Vergabe einer Dienstleistungskonzession unterhalb des EU-Schwellenwerts - kein offenes Verfahren! Siehe Hinweise unter Ziff. VI.3!
Die RegioEntsorgung AöR, nachfolgend auch "Konzessionsgeber" genannt, beabsichtigt, für die Zeit ab dem 01.07.2022 die Sammlung und Verwertung von Alttextilien und Altschuhen auf derzeit insgesamt 209 Stellplatzflächen mit 272 Behältern in sechs Losen als Dienstleistungskonzessionen in einem wettbewerblichen Verfahren zu vergeben.
Die Lose stehen allen Interessenten offen, d. h. gemeinnützigen Sammlern i. S. v. § 3 Abs. 17 KrWG und gewerblichen Sammlern i. S. v. § 3 Abs. 18 KrWG.
Der Konzessionsgeber wird die Sammelbehälter bereitstellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-04-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-03-23.
Auftragsbekanntmachung (2022-03-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: 184-21
Kurze Beschreibung:
“Vergabe einer Dienstleistungskonzession unterhalb des EU-Schwellenwerts - kein offenes Verfahren! Siehe Hinweise unter Ziff. VI.3!” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Städteregion Aachen🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-03-23 📅
Einreichungsfrist: 2022-04-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-03-28 📅
Datum des Beginns: 2022-07-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 061-161045
ABl. S-Ausgabe: 61
Zusätzliche Informationen
“Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich vorliegend um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession handelt, deren Wert den EU-Schwellenwert der...”
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich vorliegend um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession handelt, deren Wert den EU-Schwellenwert der KonzVgV nicht erreicht. Die Regelungen des GWB-Vergaberechts, der KonzVgV und der VgV finden daher keine Anwendung.
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Quelle: OJS 2022/S 061-161045 (2022-03-23)
Ergänzende Angaben (2022-04-13) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben