Dienstleistungen einer Film-, Hörfunk- und Technikagentur

Land Baden-Württemberg, Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Öffentlichkeitskommunikation und -information

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-08-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-07-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-07-15 Auftragsbekanntmachung
2022-09-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-07-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Film- und Videofilmherstellung und verbundene Dienstleistungen
Referenznummer: 73/22 MLR
Kurze Beschreibung: Öffentlichkeitskommunikation und -information
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Film- und Videofilmherstellung und verbundene Dienstleistungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Film- und Videofilmherstellung und verbundene Dienstleistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Baden-Württemberg, Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Postanschrift: Kernerplatz 10
Postleitzahl: 70182
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: https://mlr.baden-wuerttemberg.de 🌏
E-Mail: ah@haver-mailaender.de 📧
Telefon: +49 711227440 📞
Fax: +49 7112991935 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/6E7E3277-A135-43A2-BFDB-E37594CA7928 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/6E7E3277-A135-43A2-BFDB-E37594CA7928 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-07-15 📅
Einreichungsfrist: 2022-08-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-07-20 📅
Datum des Beginns: 2022-10-01 📅
Datum des Endes: 2024-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 138-394983
ABl. S-Ausgabe: 138
Zusätzliche Informationen
(einstweilen frei)

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 600 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung mit einer Film-, Hörfunk- und Technikagentur. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg kommuniziert vielseitig, kreativ und zielgruppengerecht in der Öffentlichkeit über Film-, Hörfunk- und Technikmaßnahmen. Schwerpunkt der Dienstleistungen sind die operative Umsetzung von Film- und Hörfunkprojekten sowie Livestreams.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 600 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: einmal oder zweimal, jeweils um 12 Monate
Beschreibung der Optionen:
Optional nach Wahl des Auftraggebers Verlängerung der 2-jährigen Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung einmal oder zweimal um je 12 Monate.
Zusätzliche Informationen: (einstweilen frei)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister durch Vorlage der Kopie des Registerauszugs des Staats der Niederlassung, Registerauszug bei Vorlage höchstens 60 Tage alt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über
1) Gesamtjahresumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
2) Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
3) Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Mindeststandards:
Zu (2)
Im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre: Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz aus Leistungen einer Film- und Technikagentur von jeweils mindestens 300 000 Euro (ohne MwSt.).
Zu (3) Der Bieter hat durch Eigenerklärung nachzuweisen, dass er spätestens zu Beginn der Auftragsausführung bei einem oder mehreren in der EU niedergelassenen Versicherungsunternehmen über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gegen Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden verfügt und diese mindestens bis zur Beendigung des Vertrags aufrechterhält. Die Deckungssumme dieser Versicherungen muss pro Schadensfall mindestens 1 000 000 Euro (Personen- und Sachschäden) bzw. 100 000 Euro (Vermögensschäden) betragen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
A) Eigenerklärung über mindestens zwei (2) Referenzaufträge, im Zeitraum 15.07.2019 bis 14.07.2022 erbracht (in diesem Zeitraum vollständig oder zu einem erheblichen Teil erbracht) und im Hinblick auf alle wesentlichen Anforderungen mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar, unter Angabe
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- des Namens des Referenzprojekts
- des Namens und der Kontaktdaten des damaligen Auftraggebers
- des Namens und der Kontaktdaten eines informierten Ansprechpartners des damaligen Auftraggebers und
- der Leistungszeit.
B) Eigenerklärung: Angabe der technischen Fachkraft Filmkoordinator, namentlich bezeichnet unter Angabe der Kontaktdaten.
C) Eigenerklärung: Angabe der technischen Fachkraft Livestream-Regisseur, namentlich bezeichnet unter Angabe der Kontaktdaten.
D) Eigenerklärung: Angabe eines/einer Projektverantwortlichen, namentlich bezeichnet unter Angabe der Kontaktdaten.
E) Eigenerklärung: Angabe eines/einer stellvertretenden Projektverantwortlichen, namentlich bezeichnet unter Angabe der Kontaktdaten.
F) Eigenerklärung: Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
G) Eigenerklärung, dass der Bieter keine Interessen hat, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen können.
Mindeststandards:
Zu A) Referenzauftrag
Mehrere frühere Aufträge, die nur in ihrer Gesamtheit den nachstehenden (Mindest-)Anforderungen an eine Referenz entsprechen, sind für den Nachweis einer Referenz nicht ausreichend.
Jeder Referenzauftrag
• hatte als Referenzauftraggeber (aus dem öffentlichen oder privaten Sektor) einen Auftraggeber, der hinsichtlich seiner hierarchisch vielfach gestuften Organisationsstruktur, seiner Mitarbeiterzahl und seiner hierdurch insgesamt bedingten längeren internen Abstimmungsprozesse einer obersten Landesbehörde vergleichbar ist; und
