Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
1. Personelle Zusammensetzung
- Grabungsleitung
- Grabungstechniker
- Dokumentationsassistent
- Grabungsfacharbeiter
- Grabungsarbeiter
- Restaurator
- Archäobotaniker
- Antropologe
Für die archäologische Begleitung der Bodenarbeiten und/oder der archäologischen Grabungsarbeiten ist aufgrund möglicher zeitlicher Konflikte der Einsatz einer zweiten Mannschaft bestehend aus Grabungsleitung, Grabungstechniker, Grabungsfacharbeitern und Grabungsarbeitern einzuplanen.
2. Nachweise
a) Wissenschaftliche/r Grabungsleiter
- Nachweis eines abgeschlossenen Studienganges (Promotion, Magister oder Master of Arts) der Archäologie, Fachrichtung Ur-, Vor- oder Frühgeschichte - Provinzialrömische Archäologie oder Archäologie des Mittelalters oder der Neuzeit.
- Nachweis von mindestens 24 Monaten Erfahrung als Grabungsleiter/in durch Referenzen die mindestens folgende Angaben enthalten:
Kurzbeschreibung der Grabung und Fundstelle, Grabungsort, Grabungsdauer, Auftraggeber.
- Falls die deutsche Sprache nicht die Muttersprache ist, muss ein Nachweis mittels Zertifikat C2 oder gleichwertig geführt werden.
- Grabungsleiter/in ist mit einer Referenzliste namentlich zu nennen und mitzuteilen.
b) Wissenschaftliche/r Grabungstechniker
- Geprüfte/r Grabungstechniker/in (HTW Berlin oder Fortbildung nach Frankfurter Modell oder ein Magister/Master/Bachelor-Abschluss.
- Nachweis von mindestens 12 Monaten Erfahrung als Grabungstechniker/in oder Grabungsleiter/in in Bayern.
- Falls die deutsche Sprache nicht die Muttersprache ist, muss ein Nachweis mittels Zertifikat C2 oder gleichwertig geführt werden.
- Grabungstechniker/in ist namentlich zu nennen.
c) Dokumentationsassistent
- Magister/Master/Bachelor-Abschluss.
- Nachweis von mindestens 12 Monaten Erfahrung als Grabungstechniker/in oder Grabungsleiter/in in Bayern.
- Falls die deutsche Sprache nicht die Muttersprache ist, muss ein Nachweis mittels Zertifikat C2 oder gleichwertig geführt werden.
d) Grabungsfacharbeiter
- Nachweis von mindestens 6 Monaten Grabungserfahrung bei Flächen- und Trassengrabungen.
- Falls die deutsche Sprache nicht die Muttersprache ist, muss ein Nachweis mittels Zertifikat B2 oder gleichwertig geführt werden.
e) Restaurator
- Nachweis eines abgeschlossenen Studiums im Fachgebiet archäologisches Kulturgut oder einer Ausbildung nach dem sog. "Mainzer Modell".
- Namentliche Nennung in Referenzliste
f) Archäobotaniker
- Nachweis eines abgeschlossenen Studiums bevorzugt im Fachgebiet Biologie, Fachrichtung Botanik/Vegetationsgeschichte. oder einer Ausbildung nach dem sog. "Mainzer Modell"
- Namentliche Nennung in Referenzliste
g) Anthropologe
- Nachweis eines abgeschlossenen Studiums der Anthropologie mit Schwerpunkt Historische Anthropologie bzw. Paläoanthropologie.
- Namentliche Nennung in Referenzliste