Dienstleistungsvertrag über die Durchführung der Aufgaben eines Integrationsfachdienstes nach Paragrafen 192 ff. SGB IX für den Bereich des Landes Berlin
Die Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX im Auftrag anderer Kostenträger:innen auch für behinderte und von Behinderung be-drohte Menschen tätig werden. Über das Schwerbehindertenrecht hinausgehend ist das An-gebot der Integrationsfachdienste zugleich auch eine Leistung nach Teil 1 des SGB IX zur Teil-habe am Arbeitsleben, um die Erwerbsfähigkeit behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen (§ 49 Abs. 1 SGB IX).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-07-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-06-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-06-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Sozialwesens
Referenznummer: 01-2022-ZVS-LAGeSo-OV-II C
Kurze Beschreibung:
Die Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX im Auftrag anderer Kostenträger:innen auch für behinderte und von Behinderung be-drohte Menschen tätig werden. Über das Schwerbehindertenrecht hinausgehend ist das An-gebot der Integrationsfachdienste zugleich auch eine Leistung nach Teil 1 des SGB IX zur Teil-habe am Arbeitsleben, um die Erwerbsfähigkeit behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen (§ 49 Abs. 1 SGB IX).
Die Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX im Auftrag anderer Kostenträger:innen auch für behinderte und von Behinderung be-drohte Menschen tätig werden. Über das Schwerbehindertenrecht hinausgehend ist das An-gebot der Integrationsfachdienste zugleich auch eine Leistung nach Teil 1 des SGB IX zur Teil-habe am Arbeitsleben, um die Erwerbsfähigkeit behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen (§ 49 Abs. 1 SGB IX).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Sozialwesens📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen des Sozialwesens📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-06-22 📅
Einreichungsfrist: 2022-07-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-06-27 📅
Datum des Beginns: 2022-08-31 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 121-344502
ABl. S-Ausgabe: 121
Zusätzliche Informationen
VI.3.1 Änderungen in den Vergabeunterlagen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss.
VI.3.2 Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen. Die Vergabestelle behält sich die Vorlage von Nachweisen im Original vor.
VI. 3.3 Zusätzliche Auskünfte sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Vergabeplattform Berlin an die Vergabestelle zu richten. Die Anfragen und Antworten werden ebenfalls auf der Vergabeplattform allen Bietern zur Verfügung gestellt. Die Bieter haben sich dort unaufgefordert regelmäßig über den aktuellen Stand und vorgenommene Anpassungen zu informieren.
VI.3.1 Änderungen in den Vergabeunterlagen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss.
VI.3.2 Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen. Die Vergabestelle behält sich die Vorlage von Nachweisen im Original vor.
VI. 3.3 Zusätzliche Auskünfte sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Vergabeplattform Berlin an die Vergabestelle zu richten. Die Anfragen und Antworten werden ebenfalls auf der Vergabeplattform allen Bietern zur Verfügung gestellt. Die Bieter haben sich dort unaufgefordert regelmäßig über den aktuellen Stand und vorgenommene Anpassungen zu informieren.
Objekt Umfang der Beschaffung
Informationen über Lose: siehe Leistungsbeschreibung
Bezeichnung des Loses: Regionallos IFD Mitte
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Dienstleistungsvertrag über die Durchführung der Aufgaben eines Integrationsfachdienstes nach §§ 192 ff. SGB IX für den Bereich des Landes Berlin
Beschreibung der Verlängerungen: siehe Leistungsbeschreibung
Beschreibung der Optionen: siehe Leistungsbeschreibung
Bezeichnung des Loses: Regionallos IFD Nord
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Regionallos IFD Süd
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Fachlos IFD hörbehinderte Menschen
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Fachlos IFD Selbstständinge
Losnummer: 5
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: siehe Auftragsunterlagen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-07-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30
VI.3.1 Änderungen in den Vergabeunterlagen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss.
VI.3.2 Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen. Die Vergabestelle behält sich die Vorlage von Nachweisen im Original vor.
VI. 3.3 Zusätzliche Auskünfte sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Vergabeplattform Berlin an die Vergabestelle zu richten. Die Anfragen und Antworten werden ebenfalls auf der Vergabeplattform allen Bietern zur Verfügung gestellt. Die Bieter haben sich dort unaufgefordert regelmäßig über den aktuellen Stand und vorgenommene Anpassungen zu informieren.
