Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung,
- dass keine Ausschlussgründen nach VOB/A § 6e EU vorliegen,
- dass keine Ausschlussgründe nach §21 des AEntG, §98c des AufenthG, §19 des MiLoG und §21 des SchwarzArbG vorliegen.
- über ggf. ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß VOB/A § 6f EU.
Der Bieter hat folgende Unterlagen auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und
Handelskammer des Sitzes oder Wohnsitzes oder vergleichbar, soweit die Eintragung in das Register nach den gesetzlichen Bestimmungen des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit
Angabe der Lohnsummen.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen, soweit der Betrieb beitragspflichtig ist.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das
Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt.
- Freistellungsbescheinigung nach §48b Einkommensteuergesetz
- ggf. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan
Bei Bietergemeinschaften ist von jedem Mitglied die Eignung bezogen auf die jeweils vorgesehene Aufgabe in der Gemeinschaft separat nachzuweisen. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— alle Mitglieder aufgeführt sind,
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist,
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
Für bietende Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Vergabestelle ist berechtigt, weitere Auskünfte betreffend die Eignung des Bewerbers auch durch eine auf die Vergabe bezogene Nachfrage beim Gewerbezentralregister einzuholen. Bei ausländischen Bewerbern ist die Vergabestelle berechtigt, im Herkunftsland des Bewerbers entsprechende Auskünfte einzuholen.