Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung, Installation, Einweisung, Abnahme (FAT, SAT) sowie Übergabe der Dokumentation (Wartungsbuch, Bedienungsanleitung etc.) einer Dual Laser LIBS Plattform für das Institut für Angewandte Materialien - Angewandte Werkstoffphysik (IAM-AWP) gemäß der beigefügten Technischen Spezifikation (Anlage 02).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-11-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-10-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dual Laser LIBS Plattform
245-0931
Produkte/Dienstleistungen: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung, Installation, Einweisung, Abnahme (FAT, SAT) sowie Übergabe der Dokumentation (Wartungsbuch,...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung, Installation, Einweisung, Abnahme (FAT, SAT) sowie Übergabe der Dokumentation (Wartungsbuch, Bedienungsanleitung etc.) einer Dual Laser LIBS Plattform für das Institut für Angewandte Materialien - Angewandte Werkstoffphysik (IAM-AWP) gemäß der beigefügten Technischen Spezifikation (Anlage 02).
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)📦
Ort der Leistung: Karlsruhe, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Karlsruher Institut für Technologie Hermann-von-Helmholtz-Platz 1 76344 Eggenstein-Leopoldshafen”
Beschreibung der Beschaffung:
“Es soll ein Analytik-Konzept basierend auf der laserinduzierten
Plasmaspektroskopie (LIBS) für die Batterieanalytik umgesetzt werden, um eine...”
Beschreibung der Beschaffung
Es soll ein Analytik-Konzept basierend auf der laserinduzierten
Plasmaspektroskopie (LIBS) für die Batterieanalytik umgesetzt werden, um eine hochqualitative Fertigung von Lithium-Ionen-Batterien (LIB) und nachfolgender LIB-Generationen in enger Verzahnung mit dem BMBF-Kompetenzcluster AQua (Analytik und Qualitätssicherung) zu ermöglichen.Die zu beschaffende Zweiwellenlängen-Laser-Plasmaspektroskopieanlage (Dual-LIBS) dient der gleichzeitigen Erfassung von Element-Konzentrationsprofilen (Lithium, Übergangsmetalle, Kohlenstoff,...) sowie von Leitruß-/Binder-Verteilungen in Komposit-Elektroden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 6
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-11-21
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Englisch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-01-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-11-21
12:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y036HV3
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Informationen über die Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens kann bei der in Abschnitt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Informationen über die Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens kann bei der in Abschnitt VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden. Das Verfahren vor der Vergabekammer ist in den §§ 155 ff. des GWB geregelt. Nach § 160 GWB gilt: (1) Die Vergabekammer leitet das Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsberechtigt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung seiner Rechte nach § 97 Abs. 6 wegen der Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Es ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch den behaupteten Verstoß gegen die Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den behaupteten Vergaberechtsverstoß vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt hat; der Ablauf der Frist des § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. aus der Bekanntmachung ersichtliche Vergaberechtsverstöße nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die nur aus den Ausschreibungsunterlagen ersichtlich sind, dem öffentlichen Auftraggeber nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Bewerbungen oder Angebote mitgeteilt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des öffentlichen Auftraggebers verstrichen sind, dass er einer Rüge nicht abhelfen will.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Gemäß § 161 GWB gilt Folgendes: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss einen bestimmten Antrag enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsberechtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss den Namen des Antragsgegners, eine Beschreibung des behaupteten Rechtsverstoßes unter Darlegung des Sachverhalts und Benennung der zur Verfügung stehenden Beweismittel sowie die Angabe enthalten, dass sich die Beschwerde gegen den Auftraggeber richtet; sie muss, soweit bekannt, die weiteren Beteiligten benennen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2022/S 202-574446 (2022-10-14)
Ergänzende Angaben (2022-11-16)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2022/S 202-574446
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Verlängerung der Angebotsfrist
Alter Wert
Datum: 2022-11-21 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2022-11-28 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Verlängerung der Bedingung zur Angebotsabgabe
Alter Wert
Datum: 2022-11-21 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2022-11-28 📅
Zeit: 12:00
Quelle: OJS 2022/S 224-644754 (2022-11-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-15) Öffentlicher Auftraggeber Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dual Laser LIBS Plattform
245-1043 VA
Produkte/Dienstleistungen: Spektrometer📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung, Installation, Einweisung, Abnahme (FAT, SAT) sowie Übergabe der Dokumentation (Wartungsbuch,...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung, Installation, Einweisung, Abnahme (FAT, SAT) sowie Übergabe der Dokumentation (Wartungsbuch, Bedienungsanleitung etc.) einer Dual Laser LIBS Plattform für das Institut für Angewandte Materialien - Angewandte Werkstoffphysik (IAMAWP) gemäß der beigefügten Technischen Spezifikation (Anlage 02).
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Spektrometer📦
Beschreibung der Beschaffung: Beschaffung einer Dual Laser LIBS Plattform
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 202-574446
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 20811354
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-04-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Applied Spectra
Postanschrift: 950 Riverside Pkwy, Suite 90
Postort: West Sacramento
Postleitzahl: 95605
Land: Vereinigte Staaten 🇺🇸
Telefon: +15 10657-7679📞
E-Mail: jyhenry@appliedspectra.com📧
Region: us 🏙️
URL: http://www.appliedspectra.com🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y036J2S
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens kann bei der in Ziff. VI.4.1) genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens kann bei der in Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekam-mer beantragt werden. Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach den §§ 155 ff GWB. Nach § 160 GWB gilt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auf-traggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht ab-helfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Ab-satz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nach § 161 GWB gilt: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unver-züglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Be-gründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechts-verletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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Quelle: OJS 2023/S 096-295966 (2023-05-15)