Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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7) Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV): Referenzliste des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für vergleichbare Leistungen.
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8a) Mindestanforderung: Mindestens 20 Referenzen im Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) Umfeld, darunter drei Maximalversorger, eine private Klinikträgergruppe und eine freie Klinikträgergruppe mit jeweils mindestens 10 IK-Nummern
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8b) Mindestanforderung: Mindestens eine Referenz zur KHZG Antragsphase mit einer Klinikträgergruppe mit mindestens 20 IK-Nummern
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8c) Nachweis von Kompetenzen des Unternehmens in den nachfolgend aufgelisteten Feldern:
- Entwicklung eines digitalen Zielbildes in drei Kliniken der Maximal- oder universitären Versorgungsstufe
- Prozessoptimierung in einem Klinikum inklusive digitaler Patientenfluss-Simulation (ZNA, OP, Ambulanz) nach Industriestandard (bspw. Plant-Simulation)
- Das Beratungsunternehmen setzt branchenübergreifende (Automotive, Luftfahrt, Pharma usw.) Best Practices für die IT-Einführungen in Krankenhäusern ein
- Mehrjährige Erfahrung in der Modellierung von Prozessen und Projekt- und Programmmanagement
- Erfahrung in der Entwicklung und Umsetzung von Digitalisierungsstrategien
- Erfahrung in der strategischen Entwicklung von Applikationsarchitekturen
- Erfahrung in der Konzeption und Steuerung von Softwareentwicklungsprojekten
- Erfahrung in der Konzeptionierung und Umsetzung von agilen Projektmanagementstrukturen
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8d) Mindestanforderung: Der Bieter muss bei mindestens 3 Klinikverbünden, Maximalversorgern oder Universitätskliniken die Entwicklung einer Digitalisierungsstrategie begleitet haben.
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8e) Mindestanforderung: Der Bieter muss bei mindestens 5 Maximalversorger oder Universitätskliniken bei der KHZG Antragserstellung, KHZG Portfolioentwicklung und Analyse begleitet haben.
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9) Nachweis zu den in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und der Führungskräfte des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft gemäß § 46 Abs. (3) Nr. 8 VgV.
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich hervorgehen, die zur Beratung des öAG herangezogen werden können. Der Bieter sichert zu, über hinreichende personelle Ressourcen zu verfügen, so dass unmittelbar nach einer Beauftragung mit der Bearbeitung begonnen werden kann und zügig eine Übermittlung der Ergebnisse erfolgt.
Mindestanforderung: Mindestanforderung: 50 Beschäftige und davon mindestens 5 KHZG zertifizierte Mitarbeiter (Nachweis mittels Zertifikat)
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10) Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Drittem (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt wer-den sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers
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11) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unter-nehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).
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12a) Eigenerklärung einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagementsystem) oder vergleichbare Unterlagen, die die Einhaltung der dort definierten Anforderungen belegt.
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12b) Eigenerklärung, dass der Bieter mit agilen Methoden und innovativen digitalen Werkzeugen arbeitet und über entsprechende IT-Infrastruktur, MS-teams (oder vergleichbar), ConceptBoard (oder vergleichbar) verfügt, um die Projektbegleitung auch aufgrund einer Pandemie oder vergleichbar komplett virtuell durchführen zu können.
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
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Für die Annahme der Eignung muss eine Mindestpunktzahl erreicht werden. Diese wird nach folgenden Kriterien bestimmt:
1. Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bieters mit vergleichbaren Leistungen in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren (Bewertung gem. Anlage 0_Vergabeunterlagen.pdf Ziffer D.I.1.)
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2. Auswahlkriterium 2: Qualität der Unternehmenseignung: Die Vergabestelle addiert die erreichten Punkte aus der Anlage 2F4.
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3. Auswahlkriterium 3: Anzahl gemeinsamer Projektreferenzen:
50 Punkte: Min. zwei Projektteammitglieder haben in den letzten zwei Jahren min. zehn Monate in denselben Projekten zusammengearbeitet.
100 Punkte: Min. zwei Projektteammitglieder haben in den letzten zwei Jahren min. fünf Projekte miteinander abgeschlossen.
150 Punkte: Min. drei Projektteammitglieder haben in den letzten zwei Jahren über einen Zeitraum von sechs Monaten zusammen in denselben Projekten gearbeitet.
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4. Auswahlkriterium 4: Leistungsbreite- und tiefe:
- Durchführung von mindestens jeweils einem Digitalisierungsprojekt im Bereich Pharma, Krankenhaus und Medizintechnik (MedTech) und mindestens zwei weiteren Industrien in den letzten drei Jahren. (JA = 100 Punkte; Nein = 0 Punkte)
- Das Beratungsunternehmen verfügt mindestens über eine Zertifizierung nach ISO 20000 oder TISAX. (JA = 100 Punkte; Nein = 0 Punkte)
- Entwicklung eines digitalen Zielbildes in drei Kliniken der Maximal- oder universitären Versorgungsstufe. (JA = 100 Punkte; Nein = 0 Punkte)
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5. Bewertungsmaßstab
Ein Bieter ist nur dann geeignet, wenn er in der Eignungsprüfung 50% der Maximalpunktzahl erlangt. Angebote von Bietern, die diese Punktzahl nicht erlangen, sind zur weiteren Angebotswertung nicht zugelassen.