügung, informiert fortlaufend während der gesamten Auftragsdauer den Auftraggeber und ist im Rahmen der Auftragsausführung für alle Fragen an und Entscheidungen durch den Auftragnehmer entscheidungsbefugt und zur Abgabe und Entgegennahme von rechtsgeschäftlichen Erklärungen sowie zur Vornahme von sonstigen Rechtshandlungen im Namen des Auftragnehmers ermächtigt.
Die/der Projektverantwortliche hat in wenigstens einem früheren Projekt die Leistungen einer Film- und Technikagentur
- mit den vorgenannten Verantwortlichkeiten als Projektverantwortlicher
- für einen früheren Auftraggeber (aus dem öffentlichen oder privaten Sektor), der hinsichtlich seiner hierarchisch vielfach gestuften Organisationsstruktur, seiner Mitarbeiterzahl und seiner hierdurch bedingten insgesamt längeren internen Abstimmungsprozesse mit dem Auftraggeber als oberste Landesbehörde vergleichbar ist
- mit einem Wert der Leistungen dieser Film- und Technikagentur von 25 000 Euro (netto ohne USt.) oder mehr
gesteuert; und
- besitzt aus seiner Beteiligung an früheren Projekten einer Film- und Technikagentur praktische Erfahrung in der Kommunikation von mindestens drei (3) der folgenden Themenbereiche:
Politik der/des
- Landwirtschaft
- Forstwirtschaft
- nachwachsenden Rohstoffe
- Verbraucherschutzes
- Biodiversität
in einem Land der Europäischen Union (EU).
Keine Eignungsleihe zulässig.
Zu E) Stellvertretender Projektverantwortliche(r)
Die/der stellvertretende Projektverantwortliche spricht fließend Deutsch, steht dem Auftraggeber während der Auftragsausführung in Abwesenheit des Projektverantwortlichen jederzeit (telefonisch oder persönlich) zur Verfügung, informiert fortlaufend während der gesamten Auftragsdauer den Auftraggeber in Stellvertretung des Projektverantwortlichen und ist in Stellvertretung des Projektverantwortlichen im Rahmen der Auftragsausführung für alle Fragen an und Entscheidungen durch den Auftragnehmer entscheidungsbefugt und zur Abgabe und Entgegennahme von rechtsgeschäftlichen Erklärungen sowie zur Vornahme von sonstigen Rechtshandlungen im Namen des Auftragnehmers ermächtigt.
Die/der stellvertretende Projektverantwortliche hat in wenigstens einem früheren Projekt die Leistungen einer Film- und Technikagentur
- mit den vorgenannten Verantwortlichkeiten
- für einen früheren Auftraggeber (aus dem öffentlichen oder privaten Sektor), der hinsichtlich seiner hierarchisch vielfach gestuften Organisationsstruktur, seiner Mitarbeiterzahl und seiner hierdurch bedingten insgesamt längeren internen Abstimmungsprozesse mit dem Auftraggeber als oberste Landesbehörde vergleichbar ist
- mit einem Wert der Leistungen dieser Film- und Technikagentur von 15 000 Euro (netto ohne USt.) oder mehr
in Stellvertretung des Projektverantwortlichen gesteuert; und
- besitzt aus seiner Beteiligung an früheren Projekten einer Film- und Technikagentur als stellvertretender Projektverantwortlicher praktische Erfahrung in der Kommunikation von mindestens zwei (2) der folgenden Themenbereiche:
Politik der/des
- Landwirtschaft
- Forstwirtschaft
- nachwachsenden Rohstoffe
- Verbraucherschutzes
- Biodiversität
in einem Land der Europäischen Union (EU).
Keine Eignungsleihe zulässig.