Das Landratsamt Heilbronn stellt als Auftraggeber und Leasingnehmer seinen Mitarbeitenden Diensträder auf Grundlage eines Überlassungsvertrages und einer Entgeltumwandlungsvereinbarung zur Verfügung. Danach überlässt der Leasingnehmer seinen Mitarbeitenden Fahrräder für den dienstlichen und den privaten Gebrauch, die sich diese zuvor bei Kooperationspartnern des Auftragnehmers ausgesucht haben. Der Leasingnehmer least die Fahrräder vom Auftragnehmer auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung bzw. auf Grundlage von Einzelleasingverträgen nach diesem Rahmenvertrag. Die Kosten für die Fahrräder tragen die Mitarbeitenden nach Maßgabe einer Entgeltumwandlungsvereinbarung als monatliche Umwandlungsrate.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-08-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-07-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-07-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Kurze Beschreibung:
Das Landratsamt Heilbronn stellt als Auftraggeber und Leasingnehmer seinen Mitarbeitenden Diensträder auf Grundlage eines Überlassungsvertrages und einer Entgeltumwandlungsvereinbarung zur Verfügung. Danach überlässt der Leasingnehmer seinen Mitarbeitenden Fahrräder für den dienstlichen und den privaten Gebrauch, die sich diese zuvor bei Kooperationspartnern des Auftragnehmers ausgesucht haben. Der Leasingnehmer least die Fahrräder vom Auftragnehmer auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung bzw. auf Grundlage von Einzelleasingverträgen nach diesem Rahmenvertrag. Die Kosten für die Fahrräder tragen die Mitarbeitenden nach Maßgabe einer Entgeltumwandlungsvereinbarung als monatliche Umwandlungsrate.
Das Landratsamt Heilbronn stellt als Auftraggeber und Leasingnehmer seinen Mitarbeitenden Diensträder auf Grundlage eines Überlassungsvertrages und einer Entgeltumwandlungsvereinbarung zur Verfügung. Danach überlässt der Leasingnehmer seinen Mitarbeitenden Fahrräder für den dienstlichen und den privaten Gebrauch, die sich diese zuvor bei Kooperationspartnern des Auftragnehmers ausgesucht haben. Der Leasingnehmer least die Fahrräder vom Auftragnehmer auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung bzw. auf Grundlage von Einzelleasingverträgen nach diesem Rahmenvertrag. Die Kosten für die Fahrräder tragen die Mitarbeitenden nach Maßgabe einer Entgeltumwandlungsvereinbarung als monatliche Umwandlungsrate.
(1) Die Angebotsformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Verfahrensleitfaden.
(2) Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
(3) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: E46367866
(1) Die Angebotsformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Verfahrensleitfaden.
(2) Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
(3) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: E46367866
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Landratsamt Heilbronn stellt als Auftraggeber und Leasingnehmer seinen Mitarbeitenden eine Radnutzung auf Grundlage der Entgeltumwandlung zur Verfügung. Danach überlässt der Leasingnehmer den nutzenden Personen Fahrräder für den dienstlichen und den privaten Gebrauch, einschließlich der damit zusammenhängenden Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals) für einen Zeitraum von (bis zu) 36 Monaten. Der Leasingnehmer least die Fahrräder von dem Auftragnehmer und Leasinggeber auf Grundlage der Rahmenvereinbarung. Die Kosten für die Fahrräder, für deren Versicherung und Inspektion tragen die Mitarbeitenden als nutzende Personen nach Maßgabe der Entgeltumwandlungsvereinbarung als monatliche Umwandlungsrate (vgl. § 3 III Satz 2 Landesbesoldungsgesetz bzw. Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25.10.2020). Gegenstand der Überlassung können alle Fahrräder nach § 63 a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sein, die dem Leasingnehmer vom Leasinggeber angeboten werden, sowie das leasingfähige Zubehör. Zur Umsetzung dieses Modells beauftragt der Leasingnehmer den späteren Auftragnehmer. Seinerseits arbeitet der Auftragnehmer mit Kooperationspartnern zusammen. Aus dem Angebot der Kooperationspartner kann die nutzende Person ein Fahrrad im Preissegment bis maximal 7.000 Euro auswählen.
