Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Bieterin oder der Bieter hat mit ihrem bzw. seinem Angebot die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit) für die ausgeschriebenen Leistungen zu belegen. Hierzu hat die Bieterin oder der Bieter - unter Verwendung der Formblätter in Anlage 3 und 4 - nachfolgend genannte Angaben, Erklärungen und Nachweise ihrem/seinem Angebot beizufügen.
Ein Verweis auf frühere Teilnahmeanträge/Angebote ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot einzureichen sind oder die Auftraggeberin Bedenken hinsichtlich der Eignung hat, behält sich die Auftraggeberin vor, die Vorlage von weiteren Unterlagen (Originale, Bestätigungen o.ä.) innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
1 Persönliche Lage Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von der Bieterin bzw. dem Bieter mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften sind die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen:
1.1 Angabe des Namens bzw. der Firma/Bezeichnung der Bieterin/des Bieters/der Bietergemeinschaft. Die Bieterin oder der Bieter/die Bietergemeinschaft hat eine für das Verfahren zuständige Ansprechperson nebst Stellvertreterin oder Stellvertreter mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer anzugeben.
1.2 Eigenerklärung darüber, ob, mit wem und auf welche Art die Bieterin oder der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist.
1.3 Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach der vorgenannten Vorschrift bei der Bieterin/beim Bieter/beim Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um der Auftraggeberin eine Prüfung entsprechend der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5, 125 und 126 GWB zu ermöglichen. Ferner ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass keine fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen. Sollten die dort genannten Ausschlussgründe bei der Bieterin/beim Bieter/beim Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen, sind nähere Angaben zu machen, die eine Entscheidung der Auftraggeberin über den fakultativen Ausschluss ermöglichen. Die Auftraggeberin behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Tatbestände nach §§ 123, 124 GWB bei der Bieterin/beim Bieter/beim Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen.
1.4 Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 16 des Mindestarbeitsbedingungen-gesetzes (MiArbG), § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) und § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes (MiLoG) vorliegen, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften bei der Bieterin/beim Bieter/beim Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um der Auftraggeberin die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen. Die Auftraggeberin behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften bei der Bieterin/beim Bieter/beim Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen.
2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietenden mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften sind die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen:
2.1 Angaben zum Jahresgesamtumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls die Geschäftstätigkeit noch keine drei Geschäftsjahre umfasst, ist der Gesamtumsatz (netto) für jedes abgeschlossene halbe Geschäftsjahr seit Aufnahme der Geschäftstätigkeit nachzuweisen.
2.2 Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto), die insgesamt mit vergleichbaren Leistungen der Ausschreibung (wie Unterbringung, Verpflegung & Seminarraumnutzung) generiert wurden. Falls die Geschäftstätigkeit noch keine drei Geschäftsjahre umfasst, sind Umsätze (netto) mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, für jedes abgeschlossene halbe Geschäftsjahr seit Aufnahme der Geschäftstätigkeit nachzuweisen.
„Vergleichbare“ Leistungen in diesem Sinne sind die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten für mehrtägige (mindestens zweitätige) Seminare in den Räumen der Bieterin/des Bieters/der Bietergemeinschaft inklusive Veranstaltungsservice bei gleichzeitiger Zurverfügungstellung von Zimmerkontingenten für Übernachtungsgäste.