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• wurde im Zeitraum 15.07.2019 bis 14.07.2022 vollständig oder zu mindestens 50% des Referenzauftragsvolumens erbracht; und
• hatte einen Gesamtwert (d.h. ein Referenzauftragsvolumen) von insgesamt 250 000,00 Euro oder mehr (netto ohne Mehrwertsteuer);
und
• hatte jeweils als Auftragsgegenstand die Konzeption sowie Umsetzung von
- Videobotschaften und/oder
- Kurzfilmen mit einer Länge von jeweils bis zu 10 Minuten und/oder
- Livestreams (inkl. Zurverfügungstellung des technischen Equipments und Regie vor Ort) mit einer Länge von jeweils mindestens 60 Minuten.
Und
zwei (2) Referenzaufträge betrafen insgesamt, zusammen betrachtet, mindestens zwei (2) der nachstehenden Themenbereiche:
Politik der/des
- Landwirtschaft
- Forstwirtschaft
- nachwachsenden Rohstoffe
- Verbraucherschutzes
- Biodiversität
in einem Land der Europäischen Union (EU).
Zu B) Technische Fachkraft Filmkoordinator
Der Filmkoordinator spricht fließend Deutsch und setzt im Rahmen der Auftragsausführung die Produktion von Kurzfilmen, darunter die Erstellung von Filmkonzept und Drehbuch, die Terminvereinbarung mit O-Ton-Gebern, die Regie bei den Dreharbeiten sowie die Postproduktion federführend um.
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Der Filmkoordinator hat in wenigstens einem früheren Projekt einer Film- und Technikagentur die vorgenannten Leistungen als Filmkoordinator
- für einen früheren Auftraggeber (aus dem öffentlichen oder privaten Sektor), der hinsichtlich seiner hierarchisch vielfach gestuften Organisationsstruktur, seiner Mitarbeiterzahl und seiner hierdurch bedingten insgesamt längeren internen Abstimmungsprozesse mit dem Auftraggeber als oberste Landesbehörde vergleichbar ist
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- mit einem Wert des Projekts dieser Film- und Technikagentur von 25 000 Euro (netto ohne USt.) oder mehr
erbracht; und
- besitzt aus seiner Beteiligung an früheren Projekten einer Film- und Technikagentur praktische Erfahrung bei der Produktion von Kurzfilmen zu mindestens drei (3) der folgenden Themenbereiche:
- Biodiversität
Keine Eignungsleihe zulässig.
Zu C) Technische Fachkraft Livestream-Regisseur
Der Livestream-Regisseur spricht fließend Deutsch und setzt im Rahmen der Auftragsausführung die Regie von Livestreams federführend um.
Der Livestream-Regisseur hat in wenigstens einem früheren Projekt diese Leistungen eines Livestream-Regisseurs für einen früheren Auftraggeber (aus dem öffentlichen oder privaten Sektor), der hinsichtlich seiner hierarchisch vielfach gestuften Organisationsstruktur, seiner Mitarbeiterzahl und seiner hierdurch bedingten insgesamt längeren internen Abstimmungsprozesse mit dem Auftraggeber als oberste Landesbehörde vergleichbar ist, erbracht.
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Der Livestream-Regisseur besitzt aus seiner Beteiligung an früheren Projekten einer Film- und Technikagentur praktische Erfahrung in der Regie bei Livestreams zu mindestens zwei (2) der folgenden Themenbereiche:
Zu D) Projektverantwortliche(r)
Die/der Projektverantwortliche spricht fließend Deutsch, steht dem Auftraggeber während der Auftragsausführung jederzeit (telefonisch oder persönlich) zur Verfügung, informiert fortlaufend während der gesamten Auftragsdauer den Auftraggeber und ist im Rahmen der Auftragsausführung für alle Fragen an und Entscheidungen durch den Auftragnehmer entscheidungsbefugt und zur Abgabe und Entgegennahme von rechtsgeschäftlichen Erklärungen sowie zur Vornahme von sonstigen Rechtshandlungen im Namen des Auftragnehmers ermächtigt.
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Die/der Projektverantwortliche hat in wenigstens einem früheren Projekt die Leistungen einer Film- und Technikagentur
- mit den vorgenannten Verantwortlichkeiten als Projektverantwortlicher
- mit einem Wert der Leistungen dieser Film- und Technikagentur von 25 000 Euro (netto ohne USt.) oder mehr
gesteuert; und
- besitzt aus seiner Beteiligung an früheren Projekten einer Film- und Technikagentur praktische Erfahrung in der Kommunikation von mindestens drei (3) der folgenden Themenbereiche:
Zu E) Stellvertretender Projektverantwortliche(r)
Die/der stellvertretende Projektverantwortliche spricht fließend Deutsch, steht dem Auftraggeber während der Auftragsausführung in Abwesenheit des Projektverantwortlichen jederzeit (telefonisch oder persönlich) zur Verfügung, informiert fortlaufend während der gesamten Auftragsdauer den Auftraggeber in Stellvertretung des Projektverantwortlichen und ist in Stellvertretung des Projektverantwortlichen im Rahmen der Auftragsausführung für alle Fragen an und Entscheidungen durch den Auftragnehmer entscheidungsbefugt und zur Abgabe und Entgegennahme von rechtsgeschäftlichen Erklärungen sowie zur Vornahme von sonstigen Rechtshandlungen im Namen des Auftragnehmers ermächtigt.
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Die/der stellvertretende Projektverantwortliche hat in wenigstens einem früheren Projekt die Leistungen einer Film- und Technikagentur
- mit den vorgenannten Verantwortlichkeiten
- mit einem Wert der Leistungen dieser Film- und Technikagentur von 15 000 Euro (netto ohne USt.) oder mehr
in Stellvertretung des Projektverantwortlichen gesteuert; und
- besitzt aus seiner Beteiligung an früheren Projekten einer Film- und Technikagentur als stellvertretender Projektverantwortlicher praktische Erfahrung in der Kommunikation von mindestens zwei (2) der folgenden Themenbereiche:

