1.1. Bewerberfragen können nur über das Bewerbertool „Kommunikation“ auf der Vergabeplattform
www.staatsanzeiger-eservices.de gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Bewerber im Falle von Bewerberfragen und/oder
notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim
Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bewerber werden daher gebeten, sich auf der Vergabeplattform
www.staatsanzeiger-eservices.de registrieren zu lassen.
Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keinen zusätzlichen Informationen übermittelt
werden. Nicht registrierte Bewerber müssen auf der Vergabeplattform regelmäßig prüfen, ob neue Nachrichten
vorliegen.
1.2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftraggeber im Rahmen der Vergabe des
öffentlichen Auftrages erfolgt im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die
Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt hierbei auf den Rechtsgrundlagen des Art. 6 Abs. 1 lit. b), c),
e) und f) DSGVO. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und weitere am Verfahren für den Auftraggeber tätige
Behörden oder Unternehmen verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren und geben diese
nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens
und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Weitere Auskünfte zum
Datenschutz und die Betroffenenrechte sind unter dem Link:
https://www.wvv.de/de/media/downloads/
downloadcenter/hauptnavigation/mobilitaet/2018-06-25-informationspflichten-ds-hinweis_wsb.pdf einsehbar.
Der Bieter ist verpflichtet die vorstehenden Hinweise denjenigen betroffenen Personen in Textform (§126b
BGB) zur Verfügung zu stellen, deren personenbezogene Daten er im Rahmen des Vergabeverfahrens an
den Auftraggeber übermittelt oder in sonstiger Weise zur Verfügung stellt. Dies hat innerhalb eines Monats ab
Übermittlung oder sonstiger Zurverfügungstellung der personenbezogenen Daten zu erfolgen.