a) Zu Kooperationsformen des Bieters:
A1) Bietergemeinschaften
Die unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten
Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Für Bietergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer
Bietergemeinschaftserklärung gemäß Formblatt III.9 ausdrücklich hingewiesen.
Die Mindeststandards muss jedoch die Bietergemeinschaft nur als Gesamtheit
erfüllen.
A2) Rückgriff auf Ressourcen Dritter
Beabsichtigt der Bieter, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder
technischen Fähigkeit auf einen Dritten/auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner
Bewerbung die Dritten benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen des
oder der Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich
abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten/der
Dritten nachgewiesen wird.
Die unter Ziffer III.1.1 bis Ziffer III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten
Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit müssen für diesen/ diese Dritten vorgelegt werden, wenn als sich ein
Bieter als Einzelbewerber oder Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der
Eignung auf diese Ressourcen des oder der Dritten beruft.
b) Die Angebote sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei
fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. Die elektronischen
Angebote sind über die Vergabeplattform
www.vergabe.bayern.de einzureichen.
Weitere, nicht geforderte Unterlagen sind nicht erwünscht. Eine Verweisung auf
frühere Bewerbungen des Bieters beim Auftraggeber ist unzulässig.
c) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU
weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in
weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der
Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig,
unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. Fragen zu den
Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren sind per E-Mail an die unter I.1
genannte Kontaktstelle zu senden. Fragen, die nicht 4 Kalendertage vor
Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten
auf Bieterfragen werden ausschließlich auf der Vergabeplattform
www.vergabe.
bayern.de eingestellt. Ebenso etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen.
Die Bieter haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Vergabeplattform www.
vergabe.bayern.de selbst zu informieren.