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-10-04 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-08-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Zusätzliche Informationen:
Angebotsöffnung durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers gemeinsam. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium des landes baden-württemberg
Kontakt
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/6E7E3277-A135-43A2-BFDB-E37594CA7928 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Haver & Mailänder Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Rechtsanwalt Dr. Alexander Hübner
Postanschrift: Lenzhalde 83-85
Postleitzahl: 70192
Land: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Internetadresse: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Wirkung, wenn
a) ihr Höchstwert (oben, Ziff. II.1.5 und II.2.6) erreicht ist; oder wenn
b) alle jeweiligen Höchstmengen an Leistungsabrufen der Einzelleistungen während der Vertragslaufzeit überschritten werden, die in der Vergabeunterlage Leistungsbeschreibung genannt sind.
je nachdem, welcher Beendigungsgrund a) oder b) zuerst eintritt.
2. Als Belege über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen werden anerkannt im Fall von
- § 123 Abs. 1-3 GWB: Eigenerklärung;
- § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB (Steuern): Bescheinigung des zuständigen Finanzamts oder der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters, bei Vorlage höchstens 60 Tage alt;
- § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB (Beiträge zur Sozialversicherung): Bescheinigung der Krankenkasse oder der Berufsgenossenschaft oder der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters, bei Vorlage höchstens 60 Tage alt;
- § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 und Abs. 2 GWB: Eigenerklärung.
- Artikel 5k VO (EU) Nr. 833 /2014 über restriktive Maßnahmen gegen Russland wegen Destabilisierung der Ukraine: Eigenerklärung.
3. Mit jedem Angebot sind Nachweise über die Einhaltung der für den Bieter geltenden gesetzlichen Auftragsausführungsbedingungen einzureichen:
- Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden,
- Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt,
- Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) – LTMG-BVB.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe; Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Gemäß § 135 GWB gilt:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Quelle: OJS 2022/S 138-394983 (2022-07-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-09-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 828 620 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-09-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-09-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 182-516023
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 138-394983
ABl. S-Ausgabe: 182

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-08-22 📅
Name: Orgeldinger Media Group GmbH
Postort: Esslingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Esslingen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 828 620 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Haver & Mailänder Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Rechtsanwalt Dr. Alexander Hübner

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder
Quelle: OJS 2022/S 182-516023 (2022-09-16)