Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Durchführung der Jahresabschlussprüfung 2022 für die Stadt Hamm mit Option für weitere 3 Jahre europaweit aus.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-01-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-11-25.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Durchführung der Jahresabschlussprüfung 2022 für die Stadt Hamm mit Option auf Verlängerung für weitere 3 Jahre
VgV/EU/22/041”
Produkte/Dienstleistungen: Erstellung von Bilanzabschlüssen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Durchführung der Jahresabschlussprüfung 2022 für die Stadt Hamm mit Option für weitere 3 Jahre europaweit aus.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen📦
Ort der Leistung: Hamm, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Amt für Organisation und Informationsverarbeitung Theodor-Heuss-Platz 16 59065 Hamm”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Jahresabschlussprüfung 2022 erfolgt nach den Vorschriften § 101 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 102 Absatz 2 GO NRW und...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Jahresabschlussprüfung 2022 erfolgt nach den Vorschriften § 101 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 102 Absatz 2 GO NRW und nach den vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Prüfungsstandards (IDW PS).
Der Auftragnehmer muss mit den Anforderungen des kommunalen Haushaltsrechts in NRW und mit der Programmsoftware SAP vertraut sein.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2023-01-31 📅
Datum des Endes: 2024-01-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftraggeber kann den Vertrag jeweils für eine weitere Jahresabschlussprüfung, maximal für 3 weitere Prüfungen zu den gleichen Bedingungen verlängern...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Auftraggeber kann den Vertrag jeweils für eine weitere Jahresabschlussprüfung, maximal für 3 weitere Prüfungen zu den gleichen Bedingungen verlängern (2023 - 2025). Die Option wird mit Ablauf des zu prüfenden Haushaltsjahres schriftlich ausgeübt.
Der Vertrag endet somit spätestens nach Abschluss der Jahresabschlussprüfung 2025 bzw. nach Vorstellung der Prüfungsergebnisse im Rechnungsprüfungsausschuss, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
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Zusätzliche Informationen:
“Der in II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems genannte Beginn: 31.01.2023 ist der Termin der...”
Zusätzliche Informationen
Der in II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems genannte Beginn: 31.01.2023 ist der Termin der Bindefrist. Der tatsächliche Beginn kann früher liegen und entspricht dann dem Tag der Zuschlagserteilung.
Der Vertrag endet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf, nach Abschluss der Jahresabschlussprüfung 2022 bzw. nach Vorstellung der Prüfungsergebnisse im Rechnungsprüfungsausschuss.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Nachweis der Bestellung als Wirtschaftsprüfer bzw. der Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(1.1) Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(1.1) Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren.
(2) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
(1.1) Referenzliste (Vordruck) für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren mit Angabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
(1.1) Referenzliste (Vordruck) für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren mit Angabe der Bezeichnung des Kreises oder der kreisfreien Stadt in NRW, geprüftes Haushaltsjahr, geprüfte Bilanzsumme in EUR und Ansprechpartner.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Referenzliste von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen.
(1.2) nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.2.1) Bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen / zur Eignungsleihe"
(1.2.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
(2) Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Eignung auf Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), so sind von sämtlichen dieser Unternehmen Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen. Es wird in diesem Falle gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-01-10
06:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-01-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-01-10
06:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Hamm
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es sind keine Bieter zur Öffnung zugelassen.
“(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB mit dem Vordruck "Eigenerklärung zu...”
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB mit dem Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen".
(1.2) Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht mit dem Vordruck "Eigenerklärung zum Russlandbezug"
(1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften:
(1.3.1) der von allen Mitgliedern eigens unterzeichnete Vordruck "Bietergemeinschaftserklärung"
(1.3.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft der eigens unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
(1.3.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen.
(1.4) Bei Eignungsleihe:
(1.4.1) Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
(1.5) Bei Nachunternehmereinsatz:
(1.5.1) Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
(1.6) Angebot (Vordruck)
(1.7) Leistungsverzeichnis/Preisblatt (Vordruck)
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Prüfungsleiter (Vordruck)
(3) Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist von 6 Kalendertagen nach Anforderung eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der dokumentierten Kommunikation über den Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(4) Die gesamte Kommunikation zum Vergabeverfahren hat grundsätzlich über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(5) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(5.1) Leistungsbeschreibung
(5.2) Bewerbungsbedingungen
(5.3) BVB Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen
(5.4) Zusätzliche Vertragsbedingungen
(5.5) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
(5.6) Informationsblatt DSGVO
(6) Der Vordruck "Absage" ist über den Vergabemarktplatz einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDCM3
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.