Sofern vorstehend Nachweise innerhalb der letzten fünf Jahre gefordert werden, wird damit dem pandemiebedingten Auftragsrückgang in der Veranstaltungsbranche in den Jahren 2020 und 2021 sowie der Verpflichtung der Auftraggeberin Rechnung getragen, den Bietern einen aussagekräftigen Eignungsnachweis zu ermöglichen.