Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link
https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=259243
Erklärungen und Nachweise, die der Vergabestelle mit dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen zu
allen Leistungen vorzulegen sind; für den Fall, dass der Bieter eine Bietergemeinschaft ist, gilt die Pflicht zur
Einreichung von Erklärungen und Nachweisen für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft:
— Siehe Vergabeunterlagen, Formblatt 212EU (Teilnahmebedingungen EU) Ziff. 6 Erklärung der Bildung einer
Arbeitsgemeinschaft, Ziff. 7 Leistungen /Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge/ Eignungsleihe),Ziff.
8 Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A,
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Angabe
zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, Formblatt 124EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) bzw.
Formblatt EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) bzw. Angaben zur Präqualifikation, ggf. ergänzt durch
auftragsspezifische Einzelnachweise.
— Bieter, die die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht vollständig vorlegen, können bei der
Bewertung Nachteile erleiden, wenn sie trotz Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht
fristgemäß nach § 16a EU VOB/A nach vorangehender Aufforderung hierzu nachreichen.
— Die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden Erklärungen bzw. Nachweise hat der
Bieter innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor das Angebot auszuschließen,
wenn die Unterlagen auch nach nochmaliger Anforderung nicht vollständig innerhalb der Nachfrist von 6
Kalendertagen vorgelegt werden.
— Der Bieter ist gehalten, nur die geforderten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Sonstige
Informationen und Nachweise, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden
unberücksichtigt gelassen.