VI. 3.3 Zusätzliche Auskünfte sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Vergabeplattform Berlin an die Vergabestelle zu richten. Die Anfragen und Antworten werden ebenfalls auf der Vergabeplattform allen Bietern zur Verfügung gestellt. Die Bieter haben sich dort unaufgefordert regelmäßig über den aktuellen Stand und vorgenommene Anpassungen zu informieren.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß §135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagennach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß §135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagennach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 121-344502 (2022-06-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-08-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 16654899.17 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Los 1 entspricht der Zuständigkeit der Arbeitsagentur Mitte.
Fachberatung zu folgender Behinderung: Epilepsie
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerung: 2 Mal um ein Jahr.
Bezeichnung des Loses: Los 2 entspricht der Zuständigkeit der Arbeitsagentur Nord. Fachberatung zu folgenden Behinderung: Sehbehinderung
Kurze Beschreibung:
Los 2 entspricht der Zuständigkeit der Arbeitsagentur Nord.
Fachberatung zu folgenden Behinderung: Sehbehinderung
Los 3 entspricht der Zuständigkeit der Arbeitsagentur Süd.
Fachberatung zu folgender Behinderung: Autismus-Spektrum-Störung
Zur Zielgruppe gehören Menschen mit einem GdB von mindestens 70 aufgrund der Hörbe-hinderung, die aufgrund ihrer Behinderung besonderen Unterstützungsbedarf haben sowie schwerbehinderte Menschen, die nach zielgerichteter Vorbereitung durch die Werkstatt für behinderte Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt teilhaben bzw. die Teilhabe konkret in Aussicht steht oder durch eine Träger:in der Eingliederungshilfe im Rah-men der Finanzierung eines Budget für Arbeit / Budget für Ausbildung zugewiesen wurden und dabei auf aufwendige, personalintensive, individuelle arbeitsbegleitende Hilfen angewiesen sind.
Zur Zielgruppe gehören Menschen mit einem GdB von mindestens 70 aufgrund der Hörbe-hinderung, die aufgrund ihrer Behinderung besonderen Unterstützungsbedarf haben sowie schwerbehinderte Menschen, die nach zielgerichteter Vorbereitung durch die Werkstatt für behinderte Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt teilhaben bzw. die Teilhabe konkret in Aussicht steht oder durch eine Träger:in der Eingliederungshilfe im Rah-men der Finanzierung eines Budget für Arbeit / Budget für Ausbildung zugewiesen wurden und dabei auf aufwendige, personalintensive, individuelle arbeitsbegleitende Hilfen angewiesen sind.
Bezeichnung des Loses: Fachlos IFD Selbstständige
Kurze Beschreibung:
Zur Zielgruppe gehören schwerbehinderte Menschen, bei denen mindestens ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 festgestellt wurde und aufgrund ihrer Behinderung besonderen Unterstützungsbedarf haben. Diese müssen die berufliche Selbstständigkeit anstreben.
Zur Zielgruppe gehören schwerbehinderte Menschen, bei denen mindestens ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 festgestellt wurde und aufgrund ihrer Behinderung besonderen Unterstützungsbedarf haben. Diese müssen die berufliche Selbstständigkeit anstreben.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-08-26 📅
Name: USE, Union Sozialer Einrichtungen gemeinnützige GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Name: WIB – Weißenseer Integrationsbetriebe GmbH
Gesamtwert des Auftrags: 3929139.90 EUR 💰
Name: Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gGmbH
Postort: Köln
Land: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1626954.21 EUR 💰
Name: Lebenswelten e.V
FSD Lwerk Berlin Brandenburg gGmbH
Gesamtwert des Auftrags: 4637680.10 EUR 💰
3828005.60 EUR 💰
Name: Social Impact gGmbH
Gesamtwert des Auftrags: 2633119.36 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales- Zentrale Vergabestelle
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß §135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß §135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Postanschrift: Oranienstr. 106
Postleitzahl: 10969
Quelle: OJS 2022/S 170-482786 (2022-08-31)