Drupal-Programmier- und Supportleistungen für Webseiten

Bundesdruckerei GmbH

Der AG beabsichtigt, Dienstleistungen im Bereich Webseiten-Programmierung für Kommunikations- und Marketingmaßnahmen sowie die zum Betrieb der Webseiten erforderlichen Supportleistungen zu beschaffen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-08-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-07-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-07-19 Auftragsbekanntmachung
2022-10-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-07-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Systemanalyse und Programmierung
Referenznummer: ECA-2022-043
Kurze Beschreibung:
Der AG beabsichtigt, Dienstleistungen im Bereich Webseiten-Programmierung für Kommunikations- und Marketingmaßnahmen sowie die zum Betrieb der Webseiten erforderlichen Supportleistungen zu beschaffen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Systemanalyse und Programmierung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesdruckerei GmbH
Postanschrift: Kommandantenstraße 18
Postleitzahl: 10969
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundesdruckerei.de/ 🌏
E-Mail: ausschreibung.pur-p@bdr.de 📧
Fax: +49 302598-6074 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVWR2KH/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVWR2KH 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-07-19 📅
Einreichungsfrist: 2022-08-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-07-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 140-399470
ABl. S-Ausgabe: 140
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVWR2KH

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der AG beabsichtigt, Dienstleistungen im Bereich Webseiten-Programmierung für Kommunikations- und Marketingmaßnahmen sowie die zum Betrieb der Webseiten erforderlichen Supportleistungen zu beschaffen. Hierbei handelt es sich ins-besondere um die technische Realisierung von Website-Konzepten und Webdesigns, die von einem anderen Dienstleister erbracht werden. Konzeption und Design sind somit nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Zusätzlich soll eine technische Betreuung mit bereitgestelltem First-Level-Support, Weiterentwicklung und Optimierung der Webseiten der Bundesdruckerei-Gruppe erbracht werden.
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Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Nähere Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesdruckerei GmbH Kommandantenstraße 18 10969 Berlin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) allgemeine Informationen zum Unternehmen gemäß Formblatt "Bieterselbstauskunft";
(2) Angaben zu gesetzlichen Vertretern, Gesellschaftern, wirtschaftlich Berechtigten, Konzernstruktur gemäß Formblatt "Bieterselbstauskunft";
(3) Angaben zu bestehenden Vertragsverhältnissen und persönlichen/dienstlichen Beziehungen zu Mitarbeitern der Bundesdruckerei-Gruppe gemäß Formblatt "Bieterselbstauskunft";
(4) Einreichung eines Auszuges aus dem Handelsregister, der nicht älter als 6 Monate ist und den aktuellen Stand wiedergibt (Kopie ausreichend);
(5) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB gemäß Formblatt "Eigenerklärung Zuverlässigkeit";
(6) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs gemäß beigefügtem Formblatt;
Die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs muss noch nicht, aber kann bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Sofern diese Erklärung noch nicht mit Abgabe des Angebots vorgelegt wird, wird der Auftraggeber von demjenigen Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, diese Erklärung vor Zuschlagserteilung innerhalb einer angemessenen Nachfrist in Textform abfordern. Wird die Erklärung dann nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt, muss das Angebot ausgeschlossen werden.
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(7) Auszug aus dem Wettbewerbsregister und Gewerbezentralregister (nicht vom Bieter vorzulegen).
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro netto sowie den durchschnittlichen Umsatz mit zum
ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen in Euro netto bezüglich der letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre gemäß dem Formblatt "Bieterselbstauskunft".
Mindeststandards:
Der durchschnittliche Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren muss
mindestens 1,2 Mio. EUR betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Angabe der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer insgesamt sowie der durchschnittlich beschäftigten
Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen,
bezogen auf die Jahre 2018, 2019 und 2020 gem. dem Formblatt "Bieterselbstauskunft",
(2) Angabe von bereits erbrachten und mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren
Referenzprojekten der letzten 3 Jahre bezogen auf den Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist. Vergleichbar
sind die Leistungen insbesondere dann, wenn sie in Art sowie Umfang im Wesentlichen den in der
Leistungsbeschreibung definierten Anforderungen entsprechen.
Die Referenzen haben zumindest Angaben zu:
a) dem Auftraggeber der Referenz (nebst den weiteren geforderten Angaben im Dokument I.4 (Formblatt
Referenzerklärung),
b) der inhaltlichen Beschreibung der Leistung(en),
c) dem Leistungszeitraum,
d) dem Gesamtauftragswert der Referenzleistung und,
e) dem Leistungserbringer;
zu enthalten.
Mindeststandards:
Zu der Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer:
- die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen, muss im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens 10 fest angestellte Mitarbeiter betragen.
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Zu den Referenzen:
- es sind mindestens 2 vergleichbare Referenzen einzureichen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-08-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis (Gewichtung): 40

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: GmbH
Kontakt
Kontaktperson: FP ECA - Office for EU-Contract awarding (Vergabestelle)
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVWR2KH/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 22894990 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Die Frist zur Angebotsabgabe endet in diesem Verfahren gemäß Abschnitt IV.2.2) dieser Bekanntmachung, so
dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt
gerügt worden sein müssen.
Quelle: OJS 2022/S 140-399470 (2022-07-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-10-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-10-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 210-603748
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 140-399470
ABl. S-Ausgabe: 210
Zusätzliche Informationen
Der unter Ziffer II.1.7) angegebene (maximale) Auftragswert wird aufgrund § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV in der Vergabebekanntmachung nicht genannt. Der in den Abschnitten II.1.7) und V.2.4 angegebene Wert sollte daher missachtet werden. Bekanntmachungs-ID: CXP4YVW657U
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-09-07 📅
Name: Computer Manufaktur GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der unter Ziffer II.1.7) angegebene (maximale) Auftragswert wird aufgrund § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV in der
Vergabebekanntmachung nicht genannt. Der in den Abschnitten II.1.7) und V.2.4 angegebene Wert sollte daher
missachtet werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVW657U

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich auf § 135 GWB hin. Dort heißt es:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder,
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist,
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union,
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und,
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."
Quelle: OJS 2022/S 210-603748 (2022-10-26)