Beschreibung der Beschaffung
Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen in den Themenbereichen 1) 'Förderung der energetischen und stofflichen Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen' und 2) 'fachtechnische Prüfung, Beurteilung und gegebenenfalls Projektbegleitung und Beratung im Rahmen der Förderung von
kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen sowie von kommunalen Informationsinitiativen auf der Grundlage der hessischen Förderrichtlinie' zu schließen.
Die je Themenbereich anfallenden Dienstleistungen stehen entweder in direktem Zusammenhang mit Vorhaben zur finanziellen Förderung oder stellen fachlich unterstützende Umsetzungsmaßnahmen im Rahmen von Einzelaufträgen des
Auftraggebers dar.
Die Dienstleistungen in direktem Zusammenhang mit Vorhaben zur finanziellen Förderung umfassen hierbei:
- Auskunftserteilung zur Förderung
- Vorfeldberatung von potenziellen Antragstellern
- Fachtechnische Prüfung der Förder- und Änderungsanträge
- Fachtechnische Begleitung während der Durchführung der Fördervorhaben, Prüfung von Zwischennachweisen
- Fachtechnische Prüfung des Verwendungsnachweises (VN) nach Abschluss der Fördervorhaben
- Fachliche Prüfung von Gutachten, Konzepten, Strategien oder Fachberichten
Die unterstützenden Umsetzungsmaßnahmen im Rahmen von Einzelaufträgen betreffen dabei:
- Vorbereitung, Durchführung von Veranstaltungen bzw. Mitwirkung an Veranstaltungen des Auftraggebers oder Dritter (bsp. Institute, Bundesbehörden)
- Erstellung und Verbreitung von Informations- und Begleitmaterial
- Stellungnahmen zu fachlichen Fragen
- Auswertung von Projekten und Betriebserfahrungen
- Mitwirkung in begleitenden Arbeitsgruppen
- Bearbeitung von Anfragen für Dritte im Auftrag des Auftraggebers
- Umsetzung von Konzepten des Auftraggebers
Die anfallenden, anspruchsvollen Leistungen sind dabei innerhalb von Stunden, wenigen Tagen oder auch kontinuierlich zu erbringen.
Projektbezogene Dienstleistungen in direktem Zusammenhang mit Vorhaben zur finanziellen Förderung sind teilweise am Sitz des Antragstellers/Zuwendungsempfängers bzw. am Standort des Projektes zu erbringen.
Der Auftragnehmer hat kein Recht auf ausschließliche Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen (kein Exklusivrecht).
Pro Jahr steht ein maximaler Rahmen in Höhe von 945.610,00 Euro netto zur Verfügung. Die tatsächliche Ausschöpfung dieses Rahmens richtet sich nach den zu leistenden Arbeiten im Auftrag des Auftraggebers. Zu Beginn des jeweiligen Jahres
findet zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer eine Abstimmung über die wahrscheinlich anfallenden Arbeiten statt.
Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 16.05.2022 und hat zunächst eine Dauer von 3 Jahren, verbunden mit der einseitigen Option des
Auftraggebers auf eine einmalige Verlängerung um weitere 12 Monate (4 Jahre Dauer bei einer einmaligen Verlängerung), sofern die Ausübung dieser Option von dem Auftraggeber rechtzeitig 2 Monate vor dem Ablauf der dreijährigen Laufzeit
dieser Rahmenvereinbarung gegenüber dem/der Auftragnehmer/in erklärt worden ist (Textform wie z.B. Fax bzw. E-Mail ist dafür insoweit ausreichend).