Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter erbringt folgende Nachweise (Gewichtung: max. 4 % für Kriterium 5, restliche Kriterien erhalten max. je 6 % ):
1. dass der Bieter bis zum 01.07.2022 mind. drei volle Kalenderjahre die Dienstleistung als Smart Meter Gateway Operator in der Wirk-PKI für mind. einen seiner Kunden erbracht hat. Anzugeben ist dabei der Dienstleistungsumfang und das Datum der Produktivsetzung.
2. von mind. drei Kunden die mit einem SAP IS-U als ERP-System produktiv im Rahmen des Ausschreibungsgegenstands (SMGW-Administration als BPO und MDM als BPO) über das SAP-Modul IM4G-Webservices vollautomatisiert angebunden sind. Als Referenz zählen dabei ausschließlich Kunden, die mehr als 25.000 intelligente Messsysteme im Endausbau ausgebracht haben werden. Der Nachweis ist durch Angabe der Anbindung über IM4G, des Datums der Produktivsetzung und des Umfangs der Dienstleistung und der geplanten Rollout-Menge von mind. drei Kunden zu bestätigen.
3. dass zum Zeitpunkt der Angebotslegung mindestens 5.000 intelligente Messsysteme in der Wirk-PKI administriert werden. Als Nachweis genügt eine durch den Bieter bereitgestellte Liste von Kunden mit der jeweiligen Anzahl von intelligenten Messsystemen, die produktiv ausgerollt wurden, so dass durch die angegebenen Kunden in Summe mindestens 5.000 intelligente Messsysteme erreicht werden
4. dass Smart Meter Gateways der Hersteller PPC und/oder EMH und/oder Theben produktiv administriert werden. Die unterschiedlichen Smart Meter Gateways brauchen dabei nicht bei einem einzelnen Kunden des Bieters administriert zu werden.
5. dass und wie viele Steuereinheiten (SE) bzw. FNN Steuerboxen der Bieter im BPO-Modell für einen oder mehrere Kunden seit mindestens 1 Jahr im Probe-/Pilotbetrieb betreibt.
6. dass und wie viele Submetereinheiten (SME) im BPO-Modell der Bieter für einen oder mehrere Kunden seit mindestens 1 Jahr im Probe-/Pilotbetrieb betreibt.
7. dass der Bieter Dritten (z.B. Messdienstleistern, Vertrieben) bei Bedarf die Dienstleistung aEMT (aktiver externer Marktteilnehmer) anbietet, so dass diese sich nicht zwingend eigenständig als aEMT zertifizieren lassen müssen
8. für wie viele SMGW im Produktivbetrieb bereits einen GWA Bieter-Wechsel erfolgreich durchgeführt wurde.
9. dass der Auftraggeber anteilig nicht mehr als 40% der zum Zeitpunkt der Ausschreibung insgesamt beim Bieter unter Vertrag stehenden Menge an intelligenten Messsystemen einbringen wird. Der Nachweis ist durch Angabe der Rollout-Menge einer ausreichenden Anzahl von Kunden zu bestätigen.
10. dass kein einzelner Kunde des Bieters anteilig mehr als 40% der zum Zeitpunkt der Ausschreibung insgesamt beim Bieter unter Vertrag stehenden Menge an intelligenten Messsystemen einbringt. Der Nachweis ist durch Angabe der Rollout-Mengen der größten Kunden zu bestätigen.
11. dass für die anzubietenden BPO-Dienstleistungen verwendete GWA- und MDM-IT-System entweder direkt beim Bieter entwickelt und betrieben wird, oder die Entwicklung und der Betrieb in einer direkten Leistungsbeziehung vom Bieter zum Systemhersteller beauftragt ist.
12. Darlegung wie der Bieter ein signifikanten Einfluss auf die Entwicklungs-Roadmap seines Software-Dienstleisters sicherstellt. Als Nachweis können Auszüge aus vertragliche Vereinbarungen zwischen Bieter und Software-Dienstleister, die Kundenpositionierung des Bieters beim Software-Dienstleister (mind. anteilig 30% des Gesamtumsatzes des Software-Dienstleisters im Bereich GWA/MDM), wechselseitige Beteiligungen o.ä. erbracht werden. Eine reine Beschreibung der Zusammenarbeit zwischen Bieter und Software-Dienstleister ohne Nachweise erfüllt die Anforderung nicht.
Eine detailliertere Auflistung der einzelnen Punkte finden Sie im Formblatt "Eigenerklärung_TNA_GWA_Ausschreibung".