Beschreibung der Beschaffung
Zur Wahrnehmung der übergreifenden Aufgaben der Koordination und Objektsteuerung mit dem AG ist vom AN eine Gruppenleiterin/ ein Gruppenleiter und eine Stellvertreterin / einen Stellvertreter (einzeln oder zusammen: Gruppenleitung) einzusetzen.
Die Gruppenleitung muss in der Lage und berechtigt sein, in allen Vertragsangelegenheiten im Namen des AN zu handeln. Sie / Er ist Ansprechpartner und direkt gegenüber dem AG verantwortlich.
Die Gruppenleitung ist dem AG vor Vertragsabschluss namentlich zu benennen.
Aufgabe der Gruppenleitung ist es, alle vereinbarten Leistungen hinsichtlich ihrer Veranlassung, Durchführung, Abnahme, Abrechnung und Dokumentation zu überwachen.
Die vom AN eingesetzten Gruppenleiter müssen in ihrer Qualifikation den Objektanforderungen entsprechen. Wesentliche Anforderungen an den Gruppenleiter sind mind. zwei Jahren Berufserfahrung im Wach-/ Sicherheitsdienstgewerbe in der Funktion des Gruppenleiters. Außerdem wird die Qualifikation geprüfte Schutz-/ Sicherheitskraft (IHK) oder gleichwertig verlangt.
Aufgrund der vom Gruppenleiter vorzunehmenden Koordination der eingesetzten Beschäftigten kann auf Führungserfahrungen nicht verzichtet werden. Die sichere Lösung anfallender personeller Probleme steht somit in dessen Aufgabenbereich.
Die Gruppenleitung ist Aufsichtsperson im Sinne des § 10 der UVV (Unfallverhütungsvorschrift).
Die Gruppenleitung muss Montag bis Freitag zwischen 8 und 17 Uhr sofort erreichbar und handlungsfähig sein.
Verlangt wird eine Kontinuität in der Objektbetreuung durch den AN, die nicht unwesentlich durch die Gruppenleitung gewährleistet wird. Aus diesem Grund hat der AN die Qualifikationen der zu benennenden Gruppenleitung in dem Angebot zu beschreiben.
Der AG hat das Recht, die Gruppenleitung abzulehnen und in begründeten Fällen deren Austausch zu verlangen. Der AG hat darüber hinaus das Recht, auf den Einsatz der benannten Gruppenleitung zu bestehen.
Die Qualifikation ist für jede eingesetzte Kraft eine Woche vor Einsatz durch Vorlage von Zertifikaten oder Zeugnissen durch den AN nach Zuschlagserteilung (nicht schon mit dem Angebot) nachzuweisen und durch regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen aufrecht zu erhalten.
Folgende Leistungen sind über die Gruppenleitung zu erbringen:
die Koordination und Absicherung der Schnittstellen zwischen allen am Gebäudebetrieb Beteiligten;
die Sicherung der beständigen und regelmäßigen Erbringung der vom AG geforderten Leistungen und deren kontinuierliche Optimierung;
die Koordination des Personaleinsatzes aller Beschäftigten des AN;
die Kontrolle der Einhaltung der mit dem AG vereinbarten Qualitätsstandards und Einleitung von Gegenmaßnahmen bei Abweichung von diesen Standards;
die Prüfung der UVV, Betriebs- und Arbeitssicherheit und der Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung in den Pforten in angemessenen Intervallen. Die regelmäßige Unterweisung des Personals des AN in Bezug auf die UVV;
die unverzügliche Information des AG bei der Feststellung von schwerwiegenden Mängeln an den technischen Anlagen oder am Gebäude in schriftlicher Form;
die Sicherstellung der Einhaltung aller gesetzlicher und tariflicher Bestimmungen, insbesondere des Arbeitszeitgesetzes und des Mindestlohngesetzes;
Erstellen und Aktualisieren der objektspezifischen Dienstanweisung und Arbeitsanweisungen in Abstimmung mit dem AG;
Erstellung/ Aktualisierung des Maßnahmenplans in Abstimmung mit dem AG;
Einarbeitung/ Schulung neuer Mitarbeiter in die örtlichen Gegebenheiten des Museums und die Bedienung der zugehörigen Anlagentechnik. (Zu diesem Zweck erhält der Gruppenleiter und sein Stellvertreter vom AG eine umfangreiche Einweisung vor Ort, die Gruppenleitung fungiert dann anschließend als Multiplikator und gibt das Wissen an die am Objekt eingesetzten SMA weiter).