Das Landratsamt Heilbronn stellt als Auftraggeber und Leasingnehmer seinen Mitarbeitenden eine Radnutzung auf Grundlage der Entgeltumwandlung zur Verfügung. Danach überlässt der Leasingnehmer den nutzenden Personen Fahrräder für den dienstlichen und den privaten Gebrauch, einschließlich der damit zusammenhängenden Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals) für einen Zeitraum von (bis zu) 36 Monaten. Der Leasingnehmer least die Fahrräder von dem Auftragnehmer und Leasinggeber auf Grundlage der Rahmenvereinbarung. Die Kosten für die Fahrräder, für deren Versicherung und Inspektion tragen die Mitarbeitenden als nutzende Personen nach Maßgabe der Entgeltumwandlungsvereinbarung als monatliche Umwandlungsrate (vgl. § 3 III Satz 2 Landesbesoldungsgesetz bzw. Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25.10.2020). Gegenstand der Überlassung können alle Fahrräder nach § 63 a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sein, die dem Leasingnehmer vom Leasinggeber angeboten werden, sowie das leasingfähige Zubehör. Zur Umsetzung dieses Modells beauftragt der Leasingnehmer den späteren Auftragnehmer. Seinerseits arbeitet der Auftragnehmer mit Kooperationspartnern zusammen. Aus dem Angebot der Kooperationspartner kann die nutzende Person ein Fahrrad im Preissegment bis maximal 7.000 Euro auswählen.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung wird auf 36 Monate abgeschlossen, verlängert sich um ein weiteres Jahr, soweit sie nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von jeweils sechs Monaten zum nächstvorgesehenen Laufzeitende gekündigt wird, höchstens jedoch auf vier Jahre.
Die Rahmenvereinbarung wird auf 36 Monate abgeschlossen, verlängert sich um ein weiteres Jahr, soweit sie nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von jeweils sechs Monaten zum nächstvorgesehenen Laufzeitende gekündigt wird, höchstens jedoch auf vier Jahre.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hauptort der Ausführung ist der Landkreis Heilbronn
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Vorbemerkung (a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen.
Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird.
Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird.
Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
(b) Das Angebot ist in deutscher Sprache einzureichen. Zertifikate und Urkunden, die zum Nachweis der Eignung einzureichen sind, dürfen hiervon abweichend auch in englischer Sprache eingereicht werden.
(c) Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(a) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen;
(b) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB;
3) Ggf. vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(a) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
(b) ggf. Nachweis einer an das Unternehmen des Bieters gekoppelten Fachhändlerlizenz
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen,
2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 3 Mio. EUR für Personenschäden für jede einzelne Person sowie für Sachschäden und mindestens 0,5 Mio. EUR für Vermögensschäden oder Erklärung des Bewerbers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 3 Mio. EUR für Personenschäden für jede einzelne Person sowie für Sachschäden und mindestens 0,5 Mio. EUR für Vermögensschäden oder Erklärung des Bewerbers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(a) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (b) Referenzen Nachweis von Referenzprojekte über vergleichbare Liefer- und Dienstleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (seit 1.1.2019), wobei die Projekte mindestens 50 Leasingverträge umfassen müssen.
(a) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (b) Referenzen Nachweis von Referenzprojekte über vergleichbare Liefer- und Dienstleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (seit 1.1.2019), wobei die Projekte mindestens 50 Leasingverträge umfassen müssen.
Mindeststandards:
Drei Referenzprojekte über vergleichbare Liefer- und Dienstleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (seit 1.1.2019), wobei die Projekte mindestens 50 Leasingverträge umfassen müssen. Die Erklärung über die Referenzleistungen muss folgende Angaben enthalten:
Drei Referenzprojekte über vergleichbare Liefer- und Dienstleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (seit 1.1.2019), wobei die Projekte mindestens 50 Leasingverträge umfassen müssen. Die Erklärung über die Referenzleistungen muss folgende Angaben enthalten:
Die Erklärung über die Referenzleistungen muss folgende Angaben enthalten:
• Beschreibung von Gegenstand und Umfang der Leistungen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Sofern ein Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) der Auftragsbekanntmachung ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.
Sofern ein Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) der Auftragsbekanntmachung ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-08-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
(1) Die Angebotsformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Verfahrensleitfaden.
(2) Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
(2) Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
(3) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
(3) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: E46367866
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: www.rp.baden-wuertemberg.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in einen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in einen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: OJS 2022/S 137-392271 (2022-07-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-03-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 215 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge